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Bekanntmachung "Standards für die Datenübermittlung zur Nutzung der Großkundenschnittstelle für Großkunden"
Version 1.0
Vom 17. Juli 2023
(BAnz. AT 24.08.2023 B2)
Auf Grund des § 18 Absatz 3 der zum 1. September 2023 in Kraft tretenden neuen Fassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gebe ich nachfolgend die "Standards für die Datenübermittlung zur Nutzung der Großkundenschnittstelle für Großkunden" bekannt (Anlage).
Sie gelten ab dem 1. September 2023.
Die Version 1.0 hat den Stand vom 14. Juli 2023.
Die mitgeltenden Dokumente der Übermittlungsstandards sind auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes unter www.kba.de im geschützten Bereich eingestellt.
Flensburg, den 17. Juli 2023
Kraftfahrt-Bundesamt
Änderungsverzeichnis
Version | Datum | Geänderte Kapitel | Grund der Änderung | Name |
1.0 | 14.07.2023 | alle | Vorbereitung der Veröffentlichung (Layout) | KBA |
2 Verzeichnisse
2.1 Abkürzungsverzeichnis
DSGVO | Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ( Datenschutz-Grundverordnung) |
eIDAS | electronic IDentification, Authentication and trust Services (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG) |
FZV | Fahrzeug-Zulassungsverordnung |
GK | Großkunde(n) |
GKS | Großkundenschnittstelle |
KBA | Kraftfahrt-Bundesamt |
KOPA-Schlüssel | Kommunikationspartnerschlüssel |
OZG | Online-Zugangsgesetz |
SABRINA | System für asynchronen, behördenübergreifenden Informations- und Nachrichtenaustausch |
VwVfG | Verwaltungsverfahrensgesetz |
2.2 Mitgeltende Dokumente
[1] System für asynchronen, behördenübergreifenden Informations- und Nachrichtenaustausch - Beschreibung des Webservice
[2] Zentrale Großkundenschnittstelle - Beschreibung des Webservice
[3] Technische Rahmenbedingungen für Großkunden
[4] Großkundenschnittstelle - Festlegungen zum Support
[5] Software-Abnahme zur Anbindung an die GKS
[6] Anforderungen an das Datenschutzkonzept des Großkunden
[7] Anforderungen an die Einwilligungserklärung
Der Zugang zu den mitgeltenden Dokumenten kann in der Anwenderbetreuung der GKS im KBa erfragt werden:
gksanwenderbetreuung@kba.de
Heute wird in öffentlichen Bereichen - wie auch beim Kraftfahrt-Bundesamt - auf gendergerechte Sprache geachtet. Es kann jedoch vorkommen, dass vor allem ältere Dokumente nicht diesem Anspruch genügen. Wir bitten dies im Hinblick auf den damit verbundenen redaktionellen Aufwand zu entschuldigen. Bei zukünftiger inhaltlicher Überarbeitung werden diese Dokumente ebenfalls auf gendergerechte Sprache überprüft und gegebenenfalls angepasst.
3 Einleitung
Mit dem vorliegenden Dokument "Standards für die Datenübermittlung zur Nutzung der Großkundenschnittstelle für Großkunden" werden die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für den Datenaustausch einschließlich der Nutzung im Betrieb zwischen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und Großkunde bestimmt. Damit richtet sich dieses Dokument an die Großkunden und deren technische Dienstleister.
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung berechtigt das KBA, die Zusammenarbeit in den Standards für die Datenübermittlung zu regeln (vergleiche § 18 Absatz 3 FZV). Das vorliegende Dokument wird durch die in Nummer 2.2 genannten mitgeltenden Dokumente ergänzt, die als Bestandteil der "Standards für die Datenübermittlung zur Nutzung der Großkundenschnittstelle für Großkunden" anzusehen und damit verbindlich umzusetzen sind.
4 Definition Großkunde
Als Großkunden (GK) im Sinne des § 34 Absatz 1 FZV, welche zur Nutzung der Großkundenschnittstelle (GKS) berechtigt sind, sind juristische Personen des Privatrechts (vergleiche Nummer 8.1), die regelmäßig mehr als 500 Zulassungsanträge pro Jahr über die GKS stellen (werden), definiert. Eine Zulassung gilt als beantragt, wenn sie der Zulassungsbehörde beziehungsweise dem i-Kfz-Portal zur Entscheidung zugestellt wurde.
Es werden zwei Arten von GK unterschieden:
(Stand: 06.09.2023)
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