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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

IMO-Rundschreibens MSC.1/Circ.1601 - 8. Dezember 2018
Überarbeitete Branchenleitlinien zur Bekämpfung von Piraterie

Vom 18. März 2019
(VkBl. Nr. 7 vom 15.04.2019 S. 240)



Zur vorherigen Regelung IMO-Rundschreiben MSC.1/Circ. 1339

WS 22/6228.2/11-10.4

Der Schiffssicherheitsausschuss " MSC" (Maritime Safety Committee) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) hat auf seiner 100. Tagung vom 3. bis 7. Dezember 2018 festgestellt, dass die Schifffahrtsindustrie umfassend ihre Leitlinien in Bezug auf Piraterie und bewaffnete Raubüberfälle überarbeitet und aktualisiert hat. Er hat die "Überarbeiteten Branchenleitlinien zur Bekämpfung der Piraterie" (MSC.1/Circ.1601) angenommen. Sie sollen Unternehmen und Seeleuten dazu dienen,

die Bedrohungen der Sicherheit auf See weiter zu verringern und die Gefahrenabwehr im Welthandel zu verbessern.

Die Branchenleitlinien umfassen drei Anhänge: 1."Weltweite Leitlinien für Unternehmen, Kapitäne und Seeleute zur Bekämpfung von Piraterie", 2."Überarbeitete Beste Strategien und Verhaltensweisen zur Abschreckung von Piraten sowie zur Verbesserung der Gefahrenabwehr auf See im Roten Meer, im Golf von Aden, im Indischen Ozean und im Arabischen Meer (BMP5)", 3."Leitlinien zum Schutz gegen Piraterie und bewaffnete Raubüberfälle in der Region des Golfs von Guinea (3. Fassung)". Die "Weltweiten Leitlinien für Unternehmen, Kapitäne und Seeleute zur Bekämpfung von Piraterie" sollen bestehende IMO Leitlinien unterstützen und sind komplementär zu regionalen Initiativen, die detailliertere Leitlinien für spezifische Bedrohungen in einer bestimmten Region zur Verfügung stellen.

Das Rundschreiben MSC.1/Circ.1601 mit den Anhängen ist in englischer Fassung auf der Internetseite der IMO (www.imo.org/en/OurWork/Security/Piracy ArmedRobbery/ Guidance) abrufbar. Auf diese Internetseite wird hingewiesen und die englische Fassung gilt hiermit als bekannt gemacht.

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Dieses Rundschreiben hebt das Rundschreiben MSC.1/Circ. 1339 "Best Management Practices for Protection against Somalia based Piracy" auf.

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner neunundachtzigsten Tagung (vom 11. bis zum 20. Mai 2011) unter anderem in Anerkennung der Wichtigkeit der Besten Strategien und Verhaltensweisen (BMP) sowie der Notwendigkeit, im Einklang mit diesen zu handeln, Entschließung MSC.324(89) über die Umsetzung der Leitlinien zu den Besten Strategien und Verhaltensweisen angenommen und zum Ausdruck gebracht, dass er grundsätzlich der Auffassung ist, dass es notwendig ist, dass die BMP fortbestehen, sachgerecht und dynamisch bleiben sowie auf einem aktuellen Stand gehalten werden.

2 Der Ausschuss hat darauf hingewiesen, dass die Branchengruppe die besten Strategien und Verhaltensweisen zur Abschreckung von Piraten vor der Küste Somalias und auf dem Gebiet des Arabischen Meeres überarbeitet. Der Ausschuss hat daher den Vorsitzenden und das Sekretariat ermächtigt, die überarbeiteten Besten Strategien und Verhaltensweisen zu verteilen, ohne die vorherige Zustimmung des Ausschusses abzuwarten und hat anschließend auf seiner neunzigsten Tagung (vom 16. bis zum 25. Mai 2012) MSC.1/Rundschreiben 1339 nachträglich angenommen.

3 Auf seiner einhundertsten Tagung (vom 3. bis zum 7. Dezember 2018) hat der Ausschuss darauf hingewiesen, dass die Schifffahrtsbranche ihre Leitlinien über Piraterie und bewaffnete Raubüberfälle umfassend geprüft und aktualisiert hat, was zur Entwicklung der Weltweiten Leitlinien für Unternehmen, Kapitäne und Seeleute zur Bekämpfung von Piraterie, der Überarbeiteten Besten Strategien und Verhaltensweisen zur Abschreckung von Piraten sowie zur Verbesserung der Gefahrenabwehr auf See im Roten Meer, im Golf von Aden, im Indischen Ozean und im Arabischen Meer (BMP5), der Leitlinien zum Schutz gegen Piraterie und bewaffnete Raubüberfälle in der Region des Golfs von Guinea (3. Fassung) sowie zur Einrichtung einer eigens zum Zweck der Gefahrenabwehr eingerichteten Website geführt hat: www.maritimeglobalsecurity.org

4 Der Ausschuss hat ferner darauf hingewiesen, dass in den neuen und überarbeiteten Leitlinien die Entwicklungen im Bereich Piraterie und Gefahrenabwehr auf See seit der Veröffentlichung der BMP4 berücksichtigt sind, einschließlich der Entwicklung weiterer regionaler Leitlinien, von Änderungen im Modus Operandi der Piraten und der Einrichtung neuer regionaler Berichterstattungsverfahren. Die Leitlinien sind öffentlich zugänglich und sollen dazu dienen, Unternehmen und Seeleuten dabei zu helfen, Bedrohungen der Sicherheit auf See weiter zu verringern und die Gefahrenabwehr im Welthandel zu verbessern. Daher hat der Ausschuss die Überarbeiteten Branchenleitlinien zur Bekämpfung von Piraterie, die in den Anlagen wiedergegeben sind, genehmigt.

5 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die in Anlage 1 wiedergegebenen Weltweiten Leitlinien für Unternehmen, Kapitäne und Seeleute, die in Anlage 2 wiedergegebenen Überarbeiteten Besten Strategien und Verhaltensweisen (BMP5) sowie die in Anlage 3 wiedergegebenen Leitlinien zum Schutz gegen Piraterie und bewaffnete Raubüberfälle in der Region des Golfs von Guinea zur Kenntnis zu nehmen und Reedern, Betreibern und Managern von Schiffen, die zum Führen ihrer Flagge berechtigt sind, sowie dem an Bord solcher Schiffe angestellten oder beschäftigten Personal nahezulegen, sich im Einklang mit diesen zu verhalten.

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