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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Circ.1345 vom 02. Juni 2010
Einheitliche Interpretation der SOLAS Regel II-1/27.5

Vom 22. März 2012
(VkBl. Nr. 7 vom 15.04.2012 S. 263)



Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner siebenundachtzigsten Tagung (12. bis 21. Mai 2010), im Hinblick auf die Gewährleistung eines einheitlichen Konzepts für die Anwendung der SOLAS Regel II-1/ 27.5, betreffend die Einrichtungen zur Abschaltung von Maschinen und Einrichtungen von Ölnebelnneidern (OMD), sowie auf Empfehlung des Unterausschusses für Schiffsentwurf und Ausrüstung auf dessen zweiundfünfzigster Tagung, die einheitliche Interpretation der SOLAS Regel II-1 /27.5 wie folgt genehmigt:

"Die OMD-Einrichtungen (oder Maschinenlagertennperaturmelder oder gleichwertige Geräte) sind Teil der Einrichtungen zur selbsttätigen Abschaltung, die von der SOLAS Regel II-1/ 27.5 für mittelschnell laufende und schnell laufende Dieselmotoren mit 2.250 kW und mehr oder für Zylinder mit Durchmessern von mehr als 300 mm gefordert werden.

Im Fall von langsam laufenden Dieselmotoren mit 2.250 kW und mehr oder von Zylindern mit Durchmessern von mehr als 300 mm, müssen die OMD-Einrichtungen (oder Maschinenlagertemperaturmelder oder gleichwertige Geräte) den Alarm auslösen und die Vorgänge abbremsen.

Die Folgen der Überbrückung der selbsttätigen Abschalteinrichtungen müssen ermittelt und dokumentiert werden."

2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, sich bei der Anwendung der entsprechenden Vorschriften des SOLAS Kapitels II-1 nach der oben genannten Interpretation zu richten und diese allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

Bekanntmachung der Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1345
"Einheitliche Interpretation der SOLAS Regel II-1/27.5"

Vom 22. März 2012
(VkBl. Nr. 7 vom 15.04.2012 S. 263)

Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1345, "Einheitliche Interpretation der SOLAS Regel II-1/27.5", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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