umwelt-online: BT-Kat-OWI - Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs - Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten 4/6
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101 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge - § 31 StVZO
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TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
331000 | Sie führten das Fahrzeug/die Fahrzeugkombination 17ohne zur selbständigen Leitung geeignet zu sein.
§ 31 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 25,00 | |
331006 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs/einer Fahrzeugkombination 17 an, obwohl das Fahrzeug Mängel 20 hatte, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 25,00 | |
331012 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Lenkeinrichtung Mängel 20 aufwies, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 38 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 30,00 | |
331018 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die vorgeschriebenen Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung nicht vorhanden waren, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 38a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 20,00 | |
331024 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl dessen Bremsen Mängel 20 aufwiesen, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 35,00 | |
331030 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl dessen Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen nicht den Vorschriften entsprachen, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 35,00 | |
331036 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl dessen Anhängekupplung nicht den Vorschriften entsprach, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 35,00 | |
331042 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl eine übermäßige Abgas- oder Geräuschentwicklung festgestellt wurde, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 47, § 49 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 30,00 | |
331048 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl unzulässige lichttechnische Einrichtungen angebracht bzw. geschaltet waren, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 49a Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 10,00 | |
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331054 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 49a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 15,00 | |
331060 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl das Fahrzeug nicht mit vorgeschriebenem Warndreieck bzw. betriebsbereiter Warnleuchte ausgestattet war, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 53a Abs. 1, 2, 3, 4, 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 15,00 | |
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331066 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl die Gültigkeitsdauer 40 der letzten Prüfung des vorgeschriebenen Fahrtschreibers bzw. Kontrollgerätes abgelaufen war, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 57b Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat |
0 | 25,00 | |
331154 |
(Stand: 22.09.2023)
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