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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

Entschließung A.1078 (28) 15. Januar 2014
Regelwerk über die IMO-Schiffsidentifizierungsnummer

Vom 23. Oktober 2017
(VkBl. Nr. 21 vom 15.11.2017 S. 938)



(angenommen am 4. Dezember 2013)
Az.: 11 -3-0
Siehe Fn. *

die Vollversammlung,

unter Hinweis auf Artikel 15 Buchstabe j des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation in Bezug auf die Aufgaben der Vollversammlung im Hinblick auf Regeln und Richtlinien betreffend die Sicherheit auf See und die Verhütung und Überwachung der Meeresverschmutzung durch Schiffe,

in der Überzeugung, dass Schiffssicherheit und Verschmutzungsverhütung leichter gefördert sowie die Verhinderung von Betrug in der Seeschifffahrt erleichtert werden könnten, wenn jedem Schiff auf Dauer eine Identifizierungsnummer zugeteilt würde, die auch bei einem Flaggenwechsel des Schiffes unverändert bliebe und in die Schiffspapiere eingetragen würde,

auch gestützt darauf, dass sie durch Entschließung A.600(15) das Regelwerk über die IMO-Schiffsidentifizierungsnummer angenommen hat,

in der Erkenntnis der Notwendigkeit, dass das Regelwerk über die IMO-Schiffsidentifizierungsnummer überarbeitet werden muss, um seine freiwillige Anwendung auf Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von 100 und mehr, einschließlich Fischereifahrzeuge, zuzulassen,

nach Erwägung der Empfehlung, die vom Schiffssicherheitsausschuss auf seiner zweiundneunzigsten Sitzung gegeben wurde,

  1. nimmt das Regelwerk über die IMO-Schiffsidentifizierungsnummer für die Umsetzung auf freiwilliger Basis an, wie es in der Anlage zur vorliegenden Entschließung aufgeführt ist;
  2. fordert die betroffenen Regierungen auf, das Regelwerk zu übernehmen, soweit dies praktisch möglich ist, und die Organisation über Maßnahmen zu unterrichten, die in dieser Hinsicht ergriffen worden sind;
  3. ersucht den Schiffsicherheitsausschuss, das Regelwerk immer wieder daraufhin zu überprüfen, ob sich weitere Verbesserungen als notwendig erweisen;
  4. hebt Entschließung A.600(15) auf.

Regelwerk über die IMO-Schiffsidentifizierungsnummer

Einführung

1 Der Zweck des Regelwerkes ist es, die Bemühungen um Schiffssicherheit und Verschmutzungsverhütung zu verstärken und die Verhinderung von Betrug in der Seeschifffahrt zu erleichtern. Es berührt nicht Haftungsfragen, zivilrechtliche oder sonstige kommerzielle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Schiffes. Das Regelwerk kann auf der Grundlage der Freiwilligkeit von den Verwaltungen auf neue und auf vorhandene Schiffe angewandt werden, die in der Auslandsfahrt eingesetzt sind. Die Verwaltungen können auf eigenen Wunsch IMO-Nummern auch Schiffen zuweisen, die ausschließlich in der Nationalen Fahrt eingesetzt sind, und können die Nummer auch in die nationalen Zeugnisse eintragen.

Anwendungsbereich

2 Das Regelwerk findet Anwendung auf seegehende Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von 100 oder mehr, wobei folgende Ausnahmen zu berücksichtigen sind:

Zuteilung der IMO-Nummer

3 Die IMO-Nummer ist eine von IHS Maritime 2 zugeteilte Nummer, die beim Bau des Schiffes oder bei dessen erster Eintragung in ein Schiffsregister vergeben wird und welcher die Buchstaben IMO vorangestellt werden (zum Beispiel: IMO 8712345). An jene Verwaltungen, die entschieden haben, das Regelwerk zu übernehmen, ergeht die Aufforderung, allen in Betracht kommenden Schiffen unter ihrer Flagge eine IMO-Nummer zuzuteilen beziehungsweise zuteilen zu lassen, und diese Nummer in die Schiffspapiere einzutragen.

4 Bei neuen Schiffen sollte die IMO-Nummer zugeteilt werden, wenn das Schiff in ein Schiffsregister eingetragen wird. Bei vorhandenen Schiffen sollte die Zuteilung zu einem frühen, zweckmäßigen Zeitpunkt erfolgen, beispielsweise beim Abschluss der Erneuerungsbesichtigung oder bei der Ausstellung neuer Schiffspapiere.

5 Verwaltungen, die das Regelwerk übernehmen, werden aufgefordert, die Organisation hiervon zu unterrichten, damit die anderen Regierungen davon in Kenntnis gesetzt werden können.

6 Quellen für die Ermittlung der Identifizierungsnummer sind die amtlichen Veröffentlichungen und andere Informationsmedien von IHS Maritime. Wenn die Kenndaten eines Schiffes nicht mit den Eintragungen im "Register of Ships" und in seinen Ergänzungsheften übereinstimmen, weil zum Beispiel das Schiff einen anderen Namen erhalten hat, oder wenn der Offizier der Hafenstaatkontrolle Zweifel hatte, ob die in den Schiffspapieren angegebenen Nummern richtig sind, kann bei IHS Maritime, beim IMO-Sekretariat oder beim Flaggenstaat um Klärung nachgesucht werden.

Schiffspapiere, auf denen die IMO-Nummer einzutragen ist

7 Die IMO-Nummer soll in das Schiffszertifikat, das Angaben über die zur Identifizierung des Schiffes erforderlichen Daten enthält, und in alle Zeugnisse, die nach einem IMO-Übereinkommen erteilt worden sind, wenn dies zweckmäßig ist. Es wird empfohlen, die IMO-Nummer auch in andere Zeugnisse einzutragen, wenn dies zweckmäßig ist, zum Beispiel in Klassenzeugnisse. Die IMO-Nummer soll möglichst in die Rubrik "Unterscheidungssignal" zusätzlich zum Rufzeichen aufgenommen werden.

Verfahren zur Erlangung der IMO-Nummer

8 Um eine IMO-Nummer für neue und vorhandene Schiffe zu erlangen und um kurzfristige Anfragen zu stellen, kontaktieren Sie bitte die folgende Website: www.imonumbers.ihs.com. Anfragen können auch an IHS Maritime unter der folgenden Adresse gerichtet werden:

IHS Maritime
(Part of IHS Global Limited) Sentinel House

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