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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

Entschließung MSC.472(101) - Änderungen der Überarbeiteten Empfehlung zur Prüfung von Rettungsmitteln (Entschließung MSC.81(70)) in der jeweils geltenden Fassung)

Vom 14. Juni 2019)

(VKBl. Nr. 8 vom 30.04.2021 S. 437)



DER SCHIFFSSICHERHEITSAUSSCHUSS,

GESTÜTZT AUF Artikel 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,

AUCH GESTÜTZT DARAUF, dass die Versammlung bei der Annahme von Entschließung A.689(17) "Prüfung von Rettungsmitteln" den Ausschuss ermächtigt hatte, die sich in der Anlage befindende Empfehlung über die Prüfung von Rettungsmitteln regelmäßig auf Änderungs- und Ergänzungsbedarf hin zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen dieser Empfehlung zu beschließen,

FERNER GESTÜTZT DARAUF, dass der Ausschuss seit der Annahme der Entschließung A.689(17) die sich in ihrer Anlage befindende Empfehlung mit den Entschließungen MSC.54(66) und MSC.81(70) sowie den Rundschreiben MSC/Circ.596, MSC/Circ.615 und MSC/Circ.809 geändert hat,

IN ANERKENNUNG der Notwendigkeit, die Verweise in der Überarbeiteten Empfehlung zur Prüfung von Rettungsmitteln (Entschließung MSC.81(70)) auf einem aktuellen Stand zu halten,

1 BESCHLIESST die Änderungen der Überarbeiteten Empfehlung zur Prüfung von Rettungsmitteln (Entschließung 81(70)), die in der Anlage dieser Entschließung wiedergegeben sind;

2 FORDERT Vertragsregierungen des SOLAS-Übereinkommens AUF, die oben genannten Änderungen allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

Anlage - Änderungen der Überarbeiteten Empfehlung zur Prüfung von Rettungsmitteln (Entschließung MSC.81(70) in der jeweils geltenden Fassung)

Teil 1 - Prüfung der Prototypen von Rettungsmitteln

8 Aussetz und Einbootungsvorrichtungen

8.1 Prüfung von Davits und Aussetzvorrichtungen

Der fünfte Satz von Absatz 8.1.1 wird mit Folgendem ersetzt:

alt neu
Bei Freifall-Rettungsbooten sollen die Aussetzvorrichtungen zum Zuwasserlassen eines Freifallbootes mit Bootläufern, mit Ausnahme der Windenbremsen, einer statischen Prüflast ausgesetzt werden, die der 2,2-fachen zulässigen Höchstbelastung entspricht, wenn sich das Boot vollständig in der Außenbordposition befindet. "Bei Freifall-Rettungsbooten sollen die Aussetzvorrichtungen zum Zuwasserlassen eines Freifallbootes mit Bootläufern, mit Ausnahme von Winden, einer statischen Prüflast ausgesetzt werden, die der 2,2-fachen zulässigen Höchstbelastung entspricht, wenn sich das Boot vollständig in der Außenbordposition befindet." 

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Fußnoten

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Bekanntmachung der Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC.472(101), "Änderungen der Überarbeiteten Empfehlung zur Prüfung von Rettungsmitteln (Entschließung MSC81(70)) in der jeweils geltenden Fassung", in deutscher Sprache

Vom 07. April 2021

(VKBl. Nr. 8 vom 30.04.2021 S. 437)

Az.: 11-3-0
Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC.472(101), "Änderungen der Überarbeiteten Empfehlung zur Prüfung von Rettungsmitteln (Entschließung MSC81(70)) in der jeweils geltenden Fassung", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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