Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC |
MSC.1/Rundschreiben 1316 vom 10. Juni 2009
Richtlinien zur Bestimmung des No Observed Adverse Effect Level (NOAEL)-Wertes und des Lowest Observed Adverse Effect Level (LOAEL)-Wertes für Halogenkohlenwasserstoff-Löschmittel
Vom 29. April 2013
(VkBl. Nr. 10 vom 31.05.2013 S. 570)
Siehe Fn. *
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner sechsundachtzigsten Tagung (27. Mai bis 5. Juni 2009) nach erfolgter Prüfung des vom Unterausschuss "Feuerschutz" während seiner dreiundfünfzigsten Tagung gemachten Vorschlags die Notwendigkeit von Richtlinien über das Verfahren zur Bestimmung der NOAEL- und LOAEL-Werte anerkannt, auf die in den "Revidierten Richtlinien für die Zulassung von gleichwertigen fest eingebauten Gas-Feuerlöschsystemen für die Verwendung in Maschinenräumen und Ladepumpenräumen, auf die in SOLAS 1974 hingewiesen wird" (MSC/ Rundschreiben 848) und die "Änderungen zu den Revidierten Richtlinien" (Rundschreiben MSC.1/ 1267) hingewiesen wird, und hat die in der Anlage wiedergegebenen "Richtlinien zur Bestimmung des No Observed Adverse Effect Level (NOAEL)-Wertes und des Lowest Observed Adverse Effect Level (LOAEL)-Wertes für Halogenkohlenwasserstoff-Löschmittel" angenommen.
2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beigefügten Richtlinien bei der Zulassung von fest eingebauten Gas-Feuerlöschsystemen in Übereinstimmung mit dem MSC/Rundschreiben 848 und dem Rundschreiben MSC.1// 1267 am oder nach dem 29. Mai 2009 anzuwenden, und diese Richtlinien den Schiffskonstrukteuren, Schiffseignern, Anlagenbauern bzw. Ausrüstungsherstellern, Prüflaboratorien sowie allen anderen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
Richtlinien zur Bestimmung des No Observed Adverse Effect Level (NOAEL)-Wertes und des Lowest Observed Adverse Effect Level (LOAEL)-Wertes für Halogenkohlenwasserstoff- Löschmittel
1 Allgemeines
MSC/Rundschreiben 848 und Rundschreiben MSC.1/ 1267 erlauben, dass Halogenkohlenwasserstoff-Löschmittel, die in Konzentrationen bis zum No Observed Adverse Effect Level (NOAEL), der auf dem Nettovolumen des geschützten Raumes bei der maximal zu erwartenden Raumtemperatur errechnet wird, ohne zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen verwendet werden dürfen. Halogenkohlenwasserstoff-Löschmittel dürfen auf keinen Fall mit Konzentrationen oberhalb des Lowest Observed Adverse Effect Level (LOAEL) eingesetzt werden. Diese Richtlinien schreiben das empfohlene Protokoll zur Bestimmung der betreffenden NOAEL- und LOAEL-Werte vor.
2 Begriffsbestimmungen
2.1 Schädliche physiologische oder toxikologische Wirkungen gelten als Anzeichen der Herz-Sensibilisierung für die Zwecke der Zulassung von Halogenkohlenwasserstoff-Löschmitteln entsprechend dem MSC/Rundschreiben 848 und dem Rundschreiben MSC.1/ 1267 .
2.2 Halogenkohlenwasserstoff-Mittel ist ein Feuerlöschmittel, das aus einem oder mehreren Kohlenstoffatomen verkettet mit einem oder mehreren Halogenatomen aus den Elementen Brom, Chlor, Fluor und Jod besteht.
2.3 NOAEL ist die höchste Konzentration, bei der keine schädliche physiologische oder toxikologische Wirkung beobachtet worden ist.
2.4 LOAEL ist die niedrigste Konzentration, bei der eine schädliche physiologische oder toxikologische Wirkung beobachtet worden ist.
3 Werte der National Fire Protection Association (NFPA)
3.1 Die in der Norm NFPa 2001 der National Fire Protection Association aufgeführten NOAEL- und LOAEL-Werte für Halogenkohlenwasserstoff-Mittel gelten als anerkannt, dass sie diese Richtlinien ohne weitere Prüfung erfüllen. Bei Halogenkohlenwasserstoff-Mitteln, die in der Norm NFPa 2001 nicht aufgeführt sind, muss eine Untersuchung der Herz-Sensibilisierung entsprechend nachstehendem Abschnitt 4 durchgeführt werden, um die NOAEL- und LOAEL-Werte zu ermitteln.
4 Herz-Sensibilisierung
4.1 Die NOAEL- und LOAEL-Werte basieren auf der toxikologischen Wirkung, die als Herz-Sensibilisierung bekannt ist. Herz-Sensibilisierung tritt auf, wenn eine Chemikalie eine erhöhte Sensibilisierung des Herzens auf Adrenalin, ein natürlich ausgeschüttetes Hormon, auslöst, die den plötzlichen Beginn unregelmäßiger Herzschläge und möglicherweise eines Herzanfalls zur Folge haben kann.
4.2 Im Prüfprotokoll ist die Herz-Sensibilisierung schrittweise unter Verwendung ausreichend kleiner Konzentrationsänderungen derart zu messen, dass der Abstand zwischen NOAEL und LOAEL exakt bestimmt werden kann.
4.3 Die Versuchstiere sind einer vorgegebenen Konzentration des Halogenkohlenwasserstoff-Löschmittels über einen Zeitraum von 5 min auszusetzen. Am Ende der 5-min-Exposition ist eine externe Dosis Adrenalin (Epinephrin) zu verabreichen. Wenn das Tier eine Herz-Sensibilisierung erfährt, ist eine Wirkung zu dokumentieren.
4.4 Die folgenden Untersuchungsprotokolle für Herzsensibilisierung können als Referenz verwendet werden:
Bekanntmachung des Rundschreibens des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/ Rundschreiben 1316
(Stand: 29.08.2018) Die Zugangskennung wird kurzfristig übermitteltumwelt-online - Demo-Version
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)Preise & Bestellung
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion