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Regelwerk, Gefahrgut / Strasse

HU-Code-Richtlinie
Richtlinie für die optionale Ausfertigung einer maschinenlesbaren und manipulationssicheren Bestätigung einer durchgeführten Hauptuntersuchung (HU) einschließlich der Angabe des Monats und des Jahres des Ablaufs der Frist für die nächste HU sowie weiterer Daten als 2D-Code

Vom 24. Mai 2012
(VkBl. Nr. 11 vom 15.06.2012 S. 462)



Zur Anpassung der HU an den technischen Fortschritt sieht die Neufassung der Vorschriften über die regelmäßige technische Überwachung der Fahrzeuge (§ 29 und Anlage VIII StVZO) vor, optional anstatt des Prüfstempels einen manipulationssicheren Code ("HU-Code") auszufertigen (siehe Nr. 3.1.5 Anlage VIII StVZO) und diesen in Form einer um die Klartextangabe der untersuchenden Stelle und des Monats und des Jahres des Ablaufs der Frist für die nächste HU ergänzten "HU-Code-Plakette" unter anderem auf den Untersuchungsbericht und die Zulassungsbescheinigung Teil I aufzubringen.

Eine solche Plakette kann dank der durch sie realisierten manipulationssicheren Vorhaltung zentraler Angaben als Sicherheitsmerkmal für den Untersuchungsbericht dienen. Darüber hinaus ermöglichen diese Plaketten die sekundenschnelle automatische Erfassung des maschinenlesbaren Codes und die Übernahme der wichtigsten Datenfelderinhalte, wie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), KBA-Schlüsselnummern sowie weiterer Angaben. Damit kann eine erhebliche Effizienz- und Qualitätssteigerung bei der HU erreicht werden.

Im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden wird die nachstehende Richtlinie bekannt gegeben. Die Richtlinie ist ab dem 1. Juli 2012 anzuwenden.

Wortlaut der Richtlinie:

1 Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle Fahrzeuge, an denen nach § 29 i. V. m. Anlage VIII StVZO HU durchzuführen sind.

2. HU-Code und HU-Code-Plakette

Der HU-Code ist eine als zweidimensionale Grafik ausgeführte, maschinenlesbare Repräsentation bestimmter Angaben zu einer HU.

Die HU-Code-Plakette besteht aus dem HU-Code und einem unteren Rand ("Klartextbereich"). Der Klartextbereich beinhaltet auf der linken Seite den Namen oder das Logo der untersuchenden Stelle und auf der rechten Seite Monat und Jahr des Ablaufs der Frist für die nächste HU sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer.

2.1 Inhalte

Die folgenden Angaben zu einer HU sind im HU-Code enthalten:

2.1.1 Daten zum untersuchten Fahrzeug

2.1.2 Daten zur untersuchenden Person/Stelle

2.2 Generierung des Codes

Ausgehend von den oben genannten Inhalten wird der Code in folgenden Schritten erzeugt:

  1. Codierung der einzelnen Datenfelder Verkettung der einzelnen Codes zu einem Gesamtcode
  2. Erzeugung einer digitalen Signatur gemäß DSA-Verfahren 1 über dem Gesamtcode mit dem geheimen Schlüssel der untersuchenden Stelle
  3. Anhängen der Signatur an den Gesamtcode
  4. Umwandlung des Gesamtcodes zur Vermeidung von Nullzeichen (Kanalcodierung)
  5. Generierung des 2D-Codes in Form des QR-Codes 2.

2.3 Auslesen und Prüfen des Codes

Das Lesen und Interpretieren eines HU-Codes verläuft im Wesentlichen spiegelbildlich zu seiner Generierung in folgenden Schritten:

  1. Einlesen des HU-Codes, z.B. per Scanner oder Kamera
  2. Invertierung der Kanalcodierung
  3. Trennung der Signatur vom Gesamtcode; die Restcodierung stellt den Nutzdatencode dar
  4. Segmentierung des Nutzdatencodes in seine Bestandteile (Datenfelder), Decodierung der Datenfelder
  5. Erzeugung einer digitalen Signatur gemäß DSA-Verfahren über dem Nutzdatencode mit dem öffentlichen Schlüssel der Stelle, die den Code ausgestellt hat
  6. Vergleich der generierten Signatur mit der ausgelesenen Signatur.

2.4 Software

Geeignete Software-Komponenten für die Generierung, das Auslesen und Prüfen des HU-Codes zur Integration in die Produktionsanwendungen werden vom "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 19 Abs. 3 und § 29 StVZO" (AKE) kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

2.5 Physikalische Gestaltung

Der HU-Code ist schwarzweiß auszuführen. Der Klartextbereich darf dagegen in Graustufen oder farbig gestaltet sein.

Die Größe der HU-Code-Plakette beträgt > 2 x 2,5 cm, die des HU-Codes 2 x 2 cm.

Zur Aufbringung auf die Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder auf das Fahrzeug ist die HUCode-Plakette als Klebeetikett auszuführen.

Die Anforderungen von Nummer 1, Satz 1 der Anlage IX StVZO gelten entsprechend.

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