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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1420 vom 13. Juni 2012
Achtsamkeit bezüglich gefälschter und minderwertiger Rettungsmittel

Vom 27. Februar 2014
(VkBl. Nr. 6 vom 31.03.2014 S. 253)



Siehe Fn *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner neunzigsten Tagung (16. bis 25. Mai 2012) den beigefügten Informationen hinsichtlich der Achtsamkeit bezüglich gefälschter und minderwertiger Rettungsmittel mit dem Ziel, das Problem der gefälschten und minderwertigen Rettungsmittel unter den Beteiligten ins Bewusstsein zu bringen, zugestimmt.

2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die hierin enthaltenen Informationen zu beachten und diese allen Beteiligten einschließlich anerkannter Organisationen, Reparaturwerften und Ausrüstungslieferanten zur Kenntnis zu bringen und sie aufzufordern, davon Gebrauch zu machen, sofern es gegebenenfalls für angemessen gehalten wird.

Achtsamkeit bezüglich gefälschter und minderwertiger Rettungsmittel

1 Es ist festgestellt worden, dass gefälschte und minderwertige Rettungsmittel (LSA) auf dem Markt erhältlich sind. Derartige Waren kosten weniger als das eigentliche und hochwertige Produkt und sind immer mangelhaft und deshalb weniger haltbar, unsicher oder durchweg gefährlich, weil sie einer strengen Prüfung nicht unterzogen werden, die durchzuführen ist, um sicherzustellen, dass sie sicher sind.

2 Es ist von äußerster Wichtigkeit, dass das Bewusstsein über das Problem gefälschter und minderwertiger Rettungsmittel und die Vielzahl von Problemen, die sie für die maritime Wirtschaft bewirken könnten, geweckt wird.

3 Alle interessierten Beteiligten einschließlich Verwaltungen, anerkannte Organisationen, Schiffswerften, Schiffseigner usw. müssen durch die strenge Anwendung der entsprechenden Vorschriften Verantwortung übernehmen, wenn Rettungsmittel-Produkte hergestellt werden, und die mitgelieferten Zulassungen und Unterlagen zugelassener Rettungsmittel-Produkte gründlich überprüfen, besonders diejenigen mit einer bescheinigten Verwendungsdauer, enn sie erworben und an Bord von Schiffen eingesetzt werden. Gefälschte und minderwertige Rettungsmittel-Produkte können beispielsweise hydrostatische Auslösevorrichtungen, pyrotechnische Mannüber-Bord-Leuchten, Rauchsignalprodukte, Rettungswesten-Leuchten, Rettungsring-Leuchten und Notwasserrationen für die Verwendung in Überlebensfahrzeugen umfassen.

4 Zusätzlich zum Vorstehendem werden in einigen Fällen gebrauchte Rettungsmittel-Produkte von verschrotteten Schiffen oder wegen Erreichens des Ablaufdatums von Schiffen im Betrieb ausrangierte Rettungsmittel überholt und verkauft, wobei der ursprüngliche Aufkleber des Herstellers entfernt, das versiegelte Produkt nur außen gereinigt und dann ein Ersatz-Aufkleber angebracht wird, der mit dem Original identisch ist, außer dass das Herstellungsdatum und das Ablaufdatum gefälscht werden, um die Verwendungsdauer zu verlängern. Bei diesen Produkten wird besondere Wachsamkeit durch alle Beteiligten, besonders Schiffseigner und Verwaltungen bzw. anerkannte Organisationen, empfohlen, und alle zugehörigen Unterlagen sind gründlich zu überprüfen.

Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheits- ausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1420, "Achtsamkeit bezüglich gefälschter und minderwertiger Rettungsmittel", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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