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Regelwerk

MSC.1/Rundschreiben 1491 - vom 12. Januar 2015
"Änderungen der einheitlichen Interpretationen zum Kapitel II-2 SOLAS, zum FSS-Code, zum FTP-Code und zugehörigen Brandprüfverfahren (MSC/Rundschreiben 1120)"

Vom 02. September 2015
(VkBl. Nr. 18 vom 30.09.2015 S. 619)



Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *

1 Der Schiffsicherheitsausschuss hat auf seiner vierundneunzigsten Sitzung (17. bis 21. November 2014) die vom Unterausschuss Schiffssysteme und Ausrüstung auf seiner ersten Sitzung vorbereiteten und, in der Form von Änderungen am MSC/Rundschreiben 1120, in der Anlage aufgeführten, einheitlichen Interpretationen zur Positionierung der hintersten Schaummonitore angenommen, mit dem Ziel, eine einheitliche Umsetzung von Absatz 2.3.2.3 Kapitel 14 des FSS-Codes beim Inkrafttreten der durch Entschließung MSC.339(91) angenommenen, zugehörigen Änderungen zu ermöglichen.

2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beiliegenden, einheitlichen Interpretationen als Anleitung zu benutzen, wenn sie Absatz 2.3.2.3 Kapitel 14 des FSS-Codes anwenden, und sie allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

Änderungen der einheitlichen Interpretationen zum Kapitel II-2 SOLAS, zum FSS-Code, zum FTP-Code und zugehörigen Brandprüfverfahren (MSC/Rundschreiben 1120)

Die bestehende Interpretation bezüglich der Schaumsystem-Positionen von achteren Monitoren (Absatz 2.3.2.3 Kapitel 14 FSS-Code) wird durch Folgendes ersetzt:

alt neu
Anordnung der achteren Monitore des Deckschaumsystems

Die nach diesem Absatz vorgeschriebenen Monitore an Backbord- und Steuerbordseite können im nach Regel 3.6 Kapitel II-2 definierten Ladungsbereich angeordnet sein, vorausgesetzt, sie befinden sich hinter den Ladetanks und sie schützen gegenseitig jeweils den Bereich unterhalb des anderen Monitors und hinter dem anderen Monitor.

 "Schaumsystem-Positionen von achteren Monitoren

Die von diesem Absatz geforderten Backbord- und Steuerbord-Monitore dürfen sich auch im Ladungsbereich oberhalb von an Ladetanks angrenzenden Brennstoff-Bunkertanks befinden, wenn sie das darunter und dahinter liegende Deck gegenseitig schützen können."

*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1491, "Änderungen der einheitlichen Interpretationen zum Kapitel II-2 SOLAS, zum FSS-Code, zum FTP-Code und zugehörigen Brandprüfverfahren (MSC/Rundschreiben 1120)", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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