umwelt-online: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog 5/6
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110 Achslast und Gesamtgewicht - § 34 StVZO
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TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
334100 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.1 BKat |
(B - 0) | 30,00 | |
334600 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat |
B - 1 | 80,00 | |
334601 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat |
B - 1 | 110,00 | |
334602 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
334603 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war
Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat |
B - 1 | 190,00 | |
334604 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat |
B - 1 | 285,00 | |
334605 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat |
B - 1 | 380,00 | |
334606 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 120,00 | |
Seite 276/0 | ||||
334607 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 165,00 | |
334608 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
334609 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 285,00 | |
334610 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
334611 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
334612 | Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamt- gewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 120,00 | |
334613 | Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamt- gewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 165,00 | |
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334614 | Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamt- gewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
334615 | Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamt- gewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 285,00 | |
334616 | Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamt- gewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
334617 | Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamt- gewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 .... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
334118 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.1 BKat |
(B - 0) | 30,00 | |
334618 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat |
B - 1 | 80,00 | |
334619 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat |
B - 1 | 110,00 | |
334620 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
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334621 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat |
B - 1 | 190,00 | |
334622 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat |
B - 1 | 285,00 | |
334623 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat |
B - 1 | 380,00 | |
334624 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 120,00 | |
334625 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 165,00 | |
334626 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
334627 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 285,00 | |
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334628 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
334629 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
334630 | Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 120,00 | |
334631 | Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 165,00 | |
334632 | Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
334633 | Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 285,00 | |
334634 | Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
Seite 280/0 | ||||
334635 | Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
334136 | Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.1 BKat |
(B - 0) | 30,00 | |
334636 | Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat |
B - 1 | 80,00 | |
334637 | Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat |
B - 1 | 110,00 | |
334638 | Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
334639 | Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat |
B - 1 | 190,00 | |
334640 | Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat |
B - 1 | 285,00 | |
334641 | Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat |
B - 1 | 380,00 | |
Seite 281/0 | ||||
334642 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 120,00 | |
334643 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 165,00 | |
334644 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
334645 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 285,00 | |
334646 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
334647 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
334148 | Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. ( 2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.1 BKat |
(B - 0) | 30,00 | |
Seite 281/1 | ||||
334648 | Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat |
B - 1 | 80,00 | |
334649 | Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat |
B - 1 | 110,00 | |
334650 | Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
334651 | Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat |
B - 1 | 190,00 | |
334652 | Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat |
B - 1 | 285,00 | |
334653 | Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat |
B - 1 | 380,00 | |
Seite 281/2 - Nicht bedruckt - |
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Seite 282/0 | ||||
334654 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war
Festgestellte Achslast: 45 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 120,00 | |
334655 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 165,00 | |
334656 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
334657 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 285,00 | |
334658 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
334659 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
334160 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.1 BKat |
(B - 0) | 10,00 | |
Seite 283/0 | ||||
334161 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.2 BKat |
(B - 0) | 30,00 | |
334162 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.3 BKat |
(B - 0) | 35,00 | |
334660 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.4 BKat |
B - 1 | 95,00 | |
334661 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.5 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
334662 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.6 BKat |
B - 1 | 235,00 | |
334666 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 142,50 | |
334667 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
334668 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
Seite 284/0 | ||||
334672 | Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamt- gewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 142,50 | |
334673 | Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamt- gewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
334674 | Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamt- gewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
334178 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.1 BKat |
(B - 0) | 10,00 | |
334179 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.2 BKat |
(B - 0) | 30,00 | |
334180 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 Festgestellte, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.3 BKat |
(B - 0) | 35,00 | |
334678 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.4 BKat |
B - 1 | 95,00 | |
334679 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.5 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
Seite 285/0 | ||||
334680 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.6 BKat |
B - 1 | 235,00 | |
334684 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 142,50 | |
334685 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
334686 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
334690 | Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 142,50 | |
334691 | Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
334692 | Sie führten den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
Seite 286/0 | ||||
334196 | Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.1 BKat |
(B - 0) | 10,00 | |
334197 | Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.2 BKat |
(B - 0) | 30,00 | |
334198 | Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.3 BKat |
(B - 0) | 35,00 | |
334696 | Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 . ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.4 BKat |
B - 1 | 95,00 | |
334697 | Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.5 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
334698 | Sie führten den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.6 BKat |
B - 1 | 235,00 | |
334702 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 142,50 | |
334703 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
Seite 287/0 | ||||
334704 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
334208 | Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.1 BKat |
(B - 0) | 10,00 | |
334209 | Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.2 BKat |
(B - 0) | 30,00 | |
334210 | Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.3 BKat |
(B - 0) | 35,00 | |
334708 | Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast:"" ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.4 BKat |
B - 1 | 95,00 | |
334709 | Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.5 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
334710 | Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.6 BKat |
B - 1 | 235,00 | |
334714 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 142,50 | |
Seite 288/0 | ||||
334715 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
334716 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
334220 | Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.1 BKat |
(B - 0) | 30,00 | |
334720 | Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat |
B - 1 | 80,00 | |
334721 | Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat |
B - 1 | 110,00 | |
334722 | Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: v ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
334723 | Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat |
B - 1 | 190,00 | |
334724 | Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat |
B - 1 | 285,00 | |
Seite 289/0 | ||||
334725 | Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat |
B - 1 | 380,00 | |
334726 | Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 120,00 | |
334727 | Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 165,00 | |
334728 | Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
334729 | Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 285,00 | |
334730 | Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
334731 | Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
Seite 290/0 | ||||
334232 | Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.1 BKat |
(B - 0) | 30,00 | |
334732 | Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat |
B - 1 | 80,00 | |
334733 | Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat |
B - 1 | 110,00 | |
334734 | Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
334735 | Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat |
B - 1 | 190,00 | |
334736 | Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat |
B - 1 | 285,00 | |
334737 | Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat |
B - 1 | 380,00 | |
334738 | Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 120,00 | |
Seite 291/0 | ||||
334739 | Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 165,00 | |
334740 | Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
334741 | Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast:. 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 285,00 | |
334742 | Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
334743 | Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
334244 | Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.1 BKat |
(B - 0) | 10,00 | |
334245 | Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.2 BKat |
(B - 0) | 30,00 | |
Seite 292/0 | ||||
334246 | Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.3 BKat |
(B - 0) | 35,00 | |
334744 | Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.4 BKat |
B - 1 | 95,00 | |
334745 | Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.5 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
334746 | Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.6 BKat |
B - 1 | 235,00 | |
334750 | Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 142,50 | |
334751 | Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
334752 | Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
334256 | Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.1 BKat |
(B - 0) | 10,00 | |
Seite 293/0 | ||||
334257 | Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.2 BKat |
(B - 0) | 30,00 | |
334258 | Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.3 BKat |
(B - 0) | 35,00 | |
334756 | Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.4 BKat |
B - 1 | 95,00 | |
334757 | Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.5 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
334758 | Sie führten die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.6 BKat |
B - 1 | 235,00 | |
334762 | Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 142,50 | |
334763 | Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
334764 | Sie führten die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
Seite 294/0 | ||||
334268 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.1 BKat; |
(B - 0) | 30,00 | |
334768 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 140,00 | |
334769 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 235,00 | |
334770 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 285,00 | |
334771 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 380,00 | |
334772 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 425,00 | |
334773 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 425,00 | |
Seite 295/0 | ||||
334774 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
334775 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
334776 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
334777 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
334778 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
334779 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
Seite 295/1 | ||||
334780 | Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
334781 | Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
334782 | Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
334783 | Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
334784 | Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
334785 | Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
334286 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.1 BKat; |
(B - 0) | 30,00 | |
Seite 295/2 - Nicht bedruckt - |
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Seite 296/0 | ||||
334786 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 140,00 | |
334787 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 235,00 | |
334788 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 285,00 | |
334789 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 380,00 | |
334790 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 425,00 | |
334791 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten. war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 425,00 | |
334792 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
