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MSC.1/Rundschreiben 1558 vom 28. November 2016
Einheitliche Interpretationen des IGF-Codes
Vom 27. April 2017
(VkBl. Nr. 10 vom 31.05.2017 S. 524)
Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner siebenundneunzigsten Tagung (21. bis 25. November 2016), mit dem Ziel, eine genauere Anleitung für die Anwendung der einschlägigen Anforderungen des Internationalen Codes über die Sicherheit von Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden ( IGF-Code) bereitzustellen, die einheitlichen Interpretationen des IGF-Codes angenommen, die vom Unterausschuss Transport von Ladungen und Containern auf seiner dritten Tagung vorbereitet wurden, wie in der Anlage aufgeführt.
2 Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, die beigefügten einheitlichen Interpretationen als Anleitung zu verwenden, wenn sie die einschlägigen Anforderungen des IGF-Codes anwenden, und die einheitlichen Interpretationen allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
Einheitliche Interpretationen des IGF-Codes
1 Tankanschlussraum für Tanks auf dem freien Deck und Einrichtungen des Tankanschlussraumes
(Absatz 2.2.15.3)
1.1 Ein Tankanschlussraum kann auch für Tanks auf dem freien Deck erforderlich sein. Dies kann für Schiffe zutreffen, auf denen die Beschränkung von gefährdeten Bereichen sicherheitskritisch ist. Ein Tankanschlussraum kann auch notwendig sein, um Umweltschutz für lebenswichtige Sicherheitseinrichtungen mit Bezug zum Gasbrennstoffsystem, wie Tankventile, Sicherheitsventile und Instrumentierung, bereitzustellen.
1.2 Ein Tankanschlussraum kann auch Einrichtungen wie Verdampfer oder Wärmetauscher enthalten. Bei solchen Einrichtungen wird berücksichtigt, dass sie nur mögliche Freisetzungsquellen enthalten, aber keine Zündquellen.
2 Brennstoff-Aufbereitungsraum
(Absatz 2.2.17)
Ein Tankanschlussraum, in dem Einrichtungen wie Verdampfer oder Wärmetauscher eingebaut sind, wird nicht als Brennstoff-Aufbereitungsraum angesehen. Bei solchen Einrichtungen wird berücksichtigt, dass sie nur mögliche Freisetzungsquellen enthalten, aber keine Zündquellen.
3 Geeigneter Ort von vorgemischten Maschinen, die Brennstoffgas benutzen, das vor dem Turbolader mit Luft gemischt wurde
(Absatz 5.4.1)
Vorgemischte Maschinen, die Brennstoffgas benutzen, das vor dem Turbolader mit Luft gemischt wurde, müssen in einem ESD geschützten Maschinenraum angeordnet sein.
4 Schutz gegen tiefkalte Leckagen und Kontrolle von gefährdeten Zonen in Brennstoff-Aufbereitungsräumen auf dem freien Deck
(Absätze 5.8 und 6.2.1.1)
4.1 Brennstoff-Aufbereitungsräume müssen, unabhängig von ihrer Position, eingerichtet sein, tiefkalte Leckagen sicher aufzunehmen.
4.2 Der Werkstoff der Begrenzungen des Brennstoff-Aufbereitungsraumes muss eine Entwurfstemperatur haben, die der niedrigsten Temperatur entspricht, der er bei einem wahrscheinlichen größten Leckage-Szenario unterliegen kann, es sei denn, die Begrenzungen des Raumes, d. h. Schotte und Decks, sind mit geeignetem thermischem Schutz versehen.
4.3 Der Brennstoff-Aufbereitungsraum muss so eingerichtet sein, dass er im Falle einer Leckage von tiefkalten Flüssigkeiten verhindert, dass die umgebenden Rumpfbauteile inakzeptabler Kühlung ausgesetzt werden.
4.4 Der Brennstoff-Aufbereitungsraum muss baulich so ausgeführt sein, dass er dem maximalen Druckaufbau während einer solchen Leckage standhält. Alternativ kann eine Druckentlastungs-Entlüftung zu einer sicheren Stelle (Mast) vorgesehen sein.
5 Äußere Tankoberfläche für die Bemessung des Druckentlastungsventils
(Absatz 6.7.3.1.1.2 und Abbildung 6.7.1)
Für prismatische Tanks
5.1 Lmin bei nichtkonischen Tanks ist der kleinere Wert der horizontalen Abmessungen des flachen Tankbodens. Bei konischen Tanks, wie sie für den vorderen Tank benutzt würden, ist Lmin der kleinere Wert der Länge und der Durchschnittsbreite.
5.2 Bei prismatischen Tanks, deren Abstand zwischen dem flachen Tankboden und dem Boden des Laderaums Lmij1 0 entspricht oder kleiner als Lmin /10 ist, ist
a = äußere Oberfläche minus Oberfläche des flachen Bodens
5.3 Bei prismatischen Tanks, deren Abstand zwischen dem flachen Tankboden und dem Boden des Laderaums größer als Lmin /10 ist, ist
a = äußere Oberfläche
6 Regelung und Aufrechterhaltung von Druck und Temperatur von Tanks für verflüssigten Gasbrennstoff nach der Aktivierung des Sicherheitssystems
(Absatz 6.9.1.1 und 6.9.1.2)
Druck und Temperatur von Tanks für verflüssigten Gasbrennstoff müssen zu jeder Zeit innerhalb des Entwurfsbereichs geregelt und aufrechterhalten werden, auch nach der Aktivierung des Sicherheitssystems, das in Absatz 15.2.2 für eine Zeitspanne von mindestens 15 Tagen gefordert wird. Die Auslösung des Sicherheitssystems allein wird nicht als Notfall angesehen.
7 Besondere Abwägung innerhalb der Risikobewertung von geschlossenen oder halbgeschlossenen Bunkerstationen
(Absatz 8.3.1.1)
Die besondere Abwägung muss mindestens die folgenden Entwurfsmerkmale beinhalten, aber ist nicht beschränkt auf sie:
(Stand: 29.08.2018)
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