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MSC.1/Rundschreiben 1509 vom 5. Juni 2015
Einheitliche Interpretationen des Codes über Lärmpegel an Bord von Schiffen (Entschließung MSC.337(91))
Vom 14. April 2016
(VkBl. Nr 9 vom 14.05.2016 S. 365)
Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner fünfundneunzigsten Sitzung (3. bis 12. Juni 2015), mit dem Ziel eine globale und einheitliche Einführung des Codes über Lärmpegel an Bord von Schiffen, wie er durch Entschließung MSC.337(91) angenommen wurde, zu erleichtern, einheitliche Interpretationen des Codes über Lärmpegel an Bord von Schiffen (Entschließung MSC. 337(91)), die vom Unterausschuss Schiffsentwurf und -konstruktion auf seiner zweiten Sitzung (16. bis 20. Februar 2015) vorbereitet wurden, angenommen, wie sie in der Anlage wiedergegeben sind.
2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beigefügten einheitlichen Interpretationen als Anleitung zu verwenden, wenn sie den Code über Lärmpegel an Bord von Schiffen anwenden, und die einheitlichen Interpretationen allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
Kapitel 1 - Allgemeines
Fahrgasträume, die auch von der Besatzung benutzt werden, wie Aufenthaltsräume und offene Freizeitbereiche, sind als "andere Fahrgasträume" zu betrachten, und unterliegen deshalb nicht dem Code. Jedoch müssen Schotte und Decks von Besatzungskabinen und Hospitälern, die an solche Räume/Bereiche angrenzen, das bewertete Schalldämmungs-Maß (Rw) gemäß Absatz 6.2 von Kapitel 6 haben.
Kommandobrückennocken beinhalten eingeschlossene Brückenräume.
Kapitel 3 - Messung
Die Lüftungsöffnungen der Klimaanlagen müssen während der Durchführung von Lärmmessungen an Bord geöffnet gehalten werden, es sei denn, sie sind dafür entworfen während des normalen Betriebs geschlossen gehalten zu werden.
Die Verschlussvorrichtungen von Lüftungsgittern/-schlitzen in Kabinentüren müssen während der Durchführung von Lärmmessungen an Bord geöffnet gehalten werden, es sei denn, sie sind dafür entworfen während des normalen Betriebs geschlossen gehalten zu werden.
Die Formulierung "40 v. H. der höchsten Strahlruderkraft" bedeutet genau "40 v. H. des Maximums" und bedeutet nicht "40 v. H. von 80 v. H. wie von Absatz 3.3.2 des Codes vorgeschrieben".
Diese Festlegung "bestätigt" nur die Unsicherheit; sie stellt keinerlei "zulässige Abweichung" dar.
Kapitel 4 - Maximal akzeptable Schalldruckpegel
1 Eine Kommandobrücke, die mit Funkanlagen ausgerüstet ist, ist als eine "Kommandobrücke" (65dB(A)) anzusehen."Funkräume" bedeuten abgetrennte Räume für das Senden/Empfangen von Funknachrichten.
2
3 Falls eine Kabine vollständig durch mehr als ein Schott von der Luftschallquelle getrennt ist, brauchen diese Schotten nicht die Luftschalldämmungseigenschaften gemäß Kapitel 6 zu haben. Hierfür wird Bad/ Toilette/Waschraum nicht als Kabine angesehen, sondern als Ursprung von Luftschall zu einer anderen Kabine.
4 Ein Raum, der aus Tagesraum und Schlafraum besteht, ist in den Fällen, in denen der Raum für Einzelbelegung genutzt wird, als eine einzelne "Kabine" (60dB(A)/55dB(A)) anzusehen. Hierfür brauchen die Abtrennungen (Paneel und Tür) nicht die Luftschalldämmungseigenschaften gemäß Kapitel 6 zu haben.
Kapitel 6 - Schalldämmung zwischen Unterkunftsräumen
1 Die Anforderungen hinsichtlich der Luftschalldämmungseigenschaften für Schotten und Decks gelten auch für in Schotten eingebaute Bauteile (z.B. Gänge zu Kabinentüren).
2 Bei der Anwendung dieser Anforderung an Schotten einschließlich Bauteile wie oben angeführt, kann das Folgende gelten:
wobei
S: die Fläche des betreffenden Schotts
n: die Anzahl der Bauteile, die das betreffende Schott bilden
Ri: das Schalldämmungsmaß des Bauteils Nummer i
Si: die Fläche des einzelnen Bauteils
Hinweis:
Rihat Frequenzelemente im Frequenzbereich 100 bis 5000 Hz
Beispiel: Schott, das aus Schalldämmungspaneelen und Türen besteht
S1: die Fläche des Paneels
S2
(Stand: 29.08.2018)
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