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Regelwerk
Änderungstext

Änderungen der Technischen NOx-Vorschrift 2008 Abkürzungen, Indizes und Symbole

Vom 23. September 2016
(VkBl. Nr. 20 vom 15.10.2016 S. 652)



WS 24/6247.3/1
Siehe Fn. *

1 Tabelle 4 wird wie folgt ersetzt:

alt neu
Tabelle 4: Symbole für die Brennstoffzusammensetzung
Symbol Bezeichnung
WALF H-Massenanteil im Brennstoff, % m/m
WBET C-Massenanteil im Brennstoff, % m/m
WGAM S-Massenanteil im Brennstoff, % mim
WDEL N-Massenanteil im Brennstoff, % mim
wEPS O-Massenanteil im Brennstoff, % mim
a Molares Verhältnis (H/C)

"Tabelle 4 - Symbole für die Brennstoffzusammensetzung
Symbol Bezeichnung Einheit
WALF* H-Massenanteil im Brennstoff % m/m
WBET* C-Massenanteil im Brennstoff % m/m
WGAM S-Massenanteil im Brennstoff % m/m
WDEL* N-Massenanteil im Brennstoff % m/m
WEPS* O-Massenanteil im Brennstoff % m/m
a Molares Verhältnis (H/C) 1
**) Indizes
"_G" bezeichnet den Brenngas-Anteil.
"_L" bezeichnet den Anteil an flüssigem Brennstoff.

Kapitel 1 - Allgemeines

2 Absatz 1.3.10 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

alt neu
1.3.10 Der Ausdruck Schiffsdieselmotoren bezeichnet alle Hubkolben-Verbrennungsmotoren, die mit flüssigem Dieselkraftstoff betrieben werden oder Vielstoffmotoren sind und für welche Regel 13 gilt; hierin eingeschlossen sind gegebenenfalls auch Booster- und Verbundsysteme.

Soll ein Motor normalerweise im Gasmodus betrieben werden, d. h. mit einem Hauptanteil an Brenngas und nur einer kleinen Menge an flüssigem Brennstoff als Zündstrahl, müssen die Vorschriften der Regel 13 nur für diese Betriebsart eingehalten werden. Eine Ausnahme gilt für den Betrieb mit reinem flüssigem Dieselkraftstoff infolge einer eingeschränkten Gaszufuhr nach einem Schaden für die Reise zum nächsten für eine Reparatur geeigneten Hafen.

1.3.10 Der Ausdruck Schiffsdieselmotoren bezeichnet alle Hubkolben-Verbrennungsmotoren, die mit flüssigem Brennstoff betrieben werden oder Mehrstoffmotoren sind und für welche Regel 13 gilt; hierin eingeschlossen sind gegebenenfalls auch Booster- und Verbundsysteme.

Soll ein Motor normalerweise im Gasmodus betrieben werden, d. h. mit dem Brenngas als Hauptbrennstoff und dem flüssigen Brennstoff als Zündstrahl oder Ausgleichsbrennstoff, müssen die Vorschriften der Regel 13 nur für diese Betriebsart eingehalten werden. Eine Ausnahme gilt für den Betrieb mit reinem flüssigem Brennstoff infolge einer eingeschränkten Gaszufuhr nach einem Schaden für die Reise zum nächsten für eine Reparatur geeigneten Hafen."

Kapitel 5 - Verfahren für die Messung der NOx-Emissionen auf dem Prüfstand

3 Der Absatz 5.3.4 wird gestrichen

5.3.4 Vielstoffmotoren, die flüssigen Dieselkraftstoff als Zündstrahl verwenden, sind unter Verwendung eines maximalen Verhältnisses von flüssigem und gasförmigem Brennstoff zu prüfen. Der Anteil an flüssigem Dieselkraftstoff muss den Anforderungen der Absätze 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3 entsprechen.

und folgende neue Absätze 5.3.4, 5.3.5 und 5.3.6 werden nach Absatz 5.3.3 angefügt:

"5.3.4 Die Auswahl des Brenngases für die Prüfung von Mehrstoffmotoren hängt von dem Ziel der Prüfungen ab. Falls kein geeignetes Normbrenngas zur Verfügung steht, sind mit der Zustimmung der Verwaltung andere Brenngase zu verwenden. Während der Prüfung des Stammmotors ist eine Probe des Brenngases zu nehmen. Das Brenngas ist auf seine Zusammensetzung und Spezifikation hin zu analysieren.

5.3.5 Die Temperatur des Brenngases ist zu messen und gemeinsam mit der Messstelle aufzuzeichnen.

5.3.6 Der Betrieb des Mehrstoffmotors im Gasmodus unter Verwendung von flüssigem Brennstoff als Zündstrahl oder Ausgleichsbrennstoff ist mit dem maximalen Verhältnis von flüssigem zu gasförmigem Brennstoff zu prüfen; dieses maximale Verhältnis bedeutet für die verschiedenen Prüfzyklus-Modi die höchste zugelassene Flüssigkeitzu-Gas-Einstellung. Der Anteil an flüssigem Brennstoff muss den Anforderungen der Absätze 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3 entsprechen."

4 Am Ende des Absatzes 5.12.3.3 wird folgender neue Satz angefügt:

"Bei der Verwendung von Gas-Diesel-Brennstoff muss die Berechnung gemäß den Absätzen 5.12.3.1 bis 5.12.3.3 erfolgen. Allerdings sind die Werte für qmf, WALF, WBET, WDEL, WEPS, ffw gemäß der folgenden Tabelle zu berechnen:

Faktoren in den Formeln (6) (7) (8) Formeln für Faktoren
qmf

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