Seite 297/0 | ||||
334793 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
334794 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
334795 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
334796 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
334797 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
334798 | Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
Seite 298/0 | ||||
334799 | Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast:"" ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
334800 | Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
334801 | Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
334802 | Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
334803 | Sie führten als Halter den Kraftomnibus mit Fahrgästen, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast:"" ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
334304 | Sie führten als Halter den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.1 BKat; |
(B - 0) | 30,00 | |
334804 | Sie führten als Halter den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 140,00 | |
Seite 299/0 | ||||
334805 | Sie führten als Halter den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 235,00 | |
334806 | Sie führten als Halter den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 285,00 | |
334807 | Sie führten als Halter den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 380,00 | |
334808 | Sie führten als Halter den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 425,00 | |
334809 | Sie führten als Halter den Zug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 425,00 | |
334810 | Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
334811 | Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
Seite 300/0 | ||||
334812 | Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
334813 | Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
334814 | Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
334815 | Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
334816 | Sie führten als Halter den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.1 BKat; |
(B - 0) | 30,00 | |
334816 | Sie führten als Halter den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 140,00 | |
334817 | Sie führten als Halter den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 235,00 | |
Seite 301/0 | ||||
334818 | Sie führten als Halter den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 285,00 | |
334819 | Sie führten als Halter den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 380,00 | |
334820 | Sie führten als Halter den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 425,00 | |
334821 | Sie führten als Halter den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 425,00 | |
334822 | Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
334823 | Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
334824 | Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
Seite 302/0 | ||||
334825 | Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
334826 | Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
334827 | Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
334328 | Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.1 BKat; (Fahrzeugkombination über 7,5 t) Tab.: 734080 |
(B - 0) | 30,00 | |
334828 | Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 140,00 | |
334829 | Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 235,00 | |
334830 | Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 285,00 | |
Seite 303/0 | ||||
334831 | Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 380,00 | |
334832 | Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 425,00 | |
334833 | Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 425,00 | |
334834 | Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
334835 | Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
334836 | Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
Seite 304/0 | ||||
334837 | Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
334838 | Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41 § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
334839 | Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: 43 ... kg. Zulässiges Gesamtgewicht: 44 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
334340 | Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.1 BKat; |
(B - 0) | 30,00 | |
334840 | Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 140,00 | |
334841 | Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 235,00 | |
334842 | Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 285,00 | |
Seite 304/1 | ||||
334843 | Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 380,00 | |
334844 | Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 425,00 | |
334845 | Sie führten als Halter die Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 425,00 | |
334846 | Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = .... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
334847 | Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
334848 | Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
334849 | Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
Seite 304/2 | ||||
334850 | Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
334851 | Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: 45 .. 45 ... kg. Zulässige Achslast: 46 ... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 |
111 Besetzung, Beladung und Kennzeichnung von KOM - § 34a StVZO
Seite 305/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
334852 | Sie beförderten mit dem Kraftomnibus mehr Personen als in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sitz- und Stehplätze eingetragen waren und die jeweilige Summe der im Fahrzeug angeschriebenen Fahrgastplätze ausgewiesen haben. § 34a Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 201 BKat | B - 1 | 60,00 | |
334858 | Sie beförderten mit dem Kraftomnibus mehr Gepäck als die im Fahrzeug angeschriebenen Angaben für die Höchstmasse des Gepäcks ausgewiesen haben. | B - 1 | 60,00 |
112 Sitze, Sicherheitsgur., Rückhaltesy./-einrichtungen - § 35a StVZO
Seite 306/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
335000 | Sie führten das Kraftfahrzeug ohne die vorgeschriebenen/betriebsbereiten1 Sicherheitsgurte/Rückhaltesysteme2. | (B - 0) | 20,00 | |
335100 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf dem Beifahrersitz, obwohl dieser mit einem betriebsbereiten Airbag ausgerüstet war. | (B - 0) | 25,00 | |
335106 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl auf dem Beifahrerplatz mit einem betriebsbereiten Airbag ein Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz nicht angebracht war. | (B - 0) | 5,00 | |
335006 | Sie beförderten auf denn Kraftrad einen Beifahrer, obwohl die vorgeschriebenen Halte- und Sicherheitsvorrichtungen nicht vorhanden waren. | (B - 0) | 5,00 | |
335012
TBNR 335000 |
Sie beförderten auf dem Kraftrad ein Kind unter 7 Jahren, obwohl ein besonderer Sitz bzw. ein Schutz für die Füße nicht vorhanden war. | (B - 0) | 5,00 |
113 Einrichtungen zum sicheren Führen der Fahrzeuge - § 35b StVZO
Seite 3075/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
335018 | Sie führten das Fahrzeug ohne ein ausreichendes Sichtfeld. | (B - 0) | 5,00 |
114 Feuerlöscher in Kraftomnibussen - § 35g StVZO
Seite 308/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
335112 | Sie nahmen den Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher in Betrieb. | (B - 0) | 15,00 | |
335024 | Sie unterließen es als Halter, den für das Fahrzeug vorgeschriebenen Feuerlöscher fristgerecht prüfen zu lassen. Die Gültigkeitsdauer50 der letzten Prüfung war abgelaufen. | (B - 0) | 15,00 |
115 Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen - § 35h StVZO
Seite 309/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
335118 | Sie nahmen den Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb. | (B - 0) | 15,00 | |
335124 | Sie nahmen das Kraftfahrzeug unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb. | (B - 0) | 5,00 |
116 Bereifung und Lauffläche - § 36 StVZO
Seite 310/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
336000 | Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte. | (B - 0) | 5,00 | |
336006 | Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte und überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit. | (B - 0) | 25,00 | |
336500 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen mit Spikes ausgestattet waren. | (B - 0) | 50,00 | |
336100 | Sie führten das Mofa, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. | (B - 0) | 25,00 | |
336606 | Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß.
§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 212 BKat |
B - 1 | 60,00 | |
336607 | Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 75,00 | |
336608 | Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall.
§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 90,00 | |
336612 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 17bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß.
§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 90,00 | |
336613 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß, und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 112,50 | |
Seite 310/1 | ||||
336614 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß. Es kam zum Unfall.
§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 135,00 | |
Seite 310/2 - Nicht bedruckt - |
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Seite 311/0 | ||||
336618 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß.
§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 75,00 | |
336619 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 90,00 | |
336620 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall.
§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 110,00 | |
336624 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß.
§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 112,50 | |
336625 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 135,00 | |
336626 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall.
§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 165,00 | |
336106 | Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl es unzulässig auf einer Achse mit Diagonal- und Radialreifen ausgerüstet war. | (B - 0) | 15,00 |
117 Radabdeckungen, Ersatzräder - § 36a StVZO
Seite 312/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
336012 | Sie führten das Fahrzeug ohne/mit unzureichender 1 Radabdeckung. § 36a, § 69a StVZO; § 24 StVG; - BKat | (B - 0) | 5,00 |
118 Gleitschutzeinrichtungen und Schneeketten - § 37 StVZO
Seite 313/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
337000 | Sie benutzten vorschriftswidrig eine Einrichtung zur Erhöhung der Greifwirkung der Räder. | (B - 0) | 25,00 | |
337006 | Sie benutzten unvorschriftsmäßige Schneeketten. | (B - 0) | 10,00 |
119 Lenkeinrichtung - § 38 StVZO
Seite 314/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
338000 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl Mängel an der Lenkeinrichtung vorhanden waren. | (B - 0) | 20,00 | |
338600 | Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. | B - 1 | 180,00 | |
338601 | Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 220,00 | |
338602 | Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.
§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 265,00 | |
338603 | Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. | B - 1 | 270,00 | |
338604 | Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 325,00 | |
338605 | Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.
§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 390,00 | |
338606 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. | B - 1 | 270,00 | |
Seite 314/1 | ||||
338607 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 330,00 | |
338608 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.
§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 397,50 | |
338609 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde.
§ 38, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 405,00 | |
338610 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 487,50 | |
338611 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.
§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 585,00 | |
338612 | Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. | B - 1 | 90,00 | |
338613 | Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 110,00 | |
Seite 314/2 | ||||
338614 | Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.
§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 135,00 | |
338615 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. | B - 1 | 135,00 | |
338616 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 165,00 | |
338617 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.
§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 200,00 |
120 Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung v. Kfz. - § 38a StVZO
Seite 315/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
338006 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die vorgeschriebenen Sicherungseinrichtungen nicht vorhanden waren. | (B - 0) | 10,00 |
121 Scheiben und Scheibenwischer - § 40 StVZO
Seite 316/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
340000 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die Scheibenwischer mangelhaft waren/fehlten 1. | (B - 0) | 5,00 |
122 Bremsen und Unterlegkeile - § 41 StVZO
Seite 317/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
341000 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl Sie gegen eine Vorschrift über Bremsen verstießen. | (B - 0) | 25,00 | |
341006 | Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die vorgeschriebenen Unterlegkeile nicht vorhanden waren. | (B - 0) | 5,00 | |
341600 | Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. | B - 1 | 180,00 | |
341601 | Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 220,00 | |
341602 | Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.
§ 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 265,00 | |
341603 | Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. | B - 1 | 270,00 | |
341604 | Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 325,00 | |
341605 | Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.
§ 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 390,00 | |
341606 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. | B - 1 | 270,00 | |
Seite 318/0 | ||||
341607 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 330,00 | |
341608 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.
§ 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 397,50 | |
341609 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde.
§ 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 405,00 | |
341610 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 487,50 | |
341611 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 17 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.
§ 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 585,00 | |
341612 | Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. | B - 1 | 90,00 | |
341613 | Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 110,00 | |
Seite 318/1 | ||||
341614 | Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.
§ 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 135,00 | |
341615 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. | B - 1 | 135,00 | |
341616 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 165,00 | |
341617 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.
§ 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 200,00 | |
Seite 318/2 - Nicht bedruckt - |
123 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht - § 42 StVZO
Seite 319/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
342100 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.1 BKat |
(B - 0) | 30,00 | |
342600 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat |
B - 1 | 80,00 | |
342601 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat |
B - 1 | 110,00 | |
342602 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
342603 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat |
B - 1 | 190,00 | |
342604 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat |
B - 1 | 285,00 | |
342605 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat |
B - 1 | 380,00 | |
Seite 320/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
342606 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 120,00 | |
342607 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 165,00 | |
342608 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
342609 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 285,00 | |
342610 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
342611 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
Seite 321/0 | ||||
342112 | Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.1 BKat |
(B - 0) | 30,00 | |
342612 | Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat |
B - 1 | 80,00 | |
342613 | Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat |
B - 1 | 110,00 | |
342614 | Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
342615 | Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat |
B - 1 | 190,00 | |
342616 | Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat |
B - 1 | 285,00 | |
Seite 322/0 | ||||
342617 | Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat |
B - 1 | 380,00 | |
342618 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 120,00 | |
342619 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 165,00 | |
342620 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
342621 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 285,00 | |
342622 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
Seite 323/0 | ||||
342623 | Sie führten den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30 Prozent) = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
342124 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.1 BKat |
(B - 0) | 10,00 | |
342125 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.2 BKat |
(B - 0) | 30,00 | |
342126 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.3 BKat |
(B - 0) | 35,00 | |
342624 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.4 BKat |
B - 1 | 95,00 | |
342625 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.5 BKat |
B - 1 | 140,00 | |
342626 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.6 BKat |
B - 1 | 235,00 | |
Seite 323/1 | ||||
342630 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 142,50 | |
342631 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.5 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
342632 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.2.6 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
342136 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ...kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.1 BKat |
(B - 0) | 30,00 | |
342636 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 140,00 | |
342637 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 235,00 | |
Seite 323/2 - Nicht bedruckt - |
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Seite 324/0 | ||||
342638 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 285,00 | |
342639 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 380,00 | |
342640 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 425,00 | |
342641 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 425,00 | |
342642 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kfz. mit einem Anhänger m. gef. Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
342643 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kfz. mit einem Anhänger m. gef. Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
Seite 325/0 | ||||
342644 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kfz. mit einem Anhänger m. gef. Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
342645 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kfz. mit einem Anhänger m. gef. Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
342646 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kfz. mit einem Anhänger m. gef. Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
342647 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kfz. mit einem Anhänger m. gef. Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
342148 | Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.1 BKat |
(B - 0) | 30,00 | |
342648 | Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 140,00 | |
Seite 326/0 | ||||
342649 | Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 235,00 | |
342650 | Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 285,00 | |
342651 | Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 380,00 | |
342652 | Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 425,00 | |
342653 | Sie führten als Halter den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 425,00 | |
342654 | Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr
als 5) Prozent = ... kg überschritten war. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.2 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 210,00 | |
Seite 327/0 | ||||
342655 | Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.3 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 352,50 | |
342656 | Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 427,50 | |
342657 | Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.5 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 570,00 | |
342658 | Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.6 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
342659 | Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ... kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: 47 ... kg. Zulässige Anhängelast: 48 ... kg. § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 637,50 | |
342160 | Sie führten verbotswidrig einen Anhänger mit. | (B - 0) | 25,00 |
124 Einrichtung zur Verbindung von Fahrezeugen - § 43 StVZO
Seite 328/0 | ||||
343000 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen nicht den Vorschriften entsprach. | (B - 0) | 25,00 | |
343006 | Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl dessen Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen nicht den Vorschriften entsprach. | (B - 0) | 35,00 | |
343012 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Anhängekupplung nicht den Vorschriften entsprach. | (B - 0) | 25,00 | |
343018 | Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl dessen Anhängekupplung nicht den Vorschriften entsprach. | (B - 0) | 35,00 | |
343600 | Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus1, bzw. dessen Anhänger, ob- wohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. | B - 1 | 180,00 | |
343601 | Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 1, bzw. dessen Anhänger, ob- wohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 220,00 | |
343602 | Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 1, bzw. dessen Anhänger, ob- wohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.
§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 265,00 | |
343603 | Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 1, bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde.
§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 270,00 | |
343604 | Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 1, bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 325,00 | |
Seite 329/0 | ||||
343605 | Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.
§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 390,00 | |
343606 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde.
§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 270,00 | |
343607 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 330,00 | |
343608 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 1bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam
zum Unfall. § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 397,50 | |
343609 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde.
§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV |
B - 1 | 405,00 | |
343610 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 1 bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 487,50 | |
343611 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen 1bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.
§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 585,00 | |
Seite 329/1 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
343618 | Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. | B - 1 | 90,00 | |
343619 | Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 110,00 | |
343620 | Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.
§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 135,00 | |
343621 | Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde.
§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV |
B - 1 | 135,00 | |
343622 | Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 165,00 | |
343623 | Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.
§ 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG |
B - 1 | 200,00 | |
343100 | Sie unterließen es, beim Abschleppen eines Fahrzeugs die Abschleppstange oder das Abschleppseil ausreichend kenntlich zu machen. | (B - 0) | 5,00 | |
Seite 329/2 - Nicht bedruckt - |
125 Stützlast - § 44 Abs. 3 StVZO
Seite 330/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
344000 | Sie führten das Fahrzeug, bei dem die zulässige Stützlast nicht durch ein Schild angezeigt wurde. | (B - 0) | 5,00 | |
344006 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast bis zu 50 Prozent überschritten wurde. | (B - 0) | 25,00 | |
344012 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast bis zu 50 Prozent unterschritten wurde. | (B - 0) | 25,00 | |
344600 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent überschritten wurde. | B - 1 | 60,00 | |
344606 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent unterschritten wurde. | B - 1 | 60,00 | |
Seite 331/0 - Nicht bedruckt - |
126 Ableitung von Abgasen - § 47c StVZO
Seite 332/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
347012 | Sie führten das Fahrzeug, bei dem das Auspuffrohr über die seitliche/hintere 1 Begrenzung hinausragte. | (B - 0) | 20,00 |
127 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage - § 49 StVZO
Seite 333/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
349000 | Sie nahmen das Kraftfahrzeug trotz übermäßiger Geräuschentwicklung in Betrieb. | (B - 0) | 20,00 | |
349100 | Sie führten das Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war. | (B - 0) | 20,00 | |
349101 | Sie führten das Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, und belästigten dadurch Andere.
§ 49 Abs. 1, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 219 BKat; § 19 OWiG |
(B - 0) | 30,00 | |
349106 | Sie weigerten sich, die Geräuschentwicklung prüfen zu lassen. | (B - 0) | 10,00 |
128 Lichttechnische Einrichtungen - § 49a StVZO
Seite 334/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
349130 | Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger 17 und verstießen dabei gegen eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen 51.
§ 49a Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 9a, 10, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.1 BKat |
(B - 0) | 5,00 | |
349136 | Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger 17 und verstießen dabei gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen 51. | (B - 0) | 20,00 |
129 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht - § 50 StVZO
Seite 335/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
350100 | Sie führten das Fahrzeug und verstießen dabei gegen eine Vorschrift 52 über Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.
§ 50 Abs. 1, 2, 3, 5, 6, 6a, 9, § 69a StVZO; § 24 StVG; 222.1 BKat |
(B - 0) | 15,00 |
130 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler - § 51 StVZO
Seite 336/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
351100 | Sie führten das Fahrzeug und verstießen dabei gegen eine Vorschrift 52 über Begrenzungsleuchten. | (B - 0) | 15,00 | |
351106 | Sie führten das Fahrzeug und verstießen dabei gegen eine Vorschrift 52 über vordere Rückstrahler. | (B - 0) | 15,00 |
131 Seitliche Kenntlichmachung - § 51a StVZO
Seite 336/1 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
351112 | Sie führten das Fahrzeug und verstießen dabei gegen eine Vorschrift 52 über die seitliche Kenntlichmachung. | (B - 0) | 15,00 | |
Seite 336/2 - Nicht bedruckt - |
132 Umrissleuchten - § 51b StVZO
Seite 337/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
351118 | Sie führten das Fahrzeug und verstießen dabei gegen eine Vorschrift 52 über Umrissleuchten. | (B - 0) | 15,00 |
133 Parkleuchten, Park-Warntafeln - § 51c Abs. 3 und 5 StVZO
Seite 338/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
351000 | Sie sorgten nicht dafür, dass an dem parkenden Fahrzeug die Parkleuchten vorschriftsmäßig 52 angebracht waren. | (B - 0) | 15,00 | |
351006 | Sie sorgten nicht dafür, dass an dem parkenden Fahrzeug die Park-Warntafeln vorschriftsmäßig 52 angebracht waren. | (B - 0) | 15,00 |
134 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten - § 52 StVZO
Seite 339/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
352100 | Sie führten das Fahrzeug, dessen Nebelscheinwerfer nicht vorschriftsmäßig 52 angebracht bzw. geschaltet waren. | (B - 0) | 15,00 | |
352106 | Sie führten das Fahrzeug, dessen Suchscheinwerfer nicht vorschriftsmäßig 52 angebracht war. | (B - 0) | 15,00 | |
352112 | Sie führten den Berechtigungsschein zum Führen eines Arztschildes nicht mit bzw. händigten diesen auf Verlangen nicht aus. | (B - 0) | 10,00 | |
352118 | Sie führten das Fahrzeug und benutzten dabei vorschriftswidrig 52 die Arbeitsscheinwerfer. | (B - 0) | 15,00 |
135 Rückfahrscheinwerfer - § 52a StVZO
Seite 340/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
352000 | Sie führten das Fahrzeug und verstießen dabei gegen eine Vorschrift 52 über Rückfahrscheinwerfer. | (B - 0) | 15,00 |
136 Schlussleuchten Bremsleuchten, Rückstrahler - § 53 StVZO
Seite 341/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
353100 | Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger 17 und verstießen dabei gegen die Vorschrift 52 über Schluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler.
