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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1515 vom 8. Juni 2015
Überarbeitete Entwurfsrichtlinien und betriebliche Empfehlungen für Lüftungssysteme in Ro-Ro-Laderäumen

Vom 14. April 2016
(VkBl. Nr 9 vom 14.05.2016 S. 365)



Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner sechsundsechzigsten Tagung (28. Mai bis 6. Juni 1996) den Entwurfsrichtlinien und betrieblichen Empfehlungen für Lüftungssysteme in Ro-Ro-Laderäumen zugestimmt (MSC/Circ.729).

2 Der Unterausschuss "Schiffssysteme und Ausrüstungen" hat auf seiner zweiten Tagung (23. bis 27. März 2015) die vorgenannten Richtlinien unter Berücksichtigung der Fortschritte in der Technologie in Bezug auf die Qualitätssicherung der Luft für die Lüftung von geschlossenen Fahrzeugräumen, geschlossenen Ro-Ro-Räumen und Sonderräumen überarbeitet.

3 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner fünfundneunzigsten Tagung (3. bis 12. Juni 2015), nach Prüfung des vorstehend erwähnten vom Unterausschuss "Schiffssysteme und Ausrüstungen" während seiner zweiten Tagung erarbeiteten Vorschlags, den Überarbeiteten Entwurfsrichtlinien und betrieblichen Empfehlungen für Lüftungssysteme in Ro-Ro-Laderäumen, die in der Anlage wiedergegeben sind, zugestimmt.

4 Die Mitgliedsregierungen sind aufgefordert, die Überarbeiteten Entwurfsrichtlinien den Schiffskonstrukteuren, Schiffswerften, Schiffseignern und sonstigen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen. Die Mitgliedsregierungen sind außerdem aufgefordert, die Überarbeiteten Entwurfsrichtlinien auf alle Schiffe auf freiwilliger Basis anzuwenden.

5 Dieses Rundschreiben ersetzt das MSC/Rundschreiben 729.

Teil 1
Entwurfsrichtlinien für Lüftungssysteme in Ro-Ro-Laderäumen

Einführung

Dieses Dokument enthält allgemeine Richtlinien für den Entwurf geeigneter Lüftungssysteme für Fahrzeugdecks auf Ro-Ro-Schiffen, Autotransportern und Autofähren.

Zusammensetzung der Abgase

Abgase von Motorfahrzeugen enthalten gefährliche Stoffe. Kohlenmonoxid (CO) von Benzinmotoren sowie Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoff-Dioxid (NO2) von Dieselmotoren sind die Stoffe, deren Gesundheitsgefahren in diesem Dokument behandelt werden. Diese gefährlichen Stoffe können Personen auf vielen verschiedenen Wegen in Mitleidenschaft ziehen. Bestimmte Stoffe haben eine fühlbare unmittelbare Wirkung. Andere zeigen nur schädliche Wirkungen, nachdem eine Person diesen Stoffen eine Zeit lang ausgesetzt worden ist. Die Wirkung eines Stoffes hängt normalerweise davon ab, wie lange eine Person diesen Stoffen ausgesetzt worden ist und wie viel von ihnen inhaliert worden ist.

Kohlenmonoxid (CO) ist ein farbloses und geruchloses Gas, welches in einem geringeren oder größeren Umfang die Fähigkeit des Blutes hemmt, Sauerstoff zu absorbieren oder zu transportieren. Die Inhalation des Gases kann Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit verursachen und in extremen Fällen Schwäche, schnelle Atmung, Bewusstlosigkeit und den Tod herbeiführen.

Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoff-Dioxid (NO2) sind Verbindungen aus Stickstoff und Sauerstoff, gewöhnlich bezeichnet als Stickstoffoxide oder NOx. NO, ein farbloses Gas, ist das Hauptoxid des Stickstoffs, das beim Verbrennungsprozess entsteht. NO selbst ist nicht von großer Besorgnis bezüglich der Auswirkungen auf die Gesundheit, jedoch ein Teil des entstandenen NO verbindet sich mit Sauerstoff und bildet NO2, das aus der Sicht der menschlichen Gesundheit zu Besorgnis Anlass gibt. NO2 ist ein braunes Gas, das einen stechenden, erstickenden Geruch hat. Es übt eine schädliche Wirkung auf das menschliche Atmungssystem aus. Insbesondere Asthmatiker sind für solche Exposition empfänglich.

Maßnahmen

Maßnahmen sind wie folgt zu erörtern:

entzündbarer Gase.

1 Anforderungen

1.1 Definition der Expositionsgrenzen und der Zündgrenze

Expositionsgrenzwert bedeutet die höchste vertretbare Durchschnittskonzentration (zeitgewichteter Mittelwert) eines Stoffes oder, in einigen Fällen, eines Stoffgemisches in der Luft, der/dass von Personen eingeatmet wird. Die Konzentration wird üblicherweise in Teilen pro Million (ppm) oder mg/m3 angegeben. Ein Expositionsgrenzwert verweist entweder auf eine Langzeit-Exposition oder einen maximale Grenzwert. Auch eine Kurzzeit-Exposition wird verwendet.

Langzeit-Exposition bedeutet der Expositionsgrenzwert für die Exposition während des gesamten Arbeitstages (normalerweise 8 Stunden).

Maximale Exposition bedeutet die höchste Konzentration, die erreicht wird.

Kurzzeit-Exposition bedeutet der zeitgewichtete mittlere Expositionswert über einen kurzen Zeitabschnitt von 10 oder 15 Minuten, der von den nationalen Normen der Arbeitsplatzexposition abhängt.

Untere Explosionsgrenze (LEL) bedeutet die Konzentration eines entzündbaren Gases, Dampfes oder Nebels in Luft, unter der sich eine explosionsfähige Gasatmosphäre nicht bilden wird; auch bekannt als untere Zündgrenze.

1.2 Schadstoffe von Bedeutung

Von Verbrennungskraftmaschinen erzeugte Abgase enthalten hunderte chemischer Stoffe. Die Hauptbestandteile davon sind Stickstoff (N2), Kohlendioxid (CO2), Sauerstoff (O2), Kohlenstoffmonoxid (CO), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2), Aldehyde wie Formaldehyd, polyaromatische Kohlenwasserstoffe wie Benzo(a)pyren und organisches und partikuläres gebundenes Blei.

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