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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1383 vom 3. Dezember 2010
Einheitliche Interpretation des Internationalen Codes für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen, 1994 (HSC Code 94)

Vom 23. September 2013
(VkBl. Nr. 19 vom 15.10.2013 S. 966)



Bekanntmachung

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner acht- undachtzigsten Sitzung (24. November bis 3. Dezember 2010), im Hinblick auf die Bereitstellung genauerer Anleitung für bestimmte Vorschriften, die gemäß unterschiedlichen in IMO-Regelwerken enthaltenen Interpretationen ausgelegt werden können, die vom Unterausschuss für Funkverkehr, Suche und Rettung auf seiner vierzehnten Sitzung ausgearbeiteten einheitlichen Interpretationen des Internationalen Codes für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen, 1994 (HSC Code 94) genehmigt, wie sie in der Anlage niedergelegt sind.

2 Mitgliedsregierungen sind aufgefordert, die anliegenden einheitlichen Interpretationen als Anleitung zu nutzen, wenn sie die einschlägigen Bestimmungen des HSC Codes 94 anwenden sowie alle betroffenen Parteien auf die einheitlichen Interpretationen hinzuweisen.

Einheitliche Interpretation des Internationalen Codes für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen, 1994 (HSC Code 94)

Kapitel 14 - Funkverkehr

Der derzeitige Wortlaut des Kapitels 14:

" Auf Fahrzeugen sollen Funkeinrichtungen entsprechend Kapitel 14 des HSC Codes 2000 (Entschließung MSC.97(73)) in der jeweils geltenden Fassung bis einschließlich Entschließung MSC.222(82) vorgesehen sein, die in Übereinstimmung mit den Vorschriften dieses Kapitels eingebaut sind und betrieben werden.",

muss dahingehend ausgelegt werden, dass die Mitführung der in den Absätzen 14.6.4 (Notfeld) und 14.6.6 (Notalarmfeld) des HSC Codes 2000 vorgeschriebenen Ausrüstung nicht verlangt wird.

Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1383, "Einheitliche Interpretationen des Internationalen Codes für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen, 1994 (HSC Code 94)", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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