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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1376/Rev.4 - 14. Juni 2019
Plan zur Aufrechterhaltung des Dienstes für das LRIT-System

Vom 14. September 2020
(VkBl. Nr. 19 vom 15.10.2020 S. 605)



Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss nahm auf seiner 101. Tagung (5. bis 14. Juni 2019) die Änderungen zum Plan zur Aufrechterhaltung des Dienstes für das LRIT-System (MSC.1/Circ.1376/Rev.3), die vom Unterausschuss "Navigation, Communications and Search and Rescue" (NCSR) auf seiner sechsten Tagung (16. bis 25. Januar 2019) erarbeitet wurden, an. Dieses Rundschreiben enthält diese Änderungen.

2 Die SOLAS-Vertragsregierungen werden aufgefordert, dieses Rundschreiben allen an der Betreibung von LRIT-Datenzentren und des internationalen LRIT-Datenaustausches Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

3 Dieses überarbeitete Rundschreiben ersetzt MSC.1/Circ.1376/Rev.3, das am 25. Mai 2018 herausgebracht wurde. Jeder Verweis auf MSC.1/Circ.1376/ Rev.3 ist fortan als Verweis auf dieses Rundschreiben zu verstehen.

Plan zur Aufrechterhaltung des Dienstes für das LRIT-System

1 Einleitung

1.1 Das System zur Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen (Long-Range Identification and Tracking - LRIT), das der weltweiten Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen dient, besteht aus der bordseitigen Ausrüstung zur Übertragung von LRIT-Daten, den/dem Kommunikationsdienstleister/n (Communication Service Provider - CSP), den/ dem Anwendungsdienstleister/n (Application Service Provider - ASP), dem LRIT-Datenzentrum bzw. den LRIT-Datenzentren (Data Centre - DC), einschließlich des zugehörigen Schiffsüberwachungssystems bzw. der zugehörigen Schiffsüberwachungssysteme (Vessel Monitoring System - VMS), dem LRIT-Datenverteilungsplan (Data Distribution Plan - DDP) und dem internationalen LRIT-Datenaustausch (International LRIT Data Exchange - IDE). Damit das LRIT-System effizient funktionieren kann, müssen alle Komponenten nahtlos zusammenarbeiten, um die "Endto-End"-Übertragung von Meldungen zwischen Datenzentren, die LRIT-Daten anfragen und denen, die diese zur Verfügung stellen, zu gewährleisten.

1.2 Die Bestimmungen der SOLAS-Regel V/19-1, die Überarbeiteten Leistungsanforderungen und Funktionsbedingungen für ein System zur Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen (LRIT) (die Überarbeiteten Leistungsanforderungen), die mit Entschließung MSC.263(84), in ihrer zuletzt geänderten Fassung, angenommen wurden, und das Rundschreiben Technische Dokumentation zum System zur Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen (Teil I) (MSC.1/ Rundschreiben 1259, in der überarbeiteten Fassung) beinhalten eine Reihe von Leistungserwartungen an die Systemkomponenten und damit an das LRIT-System als Ganzes.

1.3 LRIT-Daten werden den SOLAS-Vertragsregierungen und den Such- und Rettungsdiensten (SAR), die zum Empfang dieser Informationen berechtigt sind, auf Anfrage über ein System von nationalen, regionalen, kooperativen und internationalen Datenzentren zur Verfügung gestellt. Dazu werden einsetzbare Elemente, die durch den vom LRIT-Datenverteilungsplan-Server bereitgestellten LRIT-Datenverteilungsplan zur Verfügung gestellt werden, verwendet und der internationale LRIT-Datenaustausch für die Übertragung aller Meldungen zwischen den Datenzentren genutzt. Einzelne Datenzentren, der LRIT-Datenverteilungsplan-Server und der internationale LRIT-Datenaustausch sind voneinander abhängige wesentliche Systemkomponenten, die kontinuierlich aufrecht erhalten werden müssen, um die Erwartungen der SOLAS-Vertragsregierungen und der Such- und Rettungsdienste zu erfüllen, schnelle und zuverlässige LRIT-Daten zu empfangen.

1.4 Auch wenn die Datenzentren, der internationale LRIT-Datenaustausch und der LRIT-Datenverteilungsplan-Server so ausgelegt sind, dass sie den Vertragsregierungen und den Such- und Rettungsdiensten zeitnah die LRIT-Daten zur Verfügung stellen, zu deren Empfang sie berechtigt sind, entweder auf Anfrage oder aufgrund eines festen Auftrags, so ist doch zu berücksichtigen, dass der Betrieb dieser Systemkomponenten von Zeit zu Zeit ausgesetzt oder der Dienstumfang reduziert werden muss, um planmäßige oder unplanmäßige Wartung durchzuführen, um Hardware oder Software zu aktualisieren, um unvorhersehbare Ereignisse, wie böswillige Netzangriffe, zu bewältigen oder zu kontrollieren, um mit externen Ereignissen umzugehen, wie z.B. mit der Nichtverfügbarkeit von oder dem Zugang zu Telekommunikationsnetzen oder Internet, oder um dringende Reparaturen oder Wartungen durchzuführen, die nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden können.

1.5 Das Rundschreiben "Procedures for the notification, reporting and recording of temporary suspensions of operations of, or reduction of the service provided by, components of the LRIT system" (Anlage 2 der Anlage von MSC.1/ Circ.1294, in seiner überarbeiteten Fassung), stellt Verfahren bereit, die die Datenzentren, der internationale LRIT-Datenaustausch und der LRIT-Datenverteilungsplan-Server befolgen müssen, wenn sie hervorzuhebende Informationen an andere Komponenten des LRIT-Systems und an den LRIT-Koordinator liefern, wenn sie wegen geplanter Maßnahmen oder unvorhergesehener Ereignisse ihren Betrieb vorübergehend aussetzen oder ihren Dienstumfang reduzieren müssen. Diese Verfahren enthalten auch Vorgaben für die Protokolle, die in diesen Fällen geführt werden müssen, sowie für deren Verfügbarkeit.

1.6

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