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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC/Rundschreiben 1178 vom 25. Mai 2005
Einheitliche Interpretationen zu den Regeln XII/4.2 und XII/5.2 SOLAS

Vom 27. Juli 2011
(VkBl. Nr. 17 vom 15.09.2011 S. 713)



Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner achtzigsten Tagung (11. bis 20. Mai 2005) im Hinblick auf eine Unterstützung bei einer genaueren Deutung unpräziser Formulierungen, die in IMO-Instrumenten enthalten sind und zu unterschiedlichen Auslegungen führen können, die in der Anlage wiedergegebenen einheitlichen Interpretationen zu den Regeln XII/ 4.2 und XII/ 5.2 SOLAS angenommen.

2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, sich bei Anwendung der entsprechenden Vorschriften des Kapitels XII SOLAS für Massengutschiffs-Bauten nach den in der Anlage enthaltenen einheitlichen Interpretationen bei Schiffen, die am oder nach dem 1. Juli 2006 gebaut sind, zu richten, und diese einheitlichen Interpretationen allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

Regel XII/ 4.2 - Leckstabilitätsvorschriften für Massengutschiffe

Nur diejenigen Laderäume, deren Doppelhüllenräume die festgelegten Abmessungen nicht einhalten, müssend als geflutet berücksichtigt werden.

Regel XII/ 5.2 - Bauliche Festigkeit von Massengutschiffen

Nur diejenigen Laderäume, deren Doppelhüllenräume die festgelegten Abmessungen nicht einhalten, müssen als geflutet berücksichtigt werden.


Bekanntmachung des Rundschreibens des Schiffssicherheitsausschusses MSC.Rundschreiben 1178
"Einheitliche Interpretationen zu den Regeln XII/4.2 und XII/5.2 SOLAS"

Vom 27. Juli 2011
(VkBl. Nr. 17 vom 15.09.2011 S. 713)

Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC.Rundschreiben 1178, Einheitliche Interpretationen zu den Regeln XII/4.2 und XII/5.2 SOLAS, in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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