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Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Strassenverkehr

Katalog der nationalen Straf- und Bußgeldtatbestände, die "Schwerste Verstöße" i. S. d. Anhangs IV der Verordnung (EG) 1071/2009 darstellen

Vom 23. Januar 2014
(VkBl. Nr. 3 vom 15.02.2014 S. 133)



siehe Fn. *

I. Vorbemerkungen


Da der Regeltatbestand der Nummer 4 des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 eine "solche Gefahr für Menschleben und Umwelt" voraussetzt, "dass die Stilllegung des Fahrzeugs verfügt wird", kommen ausschließlich Rechtsverstöße der Gefahrgutkategorie I i. S. d. Anlage 3 der GGKontrollV in Betracht. Diese sind in Anlage 7 der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt ( GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (RSEB) gesondert gekennzeichnet.

II. Katalog

Lfd. Nr. Tatbestand Rechtsgrundlage Nr. des Bußgeldkatalogs ( BKat) Bemerkungen
I.A Nr. 1 Buchstabe a)

Überschreitung der 6tägigen oder 14tägigen Höchstlenkzeiten um 25 % oder mehr *

I.A.1 Als Unternehmer nicht dafür sorgen, dass die wöchentliche Lenkzeit von 56 Stunden eingehalten wird. Die Überschreitung beträgt mindestens 14 Stunden.

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