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MSC.1/Rundschreiben 1317 vom 11. Juni 2009
Verwendung von vorhandenen Zulassungen entsprechend den Revidierten Richtlinien für die Zulassung von gleich wertigen fest eingebauten Gas-Feuerlöschsystemen für die Verwendung in Maschinenräumen und Ladepumpenräumen, auf die in SOLAS 1974 hingewiesen wird (MSC/Rundschreiben 848)
Vom 28. März 2013
(VkBl. Nr. 8 vom 30.04.2013 S. 414)
Siehe Fn. *
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner sechsundachtzigsten Tagung (27. Mai bis 5. Juni 2009) nach erfolgter Prüfung des vom Unterausschuss "Feuerschutz" während seiner dreiundfünfzigsten Tagung gemachten Vorschlags hinsichtlich der Verwendung von vorhandenen Zulassungen entsprechend den Revidierten Richtlinien für die Zulassung von gleichwertigen, fest eingebauten Gas-Feuerlöschsystemen für die Verwendung in Maschinenräumen und Ladepumpenräumen, auf die in SOLAS 1974 hingewiesen wird, (MSC/Rundschreiben 848) in Bezug auf die Änderungen zu den Revidierten Richtlinien (MSC.1/Rundschreiben 1267) der folgenden Interpretation zugestimmt:
"Typzulassungen, die entsprechend den Revidierten Richtlinien für die Zulassung von gleichwertigen, fest eingebauten Gas-Feuerlöschsystemen für die Verwendung in Maschinenräumen und Ladepumpenräumen, auf die in SOLAS 1974 hingewiesen wird, (MSC/Rundschreiben 848) durchgeführt wurden, bleiben bis zum 1. Juli 2012 gültig."
2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die vorstehende Interpretation bei der Zulassung von gleichwertigen fest eingebauten Gas-Feuerlöschsystemen für die Verwendung in Maschinenräumen und Ladepumpenräumen, auf die in SOLAS 1974 hingewiesen wird, anzuwenden und diese den Schiffskonstrukteuren, Schiffseignern, Ausrüstungs-Herstellern, Prüfinstituten und allen anderen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
Bekanntmachung des Rundschreibens des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1317 "Verwendung von vorhandenen Zulassungen entsprechend den Revidierten Richtlinien für die Zulassung von gleich wertigen fest eingebauten Gas-Feuerlöschsystemen für die Verwendung in Maschinenräumen und Ladepumpenräumen, auf die in SOLAS 1974 hingewiesen wird (MSC/Rundschreiben 848)"
Vom 28. März 2013
(VkBl. Nr. 8 vom 30.04.2013 S. 414)
Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1317, "Verwendung von vorhandenen Zulassungen entsprechend den Revidierten Richtlinien für die Zulassung von gleichwertigen fest eingebauten Gas-Feuerlöschsystemen für die Verwendung in Maschinenräumen und Ladepumpenräumen, auf die in SOLAS 1974 hingewiesen wird (MSC/Rundschreiben 848)", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
ENDE |
(Stand: 29.08.2018)
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