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MSC.1/Rundschreiben 1532 - 6. Juni 2016
Überarbeitete Richtlinien über Betriebsinformationen für Kapitäne von Fahrgastschiffen zur sicheren Rückkehr in den Hafen
Vom 16. Februar 2017
(VkBl. Nr. 5 vom 15.03.2017 S. 206; 04.09.2019 S. 630aufgehoben)
Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat bei seiner sechsundneunzigsten Tagung (11. bis 20. Mai 2016), nach Prüfung des Vorschlags des Unterausschusses für Schiffsentwurf und -konstruktion bei seiner dritten Tagung, die in der Anlage wiedergegebenen "Überarbeiteten Richtlinien über Betriebsinformationen für Kapitäne von Fahrgastschiffen zur sicheren Rückkehr in den Hafen" angenommen, um zusätzliche Anleitung für die einheitliche Umsetzung der Regel II-1/ 8-1.3 SOLAS zu geben.
2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beiliegenden Überarbeiteten Richtlinien auf am oder nach dem 13. Mai 2016 gebaute Fahrgastschiffe anzuwenden und die Eigner von Fahrgastschiffen, Betreiber und alle anderen beteiligten Parteien auf sie aufmerksam zu machen.
1 Sofern ein bordeigener Stabilitätsrechner gemäß Regel II-1/ 8-1.3.1 bereitgestellt wird, muss das in diesen Richtlinien behandelte System einen bordeigenen Stabilitätsrechner umfassen, der zum Empfangen und Verarbeiten manuell und elektronisch erzeugter Daten in der Lage ist, um dem Kapitän regelmäßig aktualisierte Betriebsinformationen zur nach einem Wassereinbruch verbleibenden Leckstabilität des Schiffes zu liefern. Auch müssen Verbindungen für eine in beiden Richtungen wirksame Verständigung mit landseitiger Unterstützung verfügbar sein, um dem Kapitän Informationen zur nach einer Beschädigung verbleibenden Festigkeit der Schiffsverbände zu liefern.
2 Sofern landseitige Unterstützung gemäß Regel II-1/ 8-1.3.2 bereitgestellt wird, muss das in diesen Richtlinien behandelte System Verbindungen für eine in beiden Richtungen wirksame Verständigung mit der landseitigen Unterstützung mit einem Stabilitätsrechner umfassen, der zum Empfangen und Verarbeiten manuell und elektronisch erzeugter Daten in der Lage ist, um dem Kapitän regelmäßig aktualisierte Betriebsinformationen zur nach einem Wassereinbruch verbleibenden Leckstabilität des Schiffes zu liefern. Zusätzlich muss die landseitige Unterstützung auch in der Lage sein, dem Kapitän Informationen zur nach der Beschädigung verbleibenden Festigkeit der Schiffsverbände zu liefern.
3 Die Stabilitätsrechner müssen Software verwenden, die über folgende Fähigkeiten verfügt:
Verwendung des Beladungszustands vor der Beschädigung, Software zur Berechnung der nach einem beliebigen Wassereinbruch verbleibenden Leckstabilität durch die Verarbeitung sowohl von manuell eingegebenen Daten als auch von solchen aus Sensormessungen, um die vom Kapitän benötigten Betriebsinformationen unter Verwendung eines präzisen und detaillierten Rechenmodells des gesamten Schiffskörpers einschließlich Aufbauten und Anhängen, allen innen gelegenen Abteilungen und Tanks usw., zusammen mit nach oben bzw. nach unten führenden Durchströmöffnungen, Querflutungseinrichtungen, Fluchtwegen, Schiffsprofil und dem Status wasserdichter Türen (d. h. offen oder geschlossen) zu errechnen.
4 Es müssen jederzeit mindestens zwei eigenständige Stabilitätsrechner verfügbar sein (entweder zwei bordeigene oder zwei über die landseitige Unterstützung oder jeweils ein bordeigener und landseitiger), die zum Empfangen und Verarbeiten der zur Lieferung von Betriebsinformationen an den Kapitän notwendigen Daten in der Lage sind.
5 Das bordeigene System muss über eine unterbrechungsfreie Energieversorgung (USV) verfügen, die sowohl an die Hauptschalttafel als auch an die Notschalttafel angeschlossen ist.
6 Dem System muss vorab ein detailliertes Rechenmodell des gesamten Schiffskörpers einschließlich der Anhänge, aller Abteilungen, Tanks und der relevanten, in der Leckrechnung berücksichtigten Teile der Aufbauten, Windprofil, der nach unten und nach oben führenden Durchströmöffnungen, der Querflutungseinrichtungen und der Fluchtwege eingespeichert werden. Jedem Innenraum muss seine Standardflutbarkeit gemäß Regel II-1 / 7-3 zugeordnet werden, sofern nicht ein präziserer Wert für die Flutbarkeit errechnet wurde.
7 Das System muss die aktuellsten genehmigten Angaben zum Leerschiffsgewicht und zum Gewichtsschwerpunkt verwenden.
8 Einzelheiten der Leckstellen) und -ausdehnungen) oder der beschädigten Abteilungen müssen von der Besatzung des Schiffes manuell eingegeben werden und mit Daten von elektronischen Sensoren wie z.B. Tiefgangsmessern, Tankfüllstandsvorrichtungen, Anzeigen für wasserdichte Türen und Flutungsniveausensoren kombiniert werden.
9 Wenn davon auszugehen ist, dass ein Sensor oder mehrere Sensoren fehlerhaft ist bzw. sind oder beschädigt wurden), muss die Schiffsbesatzung in der Lage sein, die Sensordaten mit manuellen Daten zu überschreiben. Das System muss der Bedienperson klar anzeigen, ob ein Sensor, der verfügbar sein sollte, manuell überschrieben wurde.
10 Das System muss immer auf den aktuellen Beladungszustand aktualisiert werden, der die Grundlage jeglicher Leckstabilitätsberechnung bildet.
Das System muss:
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