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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1570 vom 9. Juni 2017
Änderungen von Abschnitt 3 der Richtlinien für Lecksicherheitspläne und Unterlagen für den Kapitän
(MSC.1/Circ.1245)

Vom 20. April 2018
(VkBl. Nr. 9 vom 15.05.2018 S. 340)



Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner achtundneunzigsten Tagung (7. bis 16. Juni 2017), mit dem Ziel einer Verbesserung der Lecksicherheitsinformationen an Bord von Fahrgastschiffen und einer positiven Auswirkung auf die Schwimmfähigkeit dieser Schiffe im Fall einer Flutung die Änderungen der Richtlinien für Lecksicherheitspläne und Unterlagen für den Kapitän (MSC.1/Circ.1245), wie sie vom Unterausschuss "Schiffsentwurf und -konstruktion" auf seiner vierten Tagung (13. bis 17. Februar 2017) vorbereitet wurden, angenommen, wie sie in der Anlage aufgeführt sind.

2 Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, das Rundschreiben MSC.1/Circ.1245 in Verbindung mit den beigefügten Änderungen zu verwenden, wenn sie die Anforderungen von Regel II-1/ 19 SOLAS auf Fahrgastschiffe, die am oder nach dem 9. Juni 2017 gebaut wurden, und auf Fahrgastschiffe, die wesentlichen Änderungen am oder nach dem 9. Juni 2017 unterzogen werden, die eine Änderung der Lecksicherheitsinformationen erforderlich machen, anwenden, und diese Änderungen allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

Änderungen von Abschnitt 3 der Richtlinien für Lecksicherheitspläne und Unterlagen für den Kapitän
( MSC.1/Circ.1245)

1 Nach dem bestehenden Absatz 3.2.7 werden die folgendem neuen Absätze 3.3 und 3.4 wie folgt eingefügt:

"3.3 Zusätzlich zu den Bestimmungen von Absatz 3.2 oben müssen Lecksicherheitspläne von Fahrgastschiffen wie folgt ausgearbeitet werden:

  1. Erstellen des Plans in Farbe und Sicherstellen, dass er nach dem Druck lesbar ist;
  2. Erstellen einer Legende, die jedes im Plan benutzte Symbol beschreibt;
  3. klare Kennzeichnung des Aufbewahrungsortes der Lecksicherheitsausrüstung und der Schränke der Leckausrüstung auf dem Plan;
  4. Erstellen der Abteilungskennzeichnung, die mit dem Lecksicherungshandbuch und der Information des Stabilitätsrechners übereinstimmt, wie jeweils zutreffend;
  5. Zugangspunkte (Treppen und Leitern) wie folgt hervorheben:
    1. die zu betretende Abteilung und das Deck kennzeichnen;
    2. kennzeichnen, ob ein Zugangspunkt einen Durchgang nach oben und auch nach unten oder nur in einer Richtung darstellt (am unteren Ende einer Treppe oder Leiter); und
    3. alle Luken kennzeichnen;
  6. Schattierung von Hauptmerkmalen kann auf dem Lecksicherheitsplan benutzt werden, um wesentliche Informationen hinsichtlich der wasserdichten Unterteilung des Schiffes und der zugehörigen Ausrüstung klar darzustellen;
  7. wasserdichte Türen und eingeschränkt wasserdichte Türen darstellen;
  8. die Positionen der Peilrohre für alle Räume, einschließlich der Leerräume, mit einem Peilrohr kennzeichnen;
  9. zusätzlich zu den Lenz- und Ballastpumpen die Position aller anderen relevanten Pumpen, auf die im Lecksicherungshandbuch verwiesen wird, kennzeichnen; und
  10. der Längsschnitt auf Mitte Schiff muss die Begrenzungen der Abteilungen kennzeichnen, mit der Liste der wasserdichten Verschlussvorrichtungen, die notwendig sind, um die wasserdichte Unversehrtheit der Abteilung sicherzustellen, und der Liste der Tanks und der Beschreibung von Räumen innerhalb der Abteilung (siehe das Beispiel unten).

Erklärung der Felder:

Compartment Number: Abteilungsnummer
Compartment Information: Informationen über die Abteilung
Tanks in Contact with Hull: Tanks in Kontakt mit der Außenhaut
List of WTDs (Watertight Doors) & semi WTDs to be Closed: Liste der wasserdichten Türen und der eingeschränkt wasserdichten Türen, die zu schließen sind
List of Valves to be Closed: Liste der zu schließenden Ventile

3.4 Wenn Fittinge oder Ausrüstung sowohl in Brandschutzplänen als auch in Lecksicherheitsplänen von Fahrgastschiffen enthalten sind, müssen die in Lecksicherheitsplänen verwendeten graphischen Symbole der Entschließung Graphische Symbole für Brandschutzpläne an Bord von Schiffen (Entschließung A.952(23)) entsprechen."

*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1 /Rundschreiben 1570, "Änderungen von Abschnitt 3 der Richtlinien für Lecksicherheitspläne und Unterlagen für den Kapitän (MSC/ Circ.1245)", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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