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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1564 vom 16. Juli 2017
Neufassung der Anleitung für wasserdichte Türen auf Fahrgastschiffen, die während der Fahrt geöffnet werden dürfen

Vom 29. Oktober 2018
(VkBl. Nr. 22 vom 30.11.2018 S. 813)



Zur vorherigen Fassung MSC.1/ Rundschreiben 1380

Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat bei seiner achtundneunzigsten Tagung (vom 7. bis zum 16. Juni 2017) Entschließung MSC.421(98) angenommen, die unter anderem Änderungen der Unterteilungs- und Leckstabilitätsvorschriften des Kapitels II-1 von SOLAS enthalten. Diesbezüglich wurde durch eine der Änderungen eine Bestimmung in Regel II-1/ 22 SOLAS entfernt, die es gestattet hatte, dass bestimmte wasserdichte Türen während der Fahrt geöffnet bleiben durften, wenn dies von der Verwaltung zugelassen worden war.

2 Deshalb hat der Ausschuss, in der Absicht eine aktualisierte Anleitung für wasserdichte Türen auf Fahrgastschiffen, die nach Regel II-1/ 22 SOLAS während der Fahrt geöffnet werden dürfen, und ihre Auswirkung auf die Überlebensfähigkeit der Leckstabilität zur Verfügung zu stellen, der sich in der Anlage befindenden Neufassung der Anleitung für wasserdichte Türen auf Fahrgastschiffen, die während der Fahrt geöffnet werden dürfen, die vom Unterausschuss Schiffsentwurf und -konstruktion auf seiner zweiten Tagung vorbereitet wurde, zugestimmt.

3 Die Neufassung der Anleitung enthält folgenden Anhang: Schwimmfähigkeitsbeurteilung.

4 Die Mitgliedsstaaten sind dazu aufgefordert die sich in der Anlage befindende Neufassung der Anleitung anzuwenden und für die Anwendung auf Fahrgastschiffen, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens der mit ihr in Zusammenhang stehenden Änderungen der SOLAS-Regel II-1/ 22 gebaut worden sind, die Aufmerksamkeit von Schiffseignern und -betreibern von Fahrgastschiffen sowie aller anderen Beteiligten auf sie zu lenken.

Anleitung für wasserdichte Türen auf Fahrgastschiffen, die während der Fahrt geöffnet werden dürfen

1 Präambel

1.1 Die wasserdichte Unterteilung ist unerlässlich für die Stabilität und Überlebensfähigkeit von Schiffen, um in Fällen einer Beschädigung des Schiffskörpers nach einer Kollision oder Grundberührung Leben, Sachwerte und die Meeresumwelt zu schützen. Die Anzahl von Öffnungen in wasserdichten Schotten auf Fahrgastschiffen muss gemäß SOLAS Regel II-1/ 13.1 so gering wie möglich gehalten werden.

1.2 Zur Aufrechterhaltung der wasserdichten Unterteilung, bei gleichzeitiger Beachtung der Belange eines sicheren und effektiven Schiffsbetriebs, müssen alle wasserdichten Türen während der Fahrt mit bestimmten, eng gefassten Ausnahmen geschlossen bleiben. SOLAS-Regel II-1/ 22.3 gestattet, dass eine wasserdichte Tür zeitweise geöffnet wird, um den Durchgang von Fahrgästen oder der Besatzung zu ermöglichen oder wenn Arbeiten in unmittelbarer Nähe der Tür ihr Öffnen erfordern. In diesem Fall muss die Tür sofort wieder geschlossen werden, wenn der Durchgang durch die Tür oder die Arbeit abgeschlossen ist.

1.3 SOLAS-Regeln des Kapitels II-1, auf die in dieser Anleitung Bezug genommen wird, bedeutet die Regeln des durch Entschließung MSC.421(98) (Inkrafttreten am 1. Januar 2020) geänderten SOLAS-Kapitels II-1.

2 Einleitung

Die Anleitung ist dafür bestimmt sicherzustellen, dass wasserdichte Türen, die während der Fahrt geöffnet werden dürfen, nicht versehentlich eine Schwachstelle bei der erforderlichen Überlebensfähigkeit der Leckstabilität von Fahrgastschiffen bilden.

3 Die Wichtigkeit wasserdichter Türen

3.1 Die fehlende Beachtung der Wichtigkeit wasserdichter Türen kann große Auswirkungen auf die Wasserdichtigkeit des Schiffes haben und zu katastrophalen Konsequenzen führen. Erleidet ein Schiff einen Strukturschaden, besonders bei einer Kollision oder Grundberührung, besteht ein potenzielles Risiko, dass sich Schotte und Decks verformen, wodurch wasserdichte Türen nicht geschlossen werden können. Das Risiko einer fortschreitenden Flutung infolge solcher Verformung der Schiffsstruktur kann zunehmen, falls wasserdichte Türen entweder offen gelassen werden oder nicht geschlossen werden können.

3.2 Ein weiteres potenzielles Risiko für die Überlebensfähigkeit des Schiffes besteht darin, dass große Wassermassen in das Schiff eindringen, besonders nach einem ausgedehnten Strukturschaden. Das Ausmaß des Wassereinbruchs, das von der Größe der beschädigten Öffnung und vom Wasserdruck abhängt, kann eine Abteilung schnell fluten. Es ist deshalb von wesentlicher Bedeutung, dass ein Schiff über eine ausreichende Überlebensfähigkeit im Falle einer Beschädigung verfügt, wobei zu bedenken ist, dass, wenn angrenzende wasserdichte Türen offen sind, mehrere Abteilungen geflutet werden können, da das Schließen wasserdichter Türen gemäß SOLAS-Regel II-1/ 13.5.1 bis zu 60 Sekunden dauern darf.

4 Betrieb wasserdichter Türen

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(Stand: 04.12.2018)

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