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Entschließung A.797(19) *
Sicherheit von Schiffen, die feste Schüttladungen befördern
Vom 18. August 1998
(VkBl. Nr. 16/1998 Sonderdruck S. 24)
(angenommen am 23. November 1995)
Die Versammlung,
gestützt auf Artikel 15 Buchstabe j des Übereinkommens über die Internationale Seeschiffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben der Versammlung in bezug auf Regelungen und Richtlinien hinsichtlich der Schiffssicherheit,
ferner gestützt darauf, daß sie mit der Entschließung A.713 (17) Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Schiffen, die feste Schüttladungen befördern, verabschiedet hat,
gestützt auch darauf, daß sie durch die Verabschiedung der Entschließung A.713(17) der Sorge darüber Ausdruck verliehen hat, daß die Art des Ladungsumschlags und der Beballastung bei Schiffen mit festen Schüttladungen zu stärkeren Biege- und Schermomenten führen können; daß die Schnelligkeit und Methoden des Ladens sowie das beim Löschen in Umschlagsanlagen für feste Schüttladungen verwendete Gerät zu örtlicher Überbelastung und Beschädigung beitragen kann; daß manche feste Schüttladungen aufgrund ihrer hohen Dichte und ihrer Neigung zum Übergehen eine Gefahr darstellen können; und daß eine kontinuierliche und wirksame Instandhaltung der betroffenen Schiffe notwendig war,
in Besorgnis über die fortgesetzten Fälle von (mitunter spurlosen) Untergängen von Schiffen, die feste Schüttladungen befördern, sowie über die damit einhergehenden schweren Verluste an Menschenleben;
eingedenk der auf diesem Gebiet bereits geleisteten Arbeit von Regierungen, Klassifikationsgesellschaften und weiteren Bereichen der Privatwirtschaft;
in Kenntnis darüber, daß der Schiffssicherheitsausschuß weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Schiffen, die feste Schüttladungen befördern, eingeleitet hat und dabei ist, die Probleme zu bestimmen und sowohl kurz- als auch langfristige Lösungen vorzuschlagen; daß er alle einschlägigen Risikoaspekte für Schiffe mit festen Schüttladungen als Schiffstyp in Erwägung zieht, damit sämtliche sicherheitsdienliche Elemente in ihrer Gesamtheit beurteilt werden; und daß er eine Übersicht über Untergänge von Schiffen mit festen Schüttladungen aus der letzten Zeit erstellt hat, wobei besonders vermerkt wurde, ob diese Schiffe Nahbesichtigungen unterzogen worden waren,
angesichts der Arbeit der Internationalen Vereinigung der Klassifikationsgesellschaften (IACS) zur Entwicklung der Besichtigungs- und Instandhaltungsvorschriften für Schiffe, die feste Schüttladungen befördern,
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Schiffen, die feste Schüttladungen befördern | Anlage |
1 Die Hafenstaatbehörden sollen, ob sie nun unabhängig sind oder regional zusammenarbeiten, angemessene Maßnahmen treffen, um hinsichtlich der Schiffe, die feste Schüttladungen befördern, folgendes sicherzustellen:
(Stand: 29.08.2018)
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