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MSC.1/Circ.1381
Änderungen der Fußnoten in den Leistungsanforderungen für Schutzbeschichtungen, angenommen durch die Entschließungen MSC.215(82) und MSC.288(87)
Vom 13. Januar 2014
(VkBl. Nr. 2 vom 31.01.2014 S. 96)
Siehe Fn. *
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner achtundachtzigsten Tagung (24. November bis 3.Dezember 2010), der Erwägung des überarbeiteten NACE Standards SPO 508-2010 betreffend die Messung des Gehalts löslicher Salze folgend den Änderungen der Fußnoten in den Leistungsanforderungen für Schutzbeschichtungen in Seewasserballasttanks auf allen Schiffstypen und Doppelhüllenräumen von Massengutschiffen, angenommen durch Entschließung MSC.215(82), und in der Leistungsanforderung für Schutzanstriche für Ladeöltanks auf Rohöltankschiffen, angenommen durch Entschließung MSC.288(87), wie folgt zugestimmt:
1. Leistungsanforderung für Schutzbeschichtungen für Seewasserballasttanks auf allen Schiffstypen und Doppelhüllenräume von Massengutschiffen (Entschließung MSC.215(82))
Fußnote Nr. 8 des Abschnittes 2.2 der Tabelle 1 (Grundlegende Anforderungen an Beschichtungssysteme für eigens für die Aufnahme von Seewasser vorgesehene Ballasttanks in allen Schiffstypen und Doppelhüllenräume von Massengutschiffen von 150 m Länge und darüber) wird in folgenden Text geändert:
"Die Messung der Leitfähigkeit erfolgt nach folgenden Standards:
2. Leistungsanforderung für Schutzbeschichtungen für Ladeöltanks von Rohöltankschiffen (Entschließung MSC. 288(87))
Fußnote Nr. 4 des Abschnittes 2.2 der Tabelle 1 (Grundlegende Anforderungen an Beschichtungssysteme für Ladeöltanks von Rohöltankschiffen wird in folgenden Text geändert:
alt | neu |
Messung von Leitfähigkeit gemäß ISO 8502-9: 1998. Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Prüfung zur Beurteilung der Oberflächenreinheit. | "Die Messung der Leitfähigkeit erfolgt nach folgenden Standards
|
2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die obigen Änderungen der beiden Fußnoten zur Kenntnis zu nehmen, geeignete Maßnahmen einzuleiten und die geänderten Fußnoten allen Beteiligten bekannt zu machen.
Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1381, "Änderungen der Fußnoten in den Leistungsanforderungen für Schutzbeschichtungen, angenommen durch Entschließung MSC.215(82 und 288(87)", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
ENDE |
(Stand: 29.08.2018)
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