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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1514 vom 8. Juni 2015
Leistungsstandard, Funktionsanforderungen und Systemanforderungen für die Bewertung von Rauchlenkungssystemen

Vom 9. Mai 2016
(VkBl. Nr. vom 31.05.2016 S. 400)



Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner fünfundneunzigsten Sitzung (3. bis 12. Juni 2015), in der Erkenntnis der Notwendigkeit eine Anleitung für auf neuen Fahrgastschiffen installierte Rauchlenkungssysteme bereitzustellen und nach Abwägung eines vom Unterausschuss Schiffssysteme und Ausrüstungen auf seiner zweiten Sitzung (23. bis 27. März 2015) gemachten Vorschlags den Leistungsstandard, Funktionsanforderungen und Systemanforderungen für die Bewertung von Rauchlenkungssystemen angenommen, wie sie in der Anlage wiedergegeben sind.

2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, den anliegenden Leistungsstandard, die Funktionsanforderungen und Systemanforderungen für die Bewertung von Rauchlenkungssystemen den Schiffsdesignern, Werften, Eignern von Fahrgastschiffen und anderen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

Leistungsstandard, Funktionsanforderungen und Systemanforderungen für die Bewertung von Rauchlenkungssystemen

1 Zweck

Der Zweck dieser Anlage ist es, einen Leistungsstandard und Funktions- wie auch Systemanforderungen, die auf Rauchlenkungssysteme anwendbar sind, bereitzustellen, falls diese auf neuen Fahrgastschiffen installiert sind.

2 Begriffbestimmung

Für die Zwecke dieses Leistungsstandards gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

2.1 Rauchlenkungssystem ist ein technisches System, einschließlich aller Methoden, die allein oder in Kombination benutzt werden können, um Rauchbewegung zu beherrschen und im Brandfall durch die Verhinderung einer Kontaminierung von Fluchtwegen mit Rauch eine sichere Evakuierung von Personen zu gewährleisten. Die Leistungskriterien für eine sichere Evakuierung unter dem Aspekt der Personensicherheit müssen für die Verwaltung akzeptabel sein.

2.2 Ein Rauchabsaugungssystem, das einen Teil eines Rauchlenkungssystems bilden kann, ist dafür vorgesehen, Rauch von Fluchtwegen abzusaugen, z.B. durch Abgaslüfter.

3 Funktionsanforderungen

3.1 Das System muss dafür entworfen sein, im Brandfall ausreichend rauchfreie Fluchtwege aufrechtzuerhalten.

3.2 Die Systeme können entweder unabhängige Systeme oder Teil der oder kombiniert mit den allgemeinen Klimaanlagen- und Lüftungssystemen) sein.

3.3 Die Systeme müssen mit einer alternativen Energiequelle ausgerüstet sein, damit sie in Betrieb bleiben, wenn die anfängliche Energiequelle verloren gegangen ist.

3.4 Nach der Entdeckung von Feuer oder Rauch muss die Aktivierung des Systems in kontrollierter Weise erfolgen, entweder automatisch oder manuell von der ständig besetzten zentralen Kontrollstation und/oder dem Sicherheitszentrum aus

3.5 Das System muss in Betrieb bleiben oder für die erforderliche Zeitdauer verfügbar bleiben.

4 Hauptsächliche Systemanforderungen

4.1 Das System muss für manuellen Betrieb eingerichtet sein. Automatischer Betrieb mit manueller Überbrückung kann von der Verwaltung akzeptiert werden.

4.2 Das System muss in Abschnitten eingerichtet sein, derart dass der Rauch im Ursprungsraum zurückgehalten wird durch die Verwendung von Rauchgrenzen aus nichtbrennbarem Material und/oder Druckunterschieden, wobei jeder Abschnitt nicht mehr als einem senkrechten Hauptbrandabschnitt dienen darf.

4.3 Ein System, das großvolumige Räume wie ein Atrium oder andere sich über mehrere Decks erstreckende Räume abdeckt, muss auf der Grundlage entsprechender Feuerszenarien entworfen werden.

4.4 Das System muss in der Lage sein, in einem umschachteten Treppenhaus einen positiven Druck im Vergleich zu den angrenzenden Bereichen aufrechtzuerhalten, um das Eindringen von Rauch zu verhindern. Dieses kann erreicht werden durch die Zufuhr von mehr Luft als aus dem Treppenhaus abgesaugt wird, oder durch ein entsprechendes aktives Druckerzeugungssystem.

4.5 Die Mindestdruckdifferenz für jeden Abschnitt muss die Rauchausbreitung über die Rauchkontrollgrenze hinaus verhindern, und dabei gegebenenfalls die schwierigste Lüftungsanordnung berücksichtigen. Der Druckunterschied darf keine Einschränkungen beim Öffnen von Türen in Fluchtwegen bewirken.

4.6 Das System muss so entworfen sein, dass es innerhalb von 2 Minuten nach Aktivierung vollkommen in Betrieb ist, unabhängig davon, ob es automatisch oder manuell ausgelöst worden ist.

4.7 Das System muss mit mindestens zwei unabhängigen Energiequellen ausgerüstet sein.

4.8 Alle für die Rauchabsaugung benutzten Kanäle müssen aus Stahl oder einem gleichwertigen Werkstoff hergestellt sein und, abhängig von der Art der Räume, durch die sie verlaufen, isoliert sein.

4.9 Systemkomponenten von Rauchlenkungssystemen, die in Kontakt mit Rauch kommen, müssen aus Werkstoffen hergestellt sein, die in der Lage sind den während des Betriebes erwarteten Temperaturen standzuhalten.

4.10 Das System muss so angeordnet sein, dass abgesaugter Rauch nicht außen liegende Fluchtwege und das Einbootungsdeck beeinträchtigt.

4.11 Die Anforderungen an automatische Feuerklappen gemäß Regel II-2/9.7 SOLAS müssen berücksichtigt werden. Es müssen Maßnahmen umgesetzt sein, die gewährleisten, dass die brandraumabschließende Wirkung des Lüftungskanals nicht beeinträchtigt ist.

5 Indienststellung und Betrieb

5.1

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