Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, Gefahrgut / Strasse

Richtlinie für die Prüfung von Einrichtungen, die bei der Systemdatenprüfung und/oder der Prüfung über die elektronische Fahrzeugschnittstelle nach § 29 i. V. m. Anlage VIIIa StVZO als universelle Messgeräte genutzt werden, sowie von schreibenden Bremsmessgeräten nach Nr. 5 der Anlage VIIId der StVZO

Vom 16. Oktober 2018
(VkBl. Nr. 21 vom 15.11.2018 S. 755)



StV 22/7345.2/80-5
Siehe Fn. * 1

1 Zweckbestimmung, Anwendung

Die Ausstattung von Prüfstellen, Prüfstützpunkten, Prüfplätzen und anerkannten SP-Werkstätten mit Einrichtungen zur Systemdatenprüfung und/oder Prüfung über die elektronische Fahrzeugschnittstelle mit der Funktionalität für eine Bremsverzögerungsmessung sowie mit schreibenden Bremsmessgeräten - beide nachfolgend Verzögerungsmessgerät genannt - ist nach Nr. 25 bzw. Nr. 5 der Anlage VIIId der StVZO vorgeschrieben. Dabei sind die Übergangsbestimmungen des § 72 Abs. 2 Nr. 7, 8 und 9 StVZO zu berücksichtigen; insoweit sind bei der HU und SP an Fahrzeugen, die vor dem 01.04.2006 erstmals in den Verkehr kamen, die universellen Messgeräte nur zur Verzögerungsmessung einzusetzen. Nach Nr. 3.2 Anlage VIIId StVZO hat der Inhaber oder Nutzer der Untersuchungsstellen die Einhaltung der für die eingesetzten Mess-/Prüfgeräte geltenden Vorschriften und Herstellervorgaben sicherzustellen.

Weiterhin unterliegen die Untersuchungsstellen der Akkreditierung durch die deutsche Akkreditierungsstelle nach ISO 17020 und müssen gemäß Ziffern 6.2.6 und 6.2.7 ihre Messgeräte bei akkreditierten Kalibrierlaboratorien nach ISO 17025 auf nationale Normale rückführen, also kalibrieren lassen.

Verzögerungsmessgeräte im Sinne dieser Richtlinie sind Einrichtungen, mit denen die Beschleunigung in bis zu drei Achsen und gegebenenfalls die Winkelgeschwindigkeit um bis zu drei Achsen bei der regelmäßigen technischen Untersuchung der Fahrzeuge nach § 29 StVZO ermittelt wird und die zu diesem Zweck bis zu drei Beschleunigungen und ggf. bis zu drei Winkelgeschwindigkeiten einzeln aufzeichnen, ggf. anzeigen und über eine Schnittstelle ausgeben.

Bei Verzögerungsmessgeräten ist die vorgenannte Anforderung dann erfüllt, wenn die nachstehenden Anforderungen eingehalten und die wiederkehrenden Kalibrierungen an im Betrieb befindlichen Verzögerungsmessgeräten fristgerecht durchgeführt werden. Die Einhaltung dieser Anforderungen gewährleistet, dass die Verzögerungsmessgeräte ordnungsgemäß arbeiten und verlässliche Messergebnisse zur Bremsverzögerung im Einsatz bei einer HU oder SP generieren.

Der Einsatz des Verzögerungsmessgerätes darf nur dann erfolgen, wenn das Gerät mit der in Abschnitt 3.5 vorgegebenen Plakette gekennzeichnet ist.

1.1 Betriebsanleitung

Für jedes Verzögerungsmessgerät ist eine Betriebsanleitung erforderlich, die der Norm DIN EN 82079-1:2013-06 entspricht. Betriebsanleitungen ausländischer Hersteller in deutscher Sprache mit gleichwertigem Inhalt sind zulässig.

1.2 Messgrößenbezeichnungen und Einheiten

Für Dokumentationen im Zusammenhang mit dieser Richtlinie sollten folgend aufgeführte Messgrößenbezeichnungen und Einheiten verwendet werden.

Formelzeichen

Winkelgeschwindigkeit ϖ in °/s
Beschleunigung a in m/s2
Weg s in m
Zeit t in s
Datenerfassungsrate fs in S/s (Sample pro Sekunde)
Normfallbeschleunigung gn 9,80665 m/s2
Lokale Schwerebeschleunigung glokalin m/s2

Indizierungen

ax Beschleunigung in x-Richtung
ay Beschleunigung in y-Richtung
az Beschleunigung in z-Richtung
ϖx Winkelgeschwindigkeit um die x-Achse
ϖy Winkelgeschwindigkeit um die y-Achse
ϖz Winkelgeschwindigkeit um die z-Achse

1.3 Definition des Koordinatensystems

Alle Beschleunigungen und Winkelgeschwindigkeiten sind auf ein Koordinatensystem zurückzuführen, welches folgende Bedingung einhält:

Die Vorzugslage des Verzögerungsmessgerätes ist in der Bedienungsanleitung eindeutig anzugeben. Damit das Verzögerungsmessgerät entsprechend der Vorgaben in Fahrzeugen positioniert werden kann, ist eine eindeutige Markierung oder Beschriftung auf dem Messgerät anzubringen.

2 Messtechnische Eigenschaften und Fehlergrenzen bei der HU/SP

2.1 Messbereich und Fehlergrenzen der Beschleunigungsmessung

Die Beschleunigungen in allen messenden Achsen muss mit einer Messabweichung von höchstens 10 % + 0,1 m/s2

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 01.02.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion