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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC-Rundschreiben 740 vom 14. Juni 1996
Änderung der Richtlinien für die sachgerechte Stauung und Sicherung von Ladung bei der Beförderung mit Seeschiffen

Vom 18. August 1998
(VkBl. Nr. 16/1998 Sonderdruck S. 63)



Siehe Fn *

Zu den "Richtlinien für die sachgerechte Stauung und Sicherung von Ladung bei der Beförderung mit Seeschiffen" vom 13. Dezember 1990 (BAnz. Nr. 8a vom 12. Januar 1991) hat der Schiffssicherheitsausschuß der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation (IMO) Änderungen beschlossen, die mit Rundschreiben MSC/Circ.740 vom 14. Juni 1996 und 812 vom 16. Juni 1997 verlautbart wurden.

Sie werden hiermit bekannt gemacht:

Die Richtlinien für die sachgerechte Stauung und Sicherung von Ladung bei der Beförderung mit Seeschiffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1990 (BAnz. Nr. 8a vom 12. Januar 1991), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 14. Februar 1996 (BAnz. Nr. 85a vom 14. Februar 1996, VkBl. S. 292) werden wie folgt geändert:

1.) Anlage 12 wird wie folgt geändert:

a) Nr. 2 Informationen über die Ladung wird wie folgt gefaßt:

2 Informationen über die Ladung

Dem Kapitän sollen mindestens die folgenden Informationen zur Verfügung gestellt werden:

  1. Die Gesamtzahl der Ladungseinheiten und die Art der geladenen Waren;
  2. die Art der verwendeten Verschnürung oder Verpackung;
  3. die Abmessungen einer Ladungseinheit in Metern;
  4. die Bruttomasse einer Ladungseinheit in Kilogramm; und
  5. entsprechende Prüfbescheinigungen für Stroppen von vorgestroppten Ladungseinheiten. Die Stroppen sollen eindeutig erkennbar sein, beispielsweise durch farbliche Kennzeichnung, Seriennummern oder ähnliches."

2.) Anlage 13 wird wie folgt geändert:

a) Tabelle 1 wird wie folgt gefaßt:

Tabelle 1: Bestimmung der "MSL" aus der Nenn-Bruchfestigkeit."

Sicherungsmittel bzw. Werkstoff MSL
Schäkel, Ringe, Decksaugen, Spannschrauben aus unlegiertem Schiffbaustahl 50 % der Nenn-Bruchfestigkeit
Taue aus Faserstoffen 33 % der Nenn-Bruchfestigkeit
Gurte aus Kunstfasern 70 % der Nenn-Bruchfestigkeit
Drahtseile
(zur Einmalverwendung)
80 % der Nenn-Bruchfestigkeit
Drahtseile
(zur wiederholten Verwendung)
30 % der Nenn-Bruchfestigkeit
Stahlbänder
(zur Einmalverwendung)
70 % der Nenn-Bruchfestigkeit
Ketten 50 % der Nenn-Bruchfestigkeit

Bekanntmachung von Regeln, Normen und Anforderungen der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation im Bereich der Schiffssicherheit und des maritimen Umweltschutzes

Vom 18. August 1998
(VkBl. Nr. 16/1998 Sonderdruck)

Die nachfolgend wiedergegebenen Entschließungen und Rundschreiben der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation (IMO) zur Schiffssicherheit und zum maritimen Umweltschutz werden hiermit in der deutschen Fassung bekannt gemacht.

ENDE

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