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MSC.1/Rundschreiben 1516 vom 8. Juni 2015
Änderungen zu den überarbeiteten Richtlinien für die Instandhaltung und Inspektion von Brandschutzsystemen und Brandschutzeinrichtungen (MSC.1/Rundschreiben 1432)
Vom 25. Februar 2016
(VkBl. Nr. 6 vom 31.03.2016 S. 235)
Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner fünfundneunzigsten Tagung (3. bis 12. Juni 2015) den vom Unterausschusses "Schiffssysteme und Ausrüstungen" während seiner zweiten Tagung erarbeiteten Änderungen zu den Überarbeiteten Richtlinien für die Instandhaltung und Inspektion von Brandschutzsystemen und Brandschutzeinrichtungen (MSC.1/Circ.1432), die in der Anlage wiedergegeben sind, zugestimmt; sie betreffen die Prüfung von selbsttätigen Berieselungssystemen.
2 Die Mitgliedsregierungen sind aufgefordert, die Änderungen heranzuziehen, wenn das MSC.1/Rundschreiben 1432 angewendet wird, und die Änderungen den Schiffskonstrukteuren, Schiffswerften, Schiffseignern, Systemherstellern und allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
Änderungen zu den überarbeiteten Richtlinien für die Instandhaltung und Inspektion von Brandschutzsystemen und Brandschutzeinrichtungen (MSC.1/Rundschreiben 1432)
1 Der Wortlaut des Absatzes 3.4 wird wie folgt geändert:
alt | neu |
3.4 Zusätzlich zu den in diesen Richtlinien festgelegten Instandhaltungen und Inspektionen an Bord sind die Instandhaltungs- und Inspektions-Richtlinien des Herstellers zu befolgen. | "3.4 Zusätzlich zu den in diesen Richtlinien festgelegten Instandhaltungen und Inspektionen an Bord sind die Instandhaltungs- und Inspektions-Richtlinien des Herstellers zu befolgen. Die Qualität des Wassers in selbsttätigen Berieselungssystemen ist von besonderer Bedeutung und muss in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Herstellers eingehalten werden. Aufzeichnungen über die Wasserqualität sind an Bord in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Herstellers aufzubewahren." |
2 Nach dem bestehenden Absatz 6.4 wird folgender neuer Absatz 6.5 angefügt:
"6.5 Wassernebel-, Druckwassersprüh- und Berieselungssysteme
Es ist die System-Wassersqualität im Ausgleichsbehälter und in der Pumpenanlage im Vergleich zu den Wasserqualitäts-Richtlinien des Herstellers zu bewerten."
3 Der Wortlaut des Absatzes 7.5 wird wie folgt geändert:
alt | neu |
7.5 Wassernebel-, Druckwassersprüh- und Berieselungssysteme
|
"7.5 Wassernebel-, Druckwassersprüh- und Berieselungssysteme
|
(Stand: 29.08.2018)
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