§ 53 Abs. 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9, § 69a StVZO; § 24 StVG; 222.5 BKat |
(B - 0) | 15,00 |
137 Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste - § 53a StVZO
Seite 342/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
353000 | Sie führten das Kraftfahrzeug und verstießen dabei gegen die Vorschrift 53 über Warnwesten. | (B - 0) | 15,00 | |
353106 | Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger 17 und verstießen dabei gegen die Vorschrift 52 über Warndreieck, Warnleuchte bzw. Warnblinkanlage.
§ 53a Abs. 1, 2, 3, 4, 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 222.6 BKat |
(B - 0) | 15,00 |
138 Ausrüstg. u. Kenntlichmachg.: Anbaugeräte/Hubladebühnen - § 53b StVZO
Seite 343/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
353112 | Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger 17 und verstießen dabei gegen die Vorschrift 52 über Ausrüstung bzw. Kenntlichmachung von Anbaugeräten oder Hubladebühnen.
§ 53b Abs. 1, 2, 3, 4, 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 222.7 BKat |
(B - 0) | 15,00 |
139 Nebelschlussleuchten - § 53d StVZO
Seite 344/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
353118 | Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger 17 und verstießen dabei gegen die Vorschrift 52 über Nebelschlussleuchten. | (B - 0) | 15,00 |
140 Fahrtrichtungsanzeiger - § 54 StVZO
Seite 345/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
354000 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl der Fahrtrichtungsanzeiger fehlte/mangelhaft 17 war. | (B - 0) | 15,00 |
141 Einrichtungen für Schallzeichen (Kraftfahrzeuge) - § 55 StVZO
Seite 346/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
355000 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Schallzeicheneinrichtung unzulässig/mangelhaft 17 war. | (B - 0) | 15,00 |
142 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht - § 56 StVZO
Seite 346/1 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
356000 | Sie führten das Fahrzeug, dessen Rückspiegel fehlte/nicht den Vorschriften entsprach 54. | (B - 0) | 15,00 | |
Seite 346/2 - Nicht bedruckt - |
143 Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte - § 57b StVZO
Seite 347/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
357006 | Sie sorgten als Halter nicht für die Vorschriftsmäßigkeit des Einbauschildes. | (B - 0) | 10,00 |
144 Ausrüstung mit Geschwindigkeitsbegrenzern - § 57c StVZO
Seite 348/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
357600 | Sie führten den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine 17 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war.
§ 57c Abs. 2, 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 223 BKat |
B - 1 | 100,00 | |
357601 | Sie führten den KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern 17 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war.
§ 57c Abs. 2, 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 150,00 | |
357602 | Sie führten die kennzeichnungspflichtige Zugmaschine/Sattelzugmaschine 17 mit gefährlichen Gütern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war.
§ 57c Abs. 2, 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 150,00 | |
357603 | Sie führten den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine 17 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer.
§ 57c Abs. 2, 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 223 BKat |
B - 1 | 100,00 | |
357604 | Sie führten den KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern 17 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer.
§ 57c Abs. 2, 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 150,00 | |
357605 | Sie führten die kennzeichnungspflichtige Zugmaschine/Sattelzugmaschine 17 mit gefährlichen Gütern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer.
§ 57c Abs. 2, 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 150,00 | |
357606 | Sie führten den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine 17 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen.
§ 57c Abs. 2, 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 223 BKat |
B - 1 | 100,00 | |
357607 | Sie führten den KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern 17 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen.
§ 57c Abs. 2, 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 150,00 | |
Seite 348/1 | ||||
357608 | Sie führten die kennzeichnungspflichtige Zugmaschine/Sattelzugmaschine 17 mit gefährlichen Gütern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen.
§ 57c Abs. 2, 5, § 31d Abs. 3 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV |
B - 1 | 150,00 | |
Seite 348/2 - Nicht bedruckt - |
145 Einbau und Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern - § 57d StVZO
Seite 349/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
357100 | Sie unterließen es als Halter des Fahrzeugs, den Geschwindigkeitsbegrenzer in den vorgeschriebenen Fällen prüfen zu lassen. Der Termin für diese Prüfung war noch nicht 1 Monat überschritten. | (B - 0) | 25,00 | |
357106 | Sie führten für das Fahrzeug keine Bescheinigung über die Prüfung des vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzers mit oder händigten diese auf Verlangen nicht aus. | (B - 0) | 10,00 | |
357618 | Sie unterließen es als Halter des Fahrzeugs, den Geschwindigkeitsbegrenzer in den vorgeschriebenen Fällen prüfen zu lassen. Der Termin für diese Prüfung war mehr als 1 Monat überschritten. | (B - 0) | 40,00 | |
Seite 350/0 - Nicht bedruckt - |
||||
Seite 351/0 - Nicht bedruckt - |
146 Einrichtungen für Schallzeichen (Andere Straßenfahrzeuge) - § 64a StVZO
Seite 352/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
364100 | Sie führten ein Fahrrad unter Verstoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen. | (B - 0) | 15,00 |
Seite 353/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
365000 | Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen. | (B - 0) | 10,00 |
148 Lichttechnische Einrichtung an Fahrrädern - § 67 StVZO
Seite 354/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
367100 | Sie führten ein Fahrrad, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen. | (B - 0) | 20,00 | |
367000 | Sie führten ein Fahrrad ohne die vorgeschriebene seitliche Kenntlichmachung. | (B - 0) | 10,00 | |
367006 | Sie führten die für ein Rennrad bis 11 kg erforderliche lichttechnische Einrichtung nicht mit. | (B - 0) | 20,00 |
Seite 355/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
370100 | Sie führten die Urkunde über eine Ausnahmegenehmigung nicht mit. | (B - 0) | 10,00 | |
370106 | Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person die Urkunde über eine Ausnahmegenehmigung nicht aus. | (B - 0) | 10,00 |
150 Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen - § 71 StVZO
Seite 356/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
371100 | Sie führten das Fahrzeug, das nicht den Vorschriften entsprach, ohne den Auflagen 55 der Ausnahmegenehmigungen nachgekommen zu sein. | (B - 0) | 15,00 | |
371600 | Sie ließen zu bzw. ordneten an, dass das Fahrzeug, das nicht den Vorschriften entsprach, in Betrieb genommen wurde, ohne den Auflagen 55 der Ausnahmegenehmigungen nachgekommen zu sein. | B - 1 | 70,00 | |
371606 | Sie führten als Halter das Fahrzeug, das nicht den Vorschriften entsprach, ohne den Auflagen 55 der Ausnahmegenehmigungen nachgekommen zu sein. | B - 1 | 70,00 |
151 0,5 Promille-Grenze und Berauschende Mittel - § 24a StVG
Seite 357/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
424600 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug 56 .,.. mg/l. | a - 2 | 500,00 | 1 M |
424601 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug 56 .,.. mg/l. | a - 2 | 1000,00 | 3 M |
424602 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug 56 .,.. mg/l. | a - 2 | 1500,00 | 3 M |
424606 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug 56.,.. Promille. | a - 2 | 500,00 | 1 M |
424607 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug 56 .,.. Promille. | a - 2 | 1000,00 | 3 M |
424608 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug 56 .,.. Promille. | a - 2 | 1500,00 | 3 M |
424612 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr geführt hat. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug 56 .,.. mg/I. | a - 2 | 500,00 | 1 M |
424613 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr geführt hat. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug 56 .,.. mg/I. | a - 2 | 1000,00 | 3 M |
Seite 358/0 | ||||
424614 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr geführt hat. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug 56 .,.. mg/1. | a - 2 | 1500,00 | 3 M |
424618 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug 56 .,.. Promille. | a - 2 | 500,00 | 1 M |
424619 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug 56 .,.. Promille. | a - 2 | 1000,00 | 3 M |
424620 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug 56 .,.. Promille. | a - 2 | 1500,00 | 3 M |
424648 | Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels 57. | a - 2 | 500,00 | 1 M |
424649 | Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels 57. | a - 2 | 1000,00 | 3 M |
424650 | Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels 57. | a - 2 | 1500,00 | 3 M |
Seite 358/1 |
Grenzwerte (Verweisungen) | |||
Berauschende Mittel | Substanzen | Grenzwerte | |
Cannabis | Tetrahydrocannabinol (THC) | 1 ng/ml | (0,001 mg/l) |
Heroin | Morphin | 10 ng/ml | (0,01 mg/l) |
Morphin | Morphin (freie Form) | 10 ng/ml | (0,01 mg/l) |
Cocain | Cocain | 10 ng/ml | (0,01 mg/l) |
Cocain | Benzoylecgonin | 75 ng/ml | (0,075 mg/l) |
Amfetamin | Amfetamin | 25 ng/ml | (0,025 mg/l) |
Designer-Amfetamin | Methylendioxyamfetamin (MDA) | 25 ng/ml | (0,025 mg/l) |
Designer-Amfetamin | Methylendioxyethylamfetamin (MDE) | 25 ng/ml | (0,025 mg/l) |
Designer-Amfetamin | Methylendioxymetamfetamin (MDMA) | 25 ng/ml | (0,025 mg/l) |
Metamfetamin | Metamfetamin | 25 ng/ml | (0,025 mg/l) |
152 Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen - § 24c StVG
Seite 358/2 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
424654 | Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.
