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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

Entschließung A.816(19) *
Leistungsanforderungen für an Bord mitgeführte Decca-Navigationsempfänger

Vom 18. August 1998
(VkBl. Nr. 16/1998 Sonderdruck S. 174)



(angenommen am 23. November 1995)

Die Versammlung,

auf Grundlage des Artikels 15(j) des Übereinkommens über die Internationale Seeschiffahrts-Organisation betreffend der Funktionen der Versammlung bezüglich der Vorschriften und Richtlinien zur Sicherheit auf See,

im Sinne der Politik der IMO (Entschließung A.815(19)) die Errichtung eines weltweiten Funkortungssystems betreffend, um Schiffe mit einem Ortsbestimmungsverfahren für die gesamte Dauer der beabsichtigten Reise auszustatten,

auf grund der Entscheidung des Schiffssicherheitsausschusses, das Decca-Navigationssystem als eine Komponente des weltweiten Funkortungssystems anzuerkennen,

außerdem auf Grund der Forderung, daß die schiffsinterne Empfangseinrichtungen für das weltweite Funkortungssystem mit den allgemeinen Anforderungen für Navigationseinrichtungen bezüglich der Entschließung A.694(17) übereinstimmen sollen und so beschaffen sein sollen, daß die detaillierten Anforderungen des speziellen Systems erfüllt werden,

unter Berücksichtigung der Empfehlung seitens des Schiffssicherheitsausschusses auf seiner 63. Sitzung,

  1. nimmt die Empfehlung von Leistungsanforderungen für an Bord mitgeführte Decca Navigationsempfänger gemäß dem Anhang dieser Entschließung zur Verabschiedung an;
  2. Empfiehlt den Regierungen der Mitgliedsstaaten sicherstellen, daß die Decca-Navigationsempfänger auf Schiffe die berechtigt sind, unter ihrer Flagge zu fahren, mit diesen Leistungsanforderungen übereinstimmen;
  3. fordert den Schiffssicherheitsausschuß auf, diese Leistungsanforderungen regelmäßig zu überprüfen und - wenn nötig - Ergänzungen aufzunehmen.

Empfehlung von Leistungsanforderungen für an Bord mitgeführte Decca-Navigationsempfänger

1 Einführung

1.1 Die Empfänger für das Decca-Navigationssystem, das für Navigationszwecke von Schiffen mit einer maximalen Geschwindigkeit von nicht mehr als 50 Knoten vorgesehen ist, sollen zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen, die in der Entschließung A.694(17) enthalten sind, die folgenden minimalen Leistungsanforderungen erfüllen.

1.2 Das Decca-Navigationssystem ist ein Funkortungsverfahren mittlerer Reichweite, das nacheinander auf vier zugeteilten Frequenzen in den Frequenzbändern 70 bis 72 kHz (5ff -violetter Nebensender), 84 kHz bis 86 kHz (6f-Hauptsender), 112 kHz bis 115 kHz (8froter Nebensender) und 126 kHz bis 129 kHz (9fgrüner Nebensender) arbeitet. Die Standlinien werden durch Messung der Phasen der von wenigstens einem Hauptsender und drei Nebensendern ausgesandten Signale ermittelt. Die Verwendung von vier Frequenzen gestattet unter Berücksichtigung der Reichweite des Systems eine Streifenidentifizierung.

1.3 Die Empfänger müssen 15 Minuten nach dem Einschalten betriebsfähig sein und diesem Leistungsnorm entsprechen.

2 Leistungsanforderungen für den Empfang von Decca-Navigationssignalen

2.1 Die Empfänger sollen mit Signalen mit folgenden Merkmalen arbeiten und diese weiterverarbeiten können: Signale in den Frequenzbändern von 70 bis 72 kHz, 84 bis 86 kHz, 112 bis 115 kHz und 126 bis 129 kHz.

  1. Signalpegel: 25 µV/m bis 25 mV/m (28 bis 88 dB/1µV/m);
  2. Differentieller Signalpegel: mindestens 40 dB; und
  3. Signal-Rausch-Verhältnis: mindestens 20dB in einer Rauschbandbreite von 20 Hz.

2.2 Die Empfänger sollen in Bereichen mit guter Nutzsignalüberdeckung einwandfrei arbeiten, wenn andere außerhalb der in Abschnitt 2.1 festgelegten Frequenzbänder liegende Signale vorhanden sind, die folgende Feldstärken nicht überschreiten:

  1. 80 dB/1µV/m bei 1 kHz unter und über jedem Frequenzband;
  2. 100 dB/1µV/m bei 5 kHz unter und über jedem Frequenzband;
  3. 3120 dB/1µV/m bei 15 kHz unter den niedrigsten und über den höchsten Frequenzbändern; und
  4. 140 dB/1µV/m bei 35 kHz unter den niedrigsten und über den höchsten Frequenzbändern.

2.3 Die Empfänger sollen bei Anwesenheit von Signalen anderer Decca-Navigationssendern als denen der gewählten Kette einwandfrei arbeiten, vorausgesetzt die Entfernung zwischen Sender und Empfängern beträgt etwa 4 nautische Meilen.

2.4 Die mit dem Empfänger verwendete Antenne soll die Decca-Navigationssendungen stets aus jeder Richtung in der Horizontalebene empfangen können.

3 Verarbeitung

3.1 Die Empfänger sollen in der Lage sein, die empfangenen Signale

  1. von mindestens einem Hauptsender und bis zu drei Nebensendern in Standlinien (LOP) wie folgt verarbeiten zu können:
    Grüne Standlinie: 6f- und 9f-Frequenzen
    Rote Standlinie: 6f- und 8f-Frequenzen
    Violette Standlinien: 6f- und 5f-Frequenzen
  2. eines Multipuls-Sendeformats auswerten zu können, um daraus das Grundfrequenz (1f)-Signal, das der Streifenerkennung dient, zu extrahieren.

3.2 Die empfängerbedingte Meßunsicherheit in der Messung der Standlinien soll Werte ±0.05, ±0.07 und ±0.08 Streifenbreite für grüne, rote und violette Standlinien nicht überschreiten, wenn das Gerät von einem nichtfahrenden Schiff innerhalb guter Bedekkung der gewählten Decca-Navigationskette benutzt wird.

3.3

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