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Entschließung MSC.468(101)
Überarbeitete Empfehlung zur Verbreitung von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt
Vom 18. Mai 2020
(VkBl. Nr. 11 vom 15.06.2020 S. 347)
(Änderungen zur Verbreitung von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt (Entschließung A.705(17), in ihrer zuletzt geänderten Fassung))
(angenommen am 14. Juni 2019)
Siehe Fn. *
der Schiffssicherheitsausschuss,
gestützt auf Artikel 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,
sowie gestützt darauf, dass Recommendation on promulgation of Maritime Safety Information mit Entschließung A.705(17) von der Vollversammlung angenommen wurde,
ferner gestützt darauf, dass der Ausschuss auf seiner fünfundachtzigsten bzw. zweiundneunzigsten Tagung MSC.1/Circ.1287 bzw. MSC.1/Circ.1287/Rev.1 über Amendments to resolution A.705(17) - Promulgation of Maritime Safety Information zugestimmt hat,
im Hinblick darauf, dass die Vollversammlung auf ihrer siebzigsten Tagung beschloss, dass die Verbreitung von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt in Übereinstimmung mit Entschließung A.705(17) über Promulgation of Maritime Safety Information erfolgen muss,
ferner im Hinblick darauf, dass die Vollversammlung die Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu aufgefordert hat, dabei zusammenzuarbeiten, die Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt nach den in der genannten Empfehlung festgelegten Strukturen bereitzustellen,
nach erfolgter Prüfung der Empfehlung des Unterausschusses "Navigation, Communications and Search and Rescue" auf seiner sechsten Tagung,
1 Einleitung
1.1 Das Ziel dieser Empfehlung ist die Festlegung der Organisation, der Standards und der Methoden, die bei der Verbreitung und beim Empfang von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt (MSI) zu verwenden sind.
1.2 Der Funkdienst zur Verbreitung von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt des Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems (GMDSS) ist das international und national koordinierte Netzwerk für Übertragungen von Informationen, die für eine sichere Navigation notwendig sind, und die an Bord durch Anlagen empfangen werden, die automatisch die korrekte Übertragung überwachen, die für das Schiff relevante Informationen anzeigen und fähig sind, diese auszudrucken. Dieses Konzept wird in Abbildung 1 dargestellt.
Abbildung 1- Der Funkdienst zur Verbreitung von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt des Weltweiten Seenot und Sicherheitsfunksystems
1.3 Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt sind für alle Schiffe von entscheidender Bedeutung. Deshalb ist es überaus wichtig, dass bei der Erfassung, Bearbeitung und Verbreitung dieser Informationen gemeinsame Standards angewandt werden. Nur so können Seefahrer sicher sein, alle für sie notwendigen Informationen in einer für sie verständlichen Form zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu empfangen.
2 Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Dokuments gelten folgende Begriffsbestimmungen:
(Stand: 29.03.2021)
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