§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat |
a - 1 | 250,00 | |
424660 | Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.
§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat |
a - 1 | 250,00 | |
424666 | Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.
§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat |
a - 1 | 250,00 | |
424672 | Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.
§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat |
a - 1 | 250,00 |
153 Ferienreiseverordnungs
Seite 359/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
501000 | Sie fuhren mit dem Kraftfahrzeug trotz des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verkehrsverbotes auf der Autobahn.
§ 1, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 StVG; - BKat |
(B - 0) | 25,00 | |
501600 | Sie fuhren mit dem Kraftfahrzeug länger als 15 Minuten trotz des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verkehrsverbotes.
§ 1, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 StVG; 239 BKat |
(B - 0) | 60,00 | |
501606 | Sie ließen zu bzw. ordneten an, dass mit dem Kraftfahrzeug entgegen dem bestehenden Verkehrsverbot länger als 15 Minuten gefahren wurde.
§ 1, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 StVG; 240 BKat |
(B - 0) | 150,00 | |
503006 | Sie haben die vorgeschriebenen Fracht- und Begleitpapiere oder die Ausnahmegenehmigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt.
§ 3 Abs. 2, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 StVG; - BKat |
(B - 0) | 10,00 |
154 Pflichten des Beförderers - § 19 Abs. 2 GGVSEB
Seite 359/1 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
519500 | Sie unterließen es als Beförderer (in der Funktion des Fahrzeughalters), dem Fahrzeugführer die erforderliche Ausrüstung zur Durchführung der Ladungssicherung zu übergeben.
§ 19 Abs. 2 GGVSEB; Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 GGVSEB; § 10 GGBefG; 47 RSEB |
B - 1 | 800,00 |
155 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr - § 29 Abs. 1 GGVSEB
Seite 359/2 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
529500 | Sie unterließen es als tatsächlicher Verlader, Versandstücke, die gefährliche Güter enthalten,/unverpackte gefährliche Gegenstände 1 durch geeignete Mittel 20, die in der Lage sind, die Güter im Fahrzeug oder Container zurückzuhalten, zu sichern.
§ 29 Abs. 1 GGVSEB; Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 GGVSEB; § 10 GGBefG; 107.3 RSEB |
B - 1 | 500,00 | |
529506 | Sie unterließen es als tatsächlicher Verlader, bei der Beförderung von gefährlichen Gütern, die mit anderen Gütern befördert wurden, alle Güter so zu sichern oder zu verpacken, dass das Austreten gefährlicher Güter verhindert wird.
§ 29 Abs. 1 GGVSEB; Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 GGVSEB; § 10 GGBefG; 107.3 RSEB |
B - 1 | 500,00 | |
529512 | Sie unterließen es als Fahrzeugführer, Versandstücke, die gefährliche Güter enthalten,/unverpackte gefährliche Gegenstände 1 durch geeignete Mittel 20, die in der Lage sind, die Güter im Fahrzeug oder Container zurückzuhalten, zu sichern.
§ 29 Abs. 1 GGVSEB; Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 GGVSEB; § 10 GGBefG; 215.3 RSEB |
B - 1 | 300,00 | |
529518 | Sie unterließen es als Fahrzeugführer, bei der Beförderung von gefährlichen Gütern, die mit anderen Gütern befördert wurden, alle Güter so zu sichern oder zu verpacken, dass das Austreten gefährlicher Güter verhindert wird.
§ 29 Abs. 1 GGVSEB; Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 GGVSEB; § 10 GGBefG; 215.3 RSEB |
B - 1 | 300,00 |
156 Anforderungen an das Inbetriebsetzen - § 2 MobHV
Seite 360/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
602000 | Sie setzten eine elektronische Mobilitätshilfe in Betrieb, ohne die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen mitzuführen. | (B - 0) | 10,00 | |
602500 | Sie setzten eine elektronische Mobilitätshilfe ohne die dafür erforderliche Typ- oder Einzelgenehmigung in Betrieb. | (B - 0) | 50,00 | |
602506 | Sie setzten eine elektronische Mobilitätshilfe ohne gültiges Versicherungskennzeichen in Betrieb. | (B - 0) | 40,00 |
157 Berechtigung zum Führen - § 3 MobHV
Seite 360/1 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
603000 | Sie führten eine elektronische Mobilitätshilfe, ohne mindestens die Berechtigung zum Führen eines Mofas nachzuweisen. | (B - 0) | 20,00 |
158 Anforderung an die Verzögerungseinrichtung - § 4 MobHV
Seite 360/2 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
604000 | Sie setzten eine elektronische Mobilitätshilfe in Betrieb, die nicht mit der erforderlichen Verzögerungseinrichtung ausgerüstet war. | (B - 0) | 25,00 |
159 Anforderung an die lichttechnischen Einrichtungen - § 5 MobHV
Seite 360/3 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
605000 | Sie setzten eine elektronische Mobilitätshilfe in Betrieb, obwohl die licht- technischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen51. | (B - 0) | 20,00 |
160 Anforderung an die Schallzeichen - § 6 MobHV
Seite 360/4 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
606000 | Sie setzten eine elektronische Mobilitätshilfe in Betrieb, die nicht mit einer Glocke ausgerüstet war. | (B - 0) | 15,00 |
161 Zul. Verkehrsflächen, Anforderungen a. d. Teiln. a. Straßenverkehr - § 7 MobHV
Seite 360/5 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
607000 | Sie befuhren mit einer elektronischen Mobilitätshilfe innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche 57. | (B - 0) | 10,00 | |
607001 | Sie befuhren mit einer elektronischen Mobilitätshilfe innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche 57 und behinderten + dadurch Andere.
§ 7 Abs. 2, § 8 MobHV; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; - BKat; § 19 OWiG |
(B - 0) | 15,00 | |
607002 | Sie befuhren mit einer elektronischen Mobilitätshilfe innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche 57 und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 7 Abs. 2, § 8 MobHV; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; - BKat; § 19 OWiG |
(B - 0) | 20,00 | |
607003 | Sie befuhren mit einer elektronischen Mobilitätshilfe innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche 57. Es kam zum Unfall.
§ 7 Abs. 2, § 8 MobHV; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; - BKat; § 19 OWiG |
(B - 0) | 25,00 | |
607006 | Sie befuhren mit einer elektronischen Mobilitätshilfe außerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche 57. | (B - 0) | 10,00 | |
607007 | Sie befuhren mit einer elektronischen Mobilitätshilfe außerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche 57 und behinderten + dadurch Andere.
§ 7 Abs. 3, § 8 MobHV; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; - BKat; § 19 OWiG |
(B - 0) | 15,00 | |
607008 | Sie befuhren mit einer elektronischen Mobilitätshilfe außerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche 57 und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 7 Abs. 3, § 8 MobHV; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; - BKat; § 19 OWiG |
(B - 0) | 20,00 | |
607009 | Sie befuhren mit einer elektronischen Mobilitätshilfe außerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche 57. Es kam zum Unfall.
§ 7 Abs. 3, § 8 MobHV; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; - BKat; § 19 OWiG |
(B - 0) | 25,00 | |
607012 | Sie fuhren mit einer elektronischen Mobilitätshilfe nebeneinander und behinderten + dadurch Andere.
§ 7 Abs. 4, § 8 MobHV; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; - BKat; § 19 OWiG |
(B - 0) | 15,00 | |
607013 | Sie fuhren mit einer elektronischen Mobilitätshilfe nebeneinander und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 7 Abs. 4, § 8 MobHV; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; - BKat; § 19 OWiG |
(B - 0) | 20,00 |
162 Anforderungen a. d. Teiln. a. Straßenverkehr - § 7 MobHV
Seite 360/6 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
607014 | Sie fuhren mit einer elektronischen Mobilitätshilfe nebeneinander. Es kam zum Unfall.
§ 7 Abs. 4, § 8 MobHV; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; - BKat; § 19 OWiG |
(B - 0) | 25,00 | |
607018 | Sie fuhren mit einer elektronische Mobilitätshilfe auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen nicht möglichst weit rechts und behinderten + dadurch Andere.
