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Regelwerk

Entschließung MSC.502(105)
Änderungen des Codes über die Sicherheit von Spezialschiffen (SPS-Code von 1983)
(angenommen am 28. April 2022)
(VKBl. Nr. 3 vom 15.02.2024 S. 94)


DER SCHIFFSSICHERHEITSAUSSCHUSS,

GESTÜTZT AUF Artikel 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,

AUCH GESTÜTZT AUF Entschließung A.534(13), mit der die Vollversammlung bei ihrer dreizehnten Tagung den Code über die Sicherheit von Spezialschiffen (" SPS-Code") angenommen hat,

DES WEITEREN GESTÜTZT DARAUF, dass die Vollversammlung ihn ermächtigt hat, den SPS-Code erforderlichenfalls zu ändern,

IM HINBLICK AUF die Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See ("das Übereinkommen"), die mit Entschließung MSC.496(105) angenommen worden sind,

NACH DER auf seiner 105. Tagung ERFOLGTEN PRÜFUNG der sich daraus ergebenden Änderungen des Sicherheitszeugnisses für Spezialschiffe und des Ausrüstungsverzeichnisses zum Sicherheitszeugnis für Spezialschiffe (Form SPS) des SPS-Codes von 1983,

  1. BESCHLIESST Änderungen des SPS-Codes von 1983, deren Wortlaut in der Anlage dieser Entschließung wiedergegeben ist;
  2. BESTIMMT, dass diese folgerichtigen Änderungen des SPS-Codes von 1983 gemeinsam mit den mit Entschließung MSC.496(105) angenommenen Änderungen des Übereinkommens am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Anlage
Änderungen des Codes über die Sicherheit von Spezialschiffen ( SPS-Code von 1983)

Anhang Form des Sicherheitszeugnisses für Spezialschiffe

Sicherheitszeugnis für Spezialschiffe

Die bestehende Form des Sicherheitszeugnisses für Spezialschiffe, einschließlich des zugehörigen Ausrüstungsverzeichnisses zum Sicherheitszeugnis für Spezialschiffe (Form SPS), das im Anhang der Anlage enthalten ist,

Sicherheitszeugnis für Spezialschiffe

Dieses Sicherheitszeugnis ist durch ein Ausrüstungsverzeichnis zu ergänzen (Form SPS)

_____________________________________________
(Dienstsiegel)
_____________________________________________
(Staat)

Ausgestellt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen im Code über die Sicherheit von Spezialschiffen

im Namen der Regierung von

__________________________________________________________________________________________
(Bezeichnung des Staates)

durch

__________________________________________________________________________________________
(ermächtigte Person oder Organisation)

Angaben zum Schiff * ___________________________________________________________
Name des Schiffes ___________________________________________________________
Unterscheidungssignal ___________________________________________________________
Heimathafen ___________________________________________________________
Bruttoraumzahl ___________________________________________________________
Seegebiete, die das Schiff laut Zeugnis befahren darf (Regel IV/2 SOLAS) ___________________________________________________________
IMO-Nummer** ___________________________________________________________
Zweckbestimmung des Spezialschiffs ___________________________________________________________
Datum, an dem der Kiel gelegt wurde oder das Schiff sich in einem entsprechenden Bauzustand befand, oder
gegebenenfalls Datum, an dem ein Umbau oder eine Änderung oder Veränderung größerer Art begonnen wurde
___________________________________________________________
*) Alternativ können die Angaben zum Schiff auch waagerecht in Kästchen angeordnet werden.

**) Es wird auf das IMO-Schiffsidentifikationsnummern-System, das mit Entschließung A.1117(30) durch die Organisation angenommen wurde, verwiesen.

Hiermit wird Bescheinigt:

1 dass das Schiff nach den Bestimmungen der Regel 1.6 des Codes besichtigt worden ist.

2 dass die Besichtigung ergeben hat, dass

2.1 das Schiff den Bestimmungen des Codes entspricht in Bezug auf:
  1. die Bauausführung, Haupt- und Hilfsmaschinenanlagen, Kessel und sonstige Druckbehälter; und
  2. Anordnung und Einzelheiten der wasserdichten Unterteilung;

2.2 das Schiff den Bestimmungen des Codes in Bezug auf baulichen Brandschutz, Feuersicherheitssysteme und -einrichtungen sowie Brandschutzpläne entspricht;

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(Stand: 19.02.2024)

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