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Entschließung A.690(17) *
Regelmäßige Kontrollen der Übungen zum Verlassen des Schiffes und der Brandabwehrübungen auf Fahrgastschiffen
Vom 18. August 1998
(VkBl. Nr. 16/1998 Sonderdruck S. 104)
(angenommen am 6. November 1991)
Die Versammlung,
eingedenk des Artikels 15 Buchstabe j des Übereinkommens über die Internationale Seeschiffahrts-Organisation hinsichtlich der Aufgaben der Versammlung in Beziehung zu den Vorschriften und Richtlinien betreffend die Sicherheit auf See
in Hinblick auf Regel III/18.3 des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See betreffend unter anderem die Ausführung der Musterungen und der Übungen auf Fahrgastschiffen
weiterhin in Hinblick darauf, daß es für Verwaltungen erforderlich ist, sicherzustellen, daß die Musterungen und die Übungen auf Fahrgastschiffen in wirksamer Art und Weise ausgeführt werden
nach Prüfung der vom Schiffssicherheitsausschuß auf seiner neunundfünfzigsten Sitzung gemachten Empfehlungen
Bekanntmachung von Regeln, Normen und Anforderungen der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation im Bereich der Schiffssicherheit und des maritimen Umweltschutzes
Vom 18. August 1998
(VkBl. Nr. 16/1998 Sonderdruck)
Die nachfolgend wiedergegebenen Entschließungen und Rundschreiben der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation (IMO) zur Schiffssicherheit und zum maritimen Umweltschutz werden hiermit in der deutschen Fassung bekannt gemacht.
ENDE |
(Stand: 29.08.2018)
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