§ 7 Abs. 4, § 8 MobHV; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; - BKat; § 19 OWiG |
(B - 0) | 10,00 | |
607024 | Sie führten die ohne Fahrtrichtungsanzeiger ausgestattete elektronische Mobilitätshilfe, ohne die Richtungsänderung durch Handzeichen anzuzeigen. | (B - 0) | 10,00 | |
607025 | Sie führten die ohne Fahrtrichtungsanzeiger ausgestattete elektronische Mobilitätshilfe, ohne die Richtungsänderung durch Handzeichen anzuzeigen, und gefährdeten + dadurch Andere.
§ 7 Abs. 4, § 8 MobHV; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; - BKat; § 19 OWiG |
(B - 0) | 20,00 | |
607026 | Sie führten die ohne Fahrtrichtungsanzeiger ausgestattete elektronische Mobilitätshilfe, ohne die Richtungsänderung durch Handzeichen anzuzeigen. Es kam zum Unfall.
§ 7 Abs. 4, § 8 MobHV; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; - BKat; § 19 OWiG |
(B - 0) | 25,00 | |
607030 | Sie hängten sich mit einer elektronischen Mobilitätshilfe an ein fahrendes Fahrzeug. | (B - 0) | 5,00 | |
607036 | Sie fuhren mit einer elektronischen Mobilitätshilfe freihändig. | (B - 0) | 5,00 |
163 Notwendigkeit einer Zulassung - § 3 Abs. 1, 4 FZV
Seite 361/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
803600 | Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war. | a - 1 | 70,00 | |
803500 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war, bzw. ließen sie zu. | (B - 0) | 70,00 |
164 Voraussetzung f. e. Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fzg. - § 4 FZV
Seite 362/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
804600 | Sie setzten das zulassungsfreie Fahrzeug ohne die dafür erforderliche EG-Typgenehmigung/Einzelgenehmigung 1 in Betrieb. | a - 1 | 70,00 | |
804606 | Sie setzten das vom Zulassungsverfahren ausgenommene Fahrzeug auf öffentlichen Straßen ohne vorgeschriebenes Kennzeichen in Betrieb. | (B - 0) | 40,00 | |
804612 | Sie setzten das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen ohne gültiges Versicherungskennzeichen in Betrieb. | (B - 0) | 40,00 | |
804100 | Sie führten das Fahrzeug, ohne die erforderliche Bescheinigung 58 mitzuführen. | (B - 0) | 10,00 | |
804106 | Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person nicht die für das Fahrzeug erforderliche Bescheinigung 59 aus. | (B - 0) | 10,00 | |
804500 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des vom Zulassungsverfahren ausge- nommenen Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen an, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlte bzw. ließen sie zu. | (B - 0) | 40,00 | |
804506 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des vom Zulassungsverfahren ausge- nommenen Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen an, obwohl es kein gültiges Versicherungskennzeichen führte bzw. ließen sie zu. | (B - 0) | 40,00 | |
804512 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des zulassungsfreien Fahrzeugs an, obwohl es nicht der Typgenehmigung entsprach bzw. ließen sie zu. | (B - 0) | 70,00 | |
804518 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des zulassungsfreien Fahrzeugs an, obwohl eine Einzelgenehmigung nicht ausgestellt war bzw. ließen sie zu. | (B - 0) | 70,00 |
165 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fzg. - § 5 FZV
Seite 363/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
805600 | Sie befolgten nicht das Verbot/die Beschränkung 1, das Fahrzeug in Betrieb zu setzen. | B - 1 | 70,00 |
166 Zuteilung von Kennzeichen - § 8 FZV
Seite 363/1 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
808600 | Sie setzten das Fahrzeug mit Wechselkennzeichen ohne das/mit unvollständigem 1 Kennzeichen in Betrieb. | (B - 0) | 50,00 | |
808606 | Sie stellten das Fahrzeug mit Wechselkennzeichen ohne das/mit unvollständigem 1 Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße ab. | (B - 0) | 40,00 | |
Seite 363/2 - Nicht bedruckt - |
167 Besondere Kennzeichen - § 9 FZV
Seite 364/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
809500 | Sie setzten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb. | (B - 0) | 50,00 | |
809606 | Sie stellten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraums auf einer öffentlichen Straße ab. | (B - 0) | 40,00 |
168 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen - § 10 FZV
Seite 365/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
810100 | Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, dessen hinteres amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach. | (B - 0) | 10,00 | |
810106 | Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorderes amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach. | (B - 0) | 10,00 | |
810112 | Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl sich die an dem Fahrzeug angebrachten Kennzeichenschilder in keinem ordnungsgemäßen Zustand 1befanden. | (B - 0) | 10,00 | |
810118 | Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen Kennzeichenbeleuchtung nicht den Vorschriften entsprach. | (B - 0) | 10,00 | |
810600 | Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen fehlte. | (B - 0) | 60,00 | |
810612 | Sie führten an der Rückseite des letzten zulassungsfreien Anhängers kein vorgeschriebenes Kennzeichen. | (B - 0) | 60,00 | |
810618 | Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen amtliches Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen war. | (B - 0) | 65,00 | |
810619 | Sie nahmen den zulassungsfreien Anhänger in Betrieb, obwohl dessen vorgeschriebenes Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen war. | (B - 0) | 65,00 |
169 Zulassungsbescheinigung Teil I - § 11 FZV
Seite 366/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
811100 | Sie führten für das Fahrzeug keine Zulassungsbescheinigung Teil I mit. | (B - 0) | 10,00 | |
811106 | Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person die Zulassungsbescheinigung Teil I für das Fahrzeug nicht aus. | (B - 0) | 10,00 | |
811112 | Sie führten kein Anhängerverzeichnis mit. | (B - 0) | 10,00 | |
811118 | Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person das Anhängerverzeichnis nicht aus. | (B - 0) | 10,00 |
170 Mitteilungspflichten bei Änderungen - § 13 FZV
Seite 367/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
813100 | Sie teilten der zuständigen Zulassungsbehörde eine meldepflichtige Änderung 1nicht unverzüglich mit. | (B - 0) | 15,00 | |
813106 | Sie beantragten trotz Standortwechsels des Fahrzeugs nicht unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens. | (B - 0) | 15,00 | |
813500 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, obwohl für das Fahrzeug ein Betriebsverbot bestand, bzw. ließen sie zu. | (B - 0) | 40,00 | |
813618 | Sie nahmen trotz Betriebsverbots für das Fahrzeug am Straßenverkehr teil. | (B - 0) | 40,00 | |
813624 | Sie zeigten der zuständigen Zulassungsbehörde den Wechsel in der Person des Fahrzeughalters nicht unverzüglich an. | (B - 0) | 40,00 |
171 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung - § 14 FZV
Seite 368/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
814100 | Sie zeigten die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs nicht unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde an. | (B - 0) | 15,00 | |
814106 | Sie ließen das Kennzeichen des Fahrzeugs nicht entstempeln, obwohl es außer Betrieb gesetzt wurde. | (B - 0) | 15,00 |
172 Verwertungsnachweis - § 15 FZV
