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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

IMO-Rundschreiben MSC.1/Circ.1531 6. Juni 2016
Prüfliste zum Erkennen gewissenhafter Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem CTU-Code (Due Diligence Checkliste)

Vom 14. November 2016
(VkBl. Nr. 23 vom 15.12.2016 S. 785)



Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss nahm auf seiner vierundneunzigsten Sitzung (17. bis 21. November 2014) zur Kenntnis, dass die 322ste Sitzung des Verwaltungsrates der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) die Verfahrensregeln der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO), der ILO und der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) für das Packen von Güterbeförderungseinheiten (CTUs) ( CTU-Code) ohne Änderungen genehmigt hatte, und genehmigte, in Würdigung der Tatsache, dass alle drei Organisationen der Vereinten Nationen den CTU-Code formal genehmigt hatten, das Rundschreiben MSC.1 /Circ.1.497, dem der CTU-Code beigefügt ist.

2 In der Folge genehmigte der Ausschuss das Informationsmaterial zu den Verfahrensregeln der IMO/ILO/ UNECE für das Packen von Güterbeförderungseinheiten (CTUs) ( CTU-Code) (Rundschreiben MSC.1/ Circ.1.498).

3 Der Schiffssicherheitsausschuss genehmigte auf seiner sechsundneunzigsten Sitzung (11. bis 20. Mai 2014), nach Prüfung des vom Unterausschuss für die Beförderung von Ladungen und Containern auf dessen zweiter Sitzung unterbreiteten Vorschlags, die Prüfliste zum Erkennen gewissenhafter Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem CTU-Code (Due Diligence Checkliste), wie sie im Anhang niedergelegt ist.

4 Mitgliedsstaaten und internationale Organisationen sind aufgefordert, alle Beteiligten auf die Due Diligence Checkliste aufmerksam zu machen.

Prüfliste zum Erkennen gewissenhafter Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem CTU-Code (Due Diligence Checkliste)

Einleitung

Der CTU-Code umreißt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten verschiedener Parteien bezüglich der Verpackung, Lagerung, Handhabung und des Transports von CTUs.

Unternehmen, die den Transport von CTUs veranlassen, möchten sicher sein können, dass die von einem Anbieter von Dienstleistungen erbrachten Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den internationalen und nationalen Regelungsrahmen durchgeführt werden und dem CTU-Code entsprechen. Es muss beachtet werden, dass dieses Dokument für den grenzüberschreitenden Verkehr gilt und Nutzer dieses Dokuments müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass auch nationale Vorschriften gelten können.

Das folgende Beispiel für eine Due Diligence Checkliste soll als ein Leitfaden dafür dienen, was Unternehmen, die den Seetransport von CTUs veranlassen, berücksichtigen müssen, wenn sie einen Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit CTUs (im Folgenden als "der Anbieter" bezeichnet) auswählen. 1 Die Prüfliste darf geändert werden, um die Aufgaben und Verantwortlichkeiten anderer Anbieter von Dienstleistungen wiederzugeben, wie in der Anlage beschrieben.

1 Name und Kontaktdaten des Anbieters

Beispiele für zusätzliche Angaben, die vom Anbieter verlangt werden können:

Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens

Anzahl der Beschäftigten

Schlüsselpersonal und Verantwortlichkeiten

Angebotene Dienstleistungen

Mitgliedschaft in Berufsverbänden

Börsennotierung

2 Zertifizierung 2

2.1 Ist der Anbieter gemäß einem Qualitätsmanagementsystem (z.B. ISO 9000) oder sonstigen extern auditierten Programmen (z.B. zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorized Economic Operator (AEO))) zertifiziert? Falls "Ja", für welche Standards und/oder Programme wurde die Zertifizierung erteilt? Ist eine Bestätigung der Zertifizierung auf Websites öffentlich einsehbar oder sind Bescheinigungen verfügbar?

2.2 Wann wurde der Anbieter zuletzt hinsichtlich der Einhaltung der einschlägigen Standards und/ oder Programme auditiert?

2.3 Strebt der Anbieter eine Zertifizierung an? Falls "Ja", gemäß welchen Standards und/oder Programmen und bis wann soll die Zertifizierung erfolgen? Falls "Nein", hat der Anbieter schriftlich festgelegte Verfahren?

3 Schriftlich festgelegte Verfahren

3.1 Hat der Anbieter schriftlich festgelegte Verfahren, die die zu erbringenden Dienstleistungen abdecken, einschließlich der Aufdeckung und Meldung von Verstößen gegen geltende rechtliche Anforderungen?

3.2 Hat der Anbieter schriftlich festgelegte Verfahren um sicherzustellen, dass die gesamte für die zu erbringende Dienstleistung benötigte und verwendete Ausrüstung gemäß den geltenden rechtlichen Anforderungen instandgehalten und kalibriert ist?

4 Packen von CTUs

(Anmerkung: Die folgenden Punkte gelten nur für Anbieter von Dienstleistungen, die am Packen von CTUs beteiligt sind).

Hat der Anbieter ein Exemplar des CTU-Codes und Zugang zum Informationsmaterial?

4.1 Hat der Anbieter Planungsverfahren, um das ordnungsgemäße Packen und Sichern der CTU sicherzustellen?

4.2 Sind die Beschäftigten und alle Unterauftragnehmer des Anbieters gemäß dem CTU-Code ausgebildet?

4.3 Unterhält der Anbieter Ausbildungsverzeichnisse? In welcher Form werden diese Verzeichnisse geführt und zugänglich gemacht?

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