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Regelwerk

MSC.1/Rundschreiben 1440 vom 1. Juni 2012
Bildliche Darstellungen der Trennung von Güterbeförderungseinheiten an Bord von Containerschiffen und Ro-Ro-Schiffen

Vom 27. Februar 2014
(VkBl. Nr. 6 vom 31.03.2014 S. 271)



Siehe Fn *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss stimmte, bei seiner neunzigsten Tagung (16. bis 25. Mai 2012), nach erfolgter Prüfung des Vorschlags des Unterausschusses für "Gefährliche Güter, Feste Schüttladungen und Container", bei seiner sechzehnten Tagung, in Bezug auf die bildlichen Darstellungen der Trennung von Güterbeförderungseinheiten an Bord von Containerschiffen und Ro-Ro-Schiffen, die für die Beförderung von verpackten gefährlichen Gütern nach den Vorgaben von SOLAS Kapitel VII und den einschlägigen Festlegungen des IMDG Codes gelten, den bildlichen Darstellungen der Trennung von Güterbeförderungseinheiten an Bord von Containerschiffen und Ro-Ro-Schiffen, wie sie in der angehängten Anlage wiedergegeben sind, zu.

2 Mitgliedsregierungen werden aufgefordert die zuständigen Behörden, Seeleute und andere Betroffene auf die bildlichen Darstellungen der Trennung von Güterbeförderungseinheiten an Bord von Containerschiffen und Ro-Ro-Schiffen, wie sie in der Anlage wiedergegeben sind, aufmerksam zu machen, unter Berücksichtigung des Datums zur freiwilligen Anwendung der Änderung 36-12 des IMDG Codes am 1. Januar 2013 bis zum geplansssten verbindlichen Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1. Januar 2014.

Bildliche Darstellungen der Trennung von Güterbeförderungseinheiten an Bord von Containerschiffen und Ro-Ro-Schiffen

1 Umfang

1.1 Die Trennungsvorgaben, die für Containerschiffe mit Lukendeckeln, offene Containerschiffe und Ro-Ro-Schiffe gelten, sind in 7.4.3 und 7.5.3 des IMDG Codes bereitgestellt. Um eine Einarbeitung in diese Vorgaben zu erleichtern und um die Unterweisung des betroffenen Personals zu unterstützen, wurden die folgenden bildlichen Darstellungen entwickelt. Es muss erwähnt werden, dass nur die einschlägigen Tabellen im IMDG Code rechtsverbindlich sind. Im Falle von Abweichungen haben sie Vorrang vor den bildlichen Darstellungen in diesem Rundschreiben.

1.2 Dieses Rundschreiben umfasst bildliche Darstellungen zur Trennung von:

2 Bildliche Darstellungen der Trennung von Containern an Bord von Containerschiffen mit Lukendeckeln

2.1 Die bildlichen Darstellungen in diesem Abschnitt gelten für die Trennung von Containern, die der Begriffsbestimmung für einen Container des Internationalen Übereinkommen über sichere Container (CSC) 1972, in seiner jeweils geltenden Fassung, entsprechen, und die an Deck und in den Laderäumen von Containerschiffen oder an Deck und in den Laderäumen anderer Schiffstypen befördert werden, vorausgesetzt, dass diese Stauplätze so eingerichtet sind, dass für die Container während der Beförderung eine dauerhafte Stauung gewährleistet ist 1.

2.2 Um die Positionen zu bestimmen, an denen Container keine gefährlichen Güter enthalten dürfen, die unverträglich sind mit denen in einem Referenzcontainer, findet die folgende Methode Anwendung: Container-Stellplätze (wie zum Beispiel ein Container-Stellplatz, zwei Container-Stellplätze) werden entsprechend der geltenden Trennungsfestlegungen in den direkten Längsschiffs- und Querschiffsrichtungen vom Referenzcontainer aus gekennzeichnet. Es werden Linien zwischen den äußersten Ecken der Container, die diese Räume besetzen, projiziert, wie es im Bild dargestellt ist. Container, die sich teilweise oder vollständig zwischen diesen Linien und dem Referenzcontainer befinden, sollen keine Gefahrengüter enthalten, die unverträglich mit denen im Referenzcontainer sind.

2.3 Die Deck-/Laderaumaufteilung, die für die bildlichen Darstellungen verwendet wurde, lautet:

2.4 Erklärung der Trennungsbedingungen

(1) Referenzcontainer
(2) Container mit unverträglichen Gütern NICHT erlaubt
Container mit unverträglichen Gütern erlaubt ..................
(4) Abstand querschiffs (a) ein Container-Stellplatz
(b) zwei Container-Stellplätze
(c) drei Container-Stellplätze
(5) Abstand längsschiffs (a) ein Container-Stellplatz
(b) zwei Container-Stellplätze

Anmerkung 1: Alle Schotten und Decks müssen gegen Feuer widerstandsfähig und flüssigkeitsdicht sein. Feuer widersandsfähig und flüssigkeitsdicht sein.

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