Seite 369/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
815100 | Sie legten den Nachweis über die Verwertung Ihres Personenkraftwagens nicht/nicht vorschriftsmäßig 1vor. | (B - 0) | 15,00 |
173 Prüfungsfahrten Probefahrten, Überführungsfahrten - § 16 FZV
Seite 370/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
816600 | Sie setzten das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen in Betrieb, obwohl das auf dem Kennzeichen angegebene Ablaufdatum überschritten war. | (B - 0) | 50,00 | |
816612 | Sie nahmen das Fahrzeug bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt ohne rotes Kennzeichen/Kurzzeitkennzeichen 1in Betrieb. | (B - 0) | 60,00 | |
816618 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt ohne rotes Kennzeichen/Kurzzeitkennzeichen 1an bzw. ließen sie zu. | (B - 0) | 60,00 | |
816606 | Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen verbotswidrig an mehr als einem Fahrzeug. | (B - 0) | 50,00 | |
816100 | Sie lieferten das rote Kennzeichen/Fahrzeugscheinheft 1nicht unverzüglich ab. § 16 Abs. 3, § 48 FZV; § 24 StVG; 181 BKat | (B - 0) | 10,00 | |
816106 | Sie füllten den Fahrzeugschein/das Fahrzeugscheinheft 1nicht ordnungsgemäß aus. | (B - 0) | 10,00 | |
816109 | Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen zur Durchführung einer anderen Fahrt als einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt. | (B - 0) | 50,00 | |
816621 | Sie überließen das Kurzzeitkennzeichen einer anderen Person zur Nutzung an einem anderen als dem im Fahrzeugschein eingetragenen Fahrzeug. | (B - 0) | 50,00 | |
816118 | Sie verstießen gegen die Pflicht zum Führen/Aufbewahren/Aushändigen 1von Aufzeichnungen über eine Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt. | (B - 0) | 25,00 | |
816124 | Sie nahmen das Fahrzeug bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt mit einem nicht wie vorgeschrieben ausgestalteten und angebrachten roten Kennzeichen/Kurzzeitkennzeichen 1in Betrieb. | (B - 0) | 10,00 | |
816000 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt an, dessen rotes Kennzeichen/Kurzzeitkennzeichen 1nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet und angebracht war, bzw. ließen sie zu. | (B - 0) | 10,00 |
174 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer - § 17 FZV
Seite 371/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
817100 | Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl das rote Oldtimerkennzeichen nicht den Vorschriften entsprach. | (B - 0) | 10,00 | |
817106 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, dessen rotes Oldtimerkennzeichen nicht den Vorschriften entsprach, bzw. ließen sie zu. | (B - 0) | 10,00 |
175 Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fzg. ins Ausland - § 19 FZV
Seite 372/0 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
819100 | Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl das Ausfuhrkennzeichen nicht den Vorschriften entsprach. | (B - 0) | 10,00 | |
819600 | Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl auf dem Ausfuhrkennzeichen die Gültigkeitsdauer der Zulassung abgelaufen war. | (B - 0) | 50,00 |
176 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland - § 20 FZV
Seite 372/1 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
820000 | Sie führten für das Fahrzeug keinen internationalen Zulassungsschein mit. | (B - 0) | 10,00 | |
820100 | Sie führten für das Fahrzeug keine ausländische Zulassungsbescheinigung/Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheines 1 mit. | (B - 0) | 10,00 | |
820106 | Sie führten für das Fahrzeug keine ausländische Zulassungsbescheinigung/keinen internationalen Zulassungsschein/keine Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheines 1mit oder händigten dieses Papier auf Verlangen nicht aus. | (B - 0) | 10,00 |
177 Kennzeichen und Unterscheidungszeichen - § 21 FZV
Seite 372/2 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
821100 | Sie führten an dem ausländischen Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger ein heimisches Kennzeichen, das nicht den Vorschriften entsprach. | (B - 0) | 10,00 | |
821106 | Sie führten an dem ausländischen Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger ein Unterscheidungszeichen, das nicht den Vorschriften entsprach. | (B - 0) | 10,00 | |
821600 | Sie führten an dem ausländischen Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger kein vorgeschriebenes heimisches Kennzeichen. | (B - 0) | 40,00 | |
Seite 372/3 | ||||
821112 | Sie führten an dem ausländischen Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger kein vorgeschriebenes Unterscheidungszeichen. | (B - 0) | 15,00 |
178 Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz - § 25 FZV
Seite 372/4 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
825000 | Sie ließen Ihr Fahrzeug nicht außer Betrieb setzen, nachdem keine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mehr bestand. | (B - 0) | 15,00 |
179 Versicherungskennzeichen - § 26 FZV
Seite 372/5 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
826100 | Sie führten das Fahrzeug, ohne die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen mitzuführen. | (B - 0) | 10,00 | |
826106 | Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen nicht aus. | (B - 0) | 10,00 |
180 Ausgestaltung und Anbringung d. Versicherungskennzeichens - § 27 FZV
Seite 372/6 | ||||
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
827100 | Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen Versicherungskennzeichen nicht den Vorschriften 60 entsprach. | (B - 0) | 10,00 |
Seite 373/0
Tabellen |
Seite 374/0 - Nicht bedruckt - |
Seite 375 |
Überschreiten - der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regens
Tabellen-Nr.: (innerhalb) 703000 |
Tabellen-Nr.: (außerhalb) 703001 |
mit Kraftfahrzeugen (LKW usw.) der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a oder b StVO genannten Art | ||||||||
innerhalb | außerhalb | |||||||||
Tatbestand | BKat | TBNR | FaP-Pkt | FV | Euro | TBNR | FaP-Pkt | FV | Euro | |
Überschreitung in km/h | ||||||||||
bis 20 | 9 | 103636 | a - 1 | 80,00 | 103648 | a - 1 | 80,00 | |||
von 21 - 25 | 9.1 | 103637 | a - 1 | 95,00 | 103649 | a - 1 | 80,00 | |||
von 26 - 30 | 9.1 | 103638 | a - 2 | 1 M | 140,00 | 103650 | a - 1 | 95,00 | ||
von 31 - 40 | 9.1 | 103639 | a - 2 | 1 M | 200,00 | 103651 | a - 2 | 1 M | 160,00 | |
von 41 - 50 | 9.1 | 103640 | a - 2 | 2 M | 280,00 | 103652 | a - 2 | 1 M | 240,00 | |
von 51 - 60 | 9.1 | 103641 | a - 2 | 3 M | 480,00 | 103653 | a - 2 | 2 M | 440,00 | |
über 60 | 9.1 | 103642 | a - 2 | 3 M | 680,00 | 103654 | a - 2 | 3 M | 600,00 |
Überschreiten - der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen
Tabellen-Nr.: (innerhalb) 703002 |
Tabellen-Nr.: (außerhalb) 703003 |
mit kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a oder b StVO genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen | ||||||||
innerhalb | außerhalb | |||||||||
Tatbestand | BKat | TBNR | FaP-Pkt | FV | Euro | TBNR | FaP-Pkt | FV | Euro | |
Überschreitung in km/h | ||||||||||
bis 15 | 9 | 103660 | a - 1 | 80,00 | 103672 | a - 1 | 80,00 | |||
von 16 - 20 | 9.2 | 103661 | a - 1 | 160,00 | 103673 | a - 1 | 120,00 | |||
von 21 - 25 | 9.2 | 103662 | a - 2 | 1 M | 200,00 | 103674 | a - 1 | 160,00 | ||
von 26 - 30 | 9.2 | 103663 | a - 2 | 1 M | 280,00 | 103675 | a - 2 | 1 M | 240,00 | |
von 31 - 40 | 9.2 | 103664 | a - 2 | 2 M | 360,00 | 103676 | a - 2 | 1 M | 320,00 | |
von 41 - 50 | 9.2 | 103665 | a - 2 | 3 M | 480,00 | 103677 | a - 2 | 2 M | 400,00 | |
von 51 - 60 | 9.2 | 103666 | a - 2 | 3 M | 600,00 | 103678 | a - 2 | 3 M | 560,00 | |
über 60 | 9.2 | 103667 | a - 2 | 3 M | 760,00 | 103679 | a - 2 | 3 M | 680,00 |
Überschreiten - der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen
Tabellen-Nr.: (innerhalb) 703004 |
Tabellen-Nr.: (außerhalb) 703005 |
mit anderen als den vorstehend aufgeführten Kraftfahrzeugen | ||||||||
innerhalb | außerhalb | |||||||||
Tatbestand | BKat | TBNR | FaP-Pkt | FV | Euro | TBNR | FaP-Pkt | FV | Euro | |
Überschreitung in km/h | ||||||||||
bis 25 | 9 | 103684 | a - 1 | 80,00 | ||||||
von 26 - 30 | 9.3 | 103685 | a - 1 | 100,00 | ||||||
bis 30 | 9 | 103696 | a - 1 | 80,00 | ||||||
von 31 - 40 | 9.3 | 103686 | a - 2 | 1 M | 160,00 | 103697 | a - 1 | 120,00 | ||
von 41 - 50 | 9.3 | 103687 | a - 2 | 1 M | 200,00 | 103698 | a - 2 | 1 M | 160,00 | |
von 51 - 60 | 9.3 | 103688 | a - 2 | 2 M | 280,00 | 103699 | a - 2 | 1 M | 240,00 | |
von 61 - 70 | 9.3 | 103689 | a - 2 | 3 M | 480,00 | 103700 | a - 2 | 2 M | 440,00 | |
über 70 | 9.3 | 103690 | a - 2 | 3 M | 680,00 | 103701 | a - 2 | 3 M | 600,00 |
Seite 375 |
Überschreiten - der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Tabellen-Nr.: (innerhalb) 703006 741003 |
Tabellen-Nr.: (außerhalb) 703007 718000 741004 |
mit Kraftfahrzeugen (LKW usw.) der in § 3 Abs. 3 Nr. 2a oder b StVO genannten Art | ||||||||
innerhalb | außerhalb | |||||||||
Tatbestand | BKat | TBNR | FaP-Pkt | FV | Euro | TBNR | FaP-Pkt | FV | Euro | |
Überschreitung in km/h | ||||||||||
bis 10 | 11.1.1 | 103178 | (a - 0) | 20,00 | 103184 | (a - 0) | 15,00 | |||
11.1.1 | 118160 | (a - 0) | 15,00 | |||||||
11.1.1 | 141224 | (a - 0) | 20,00 | 141227 | (a - 0) | 15,00 | ||||
von 11 - 15 | 11.1.2 | 103179 | (a - 0) | 30,00 | 103185 | (a - 0) | 25,00 | |||
11.1.2 | 118161 | (a - 0) | 25,00 | |||||||
11.1.2 | 141225 | (a - 0) | 30,00 | 141228 | (a - 0) | 25,00 | ||||
von 16 - 20 | 11.1.4 | 103716 | A- 1 | 80,00 | 103728 | a - 1 | 70,00 | |||
11.1.4 | 118632 | a - 1 | 70,00 | |||||||
11.1.4 | 141665 | A- 1 | 80,00 | 141677 | a - 1 | 70,00 | ||||
von 21 - 25 | 11.1.5 | 103717 | A- 1 | 95,00 | 103729 | a - 1 | 80,00 | |||
11.1.5 | 118633 | a - 1 | 80,00 | |||||||
11.1.5 | 141666 | A- 1 | 95,00 | 141678 | a - 1 | 80,00 | ||||
von 26 - 30 | 11.1.6 | 103718 | a - 2 | 1 M | 140,00 | 103730 | a - 1 | 95,00 | ||
11.1.6 | 118634 | a - 1 | 95,00 | |||||||
11.1.6 | 141667 | A- 2 | 1 M | 140,00 | 141679 | a - 1 | 95,00 | |||
von 31 - 40 | 11.1.7 | 103719 | A- 2 | 1 M | 200,00 | 103731 | a - 2 | 1 M | 160,00 | |
11.1.7 | 118635 | a - 2 | 1 M | 160,00 | ||||||
11.1.7 | 141668 | A- 2 | 1 M | 200,00 | 141680 | a - 2 | 1 M | 160,00 | ||
von 41 - 50 | 11.1.8 | 103720 | a - 2 | 2 M | 280,00 | 103732 | a - 2 | 1 M | 240,00 | |
11.1.8 | 118636 | a - 2 | 1 M | 240,00 | ||||||
11.1.8 | 141669 | a - 2 | 2 M | 280,00 | 141681 | a - 2 | 1 M | 240,00 | ||
von 51 - 60 | 11.1.9 | 103721 | a - 2 | 3 M | 480,00 | 103733 | a - 2 | 2 M | 440,00 | |
11.1.9 | 118637 | a - 2 | 2 M | 440,00 | ||||||
11.1.9 | 141670 | a - 2 | 3 M | 480,00 | 141682 | a - 2 | 2 M | 440,00 | ||
über 60 | 11.1.10 | 103722 | a - 2 | 3 M | 680,00 | 103734 | a - 2 | 3 M | 600,00 | |
11.1.10 | 118638 | a - 2 | 3 M | 600,00 | ||||||
11.1.10 | 141671 | a - 2 | 3 M | 680,00 | 141683 | a - 2 | 3 M | 600,00 |
Seite 375 |
Überschreiten - der für Fahrzeuge mit Schneeketten geltenden Höchstgeschwindigkeit
Tabellen-Nr.: (innerhalb) 703012 |
Tabellen-Nr.: (außerhalb) 703013 |
mit Kraftfahrzeugen (LKW usw.) der in § 3 Abs. 3 Nr. 2a oder b StVO genannten Art | ||||||||
innerhalb | außerhalb | |||||||||
Tatbestand | BKat | TBNR | FaP-Pkt | FV | Euro | TBNR | FaP-Pkt | FV | Euro | |
Überschreitung in km/h | ||||||||||
bis 10 | 11.1.1 | 103214 | (a - 0) | 20,00 | 103220 | (a - 0) | 15,00 | |||
von 11 - 15 | 11.1.2 | 103215 | (a - 0) | 30,00 | 103221 | (a - 0) | 25,00 | |||
von 16 - 20 | 11.1.4 | 103786 | a - 1 | 80,00 | 103798 | a - 1 | 70,00 | |||
von 21 - 25 | 11.1.5 | 103787 | A- 1 | 95,00 | 103799 | a - 1 | 80,00 | |||
von 26 - 30 | 11.1.6 | 103788 | a - 2 | 1 M | 140,00 | 103800 | a - 1 | 95,00 | ||
von 31 - 40 | 11.1.7 | 103789 | A- 2 | 1 M | 200,00 | 103801 | a - 2 | 1 M | 160,00 | |
von 41 - 50 | 11.1.8 | 103790 | a - 2 | 2 M | 280,00 | 103802 | a - 2 | 1 M | 240,00 | |
von 51 - 60 | 11.1.9 | 103791 | a - 2 | 3 M | 480,00 | 103803 | a - 2 | 2 M | 440,00 | |
über 60 | 11.1.10 | 103792 | a - 2 | 3 M | 680,00 | 103804 | a - 2 | 3 M | 600,00 |
Seite 378 |
Überschreiten - der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Tabellen-Nr.: (innerhalb) 720000 720006 741000 742000 |
Tabellen-Nr.: (außerhalb) 720001 720007 |
mit Kraftfahrzeugen (LKW usw.) der in § 3 Abs. 3 Nr. 2a oder b StVO genannten Art
|
||||||||
innerhalb | außerhalb | |||||||||
Tatbestand | BKat | TBNR | FaP-Pkt | FV | Euro | TBNR | FaP-Pkt | FV | Euro | |
Überschreitung in km/h | ||||||||||
bis 10 | 11.1.1 | 120106 | (a - 0) | 20,00 | 120112 | (a - 0) | 15,00 | |||
11.1.1 | 120154 | (a - 0) | 20,00 | 120160 | (a - 0) | 15,00 | ||||
11.1.1 | 141212 | (A- 0) | 20,00 | |||||||
11.1.1 | 142118 | (A- 0) | 20,00 | |||||||
von 11 - 15 | 11.1.2 | 120107 | (a - 0) | 30,00 | 120113 | (a - 0) | 25,00 | |||
11.1.2 | 120155 | (a - 0) | 30,00 | 120161 | (a - 0) | 25,00 | ||||
11.1.2 | 141213 | (a - 0) | 30,00 | |||||||
11.1.2 | 142119 | (A- 0) | 30,00 | |||||||
von 16 - 20 | 11.1.4 | 120618 | a - 1 | 80,00 | 120630 | a - 1 | 70,00 | |||
11.1.4 | 120768 | a - 1 | 80,00 | 120778 | a - 1 | 70,00 | ||||
11.1.4 | 141636 | A- 1 | 80,00 | |||||||
11.1.4 | 142606 | a - 1 | 80,00 | |||||||
von 21 - 25 | 11.1.5 | 120619 | a - 1 | 95,00 | 120631 | a - 1 | 80,00 | |||
11.1.5 | 120769 | a - 1 | 95,00 | 120779 | a - 1 | 80,00 | ||||
11.1.5 | 141637 | A- 1 | 95,00 | |||||||
11.1.5 | 142607 | a - 1 | 95,00 | |||||||
von 26 - 30 | 11.1.6 | 120620 | a - 2 | 1 M | 140,00 | 120632 | a - 1 | 95,00 | ||
11.1.6 | 120770 | a - 2 | 1 M | 140,00 | 120780 | a - 1 | 95,00 | |||
11.1.6 | 141638 | A- 2 | 1 M | 140,00 | ||||||
11.1.6 | 142608 | a - 2 | 1 M | 140,00 | ||||||
von 31 - 40 | 11.1.7 | 120621 | a - 2 | 1 M | 200,00 | 120633 | a - 2 | 1 M | 160,00 | |
11.1.7 | 120771 | a - 2 | 1 M | 200,00 | 120781 | a - 2 | 1 M | 160,00 | ||
11.1.7 | 141639 | A- 2 | 1 M | 200,00 | ||||||
11.1.7 | 142609 | a - 2 | 1 M | 200,00 | ||||||
von 41 - 50 | 11.1.8 | 120622 | a - 2 | 2 M | 280,00 | 120634 | a - 2 | 1 M | 240,00 | |
11.1.8 | 120772 | a - 2 | 2 M | 280,00 | 120782 | a - 2 | 1 M | 240,00 | ||
11.1.8 | 141640 | a - 2 | 2 M | 280,00 | ||||||
11.1.8 | 142610 | a - 2 | 2 M | 280,00 | ||||||
von 51 - 60 | 11.1.9 | 120623 | a - 2 | 3 M | 480,00 | 120635 | a - 2 | 2 M | 440,00 | |
11.1.9 | 120773 | a - 2 | 3 M | 480,00 | 120783 | a - 2 | 2 M | 440,00 | ||
11.1.9 | 141641 | a - 2 | 3 M | 480,00 | ||||||
11.1.9 | 142611 | a - 2 | 3 M | 480,00 | ||||||
über 60 | 11.1.10 | 120624 | a - 2 | 3 M | 680,00 | 120636 | a - 2 | 3 M | 600,00 | |
11.1.10 | 120774 | a - 2 | 3 M | 680,00 | 120784 | a - 2 | 3 M | 600,00 | ||
11.1.10 | 141642 | a - 2 | 3 M | 680,00 | ||||||
11.1.10 | 142612 | a - 2 | 3 M | 680,00 |
Seite 379 |
weiter . | |
(Stand: 29.08.2018)
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