Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC |
Entschließung des Unterausschusses der IMO CCC.1/Rundschreiben 2/Rev.1 vom 20. September 2017
Beförderung von Bauxit, das breiartig werden kann
Vom 3. Juli 2018
(VkBl. Nr. 16 vom 31.08.2018 S. 653)
Siehe Fn. *
Az.: 11-3-0
1 Der Unterausschuss Carriage of Cargoes and Containers (CCC) hat auf seiner zweiten Tagung (vom 14. bis zum 18. September 2015) Angelegenheiten in Bezug auf die Beförderung von Bauxit geprüft, einschließlich einiger erster Überlegungen zu den Umständen des Verlustes des zehn Jahre alten bahamasflaggigen Massengutschiffs der Supramax-Klasse Bulk Jupiter am 2. Januar 2015, bei dem 18 Menschen ums Leben kamen. In diesem Zusammenhang merkte der Unterausschuss an, dass der Verlust des obenstehenden Schiffs gegebenenfalls durch Verflüssigung der Ladung verursacht worden ist.
2 Bauxit ist im Internationalen Code für die Beförderung von Schüttgut über See ( IMSBC-Code) als Ladung der Gruppe C beschrieben. Nachfolgende Arbeiten, die von der Industrie durch die Global Bauxite Working Group (globale Bauxit-Arbeitsgruppe - GBWG) in Zusammenarbeit mit zuständigen Verwaltungen unternommen wurden, weisen jedoch darauf hin, dass Bauxit ein durch Feuchtigkeit verursachtes Risiko darstellt. Daher sollen einige Bauxitladungen als Ladungen der Gruppe a behandelt werden.
3 Der Unterausschuss nahm auf seiner zweiten Tagung das CCC.1/Rundschreiben 2 an, um das Bewusstsein für die möglichen Risiken durch Feuchtigkeit bei der Beförderung von Bauxit zu schärfen. Die Ratschläge aus diesem Rundschreiben sind mittlerweile durch das Ergebnis der unternommenen Forschungsarbeit ersetzt worden.
4 Der Unterausschuss hat auf seiner vierten Tagung (vom 11. bis zum 15. September 2017), nachdem festgestellt wurde, dass einige Bauxitladungen als Gruppe a eingestuft werden sollen,
fertiggestellt, wie sie im Wortlaut der jeweiligen Anlagen 1 bis 3 zur Einreichung an den Schiffssicherheitsausschuss wiedergegeben sind.
5 Der Unterausschuss, im Hinblick darauf, dass
hat beschlossen die Mitgliedsstaaten aufzufordern den obenerwähnten Entwurf des Prüfverfahrens und die Entwürfe der Stoffblattseiten für Bauxit der Gruppen a und C bei der
zu berücksichtigen.
6 Mitgliedsstaaten sind dazu aufgefordert, die folgenden Beobachtungen des GBWG zu beachten:
"Dass eine atypische Bewegung des Schiffes (ein Schlingern) ein Anzeichen für Ladungsinstabilität sein kann. Der Kapitän muss angemessene Maßnahmen ergreifen."
Diese atypischen Bewegungen (oder Schlingern) wird durch die zur Rollperiode des Schiffs phasenverschobene Bewegung von Schlamm an der freien Oberfläche über die Ladung hinweg verursacht. Wenn nichts unternommen wird, hat diese Bewegung das Potenzial, die Stabilität weiter zu reduzieren und es besteht das Risiko des Kenterns.
7 Mitgliedsstaaten sind dazu aufgefordert, die Versender, Betreiber von Umschlagsanlagen (Terminals), Schiffseigner, Betreiber von Schiffen, Charterer, Schiffskapitäne und alle anderen Beteiligten über die obenstehenden Informationen mit der Aufforderung in Kenntnis zu setzen mit äußerster Sorgfalt vorzugehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wobei die Vorschriften der einschlägigen IMO-Rechtsinstrumente beim Umschlag und bei der Beförderung von Bauxit als Schüttgut zu beachten sind.
8 Dieses Rundschreiben ersetzt CCC.1/Rundschreiben
Entwurf des Prüfverfahrens zur Feststellung der Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung (TML) von Bauxit | Anlage 1 |
1.6 Geändertes Proctor-Fagerberg-Verfahren für Bauxit
1.6.1 Zweck
enthalten.
(Stand: 18.09.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion