Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk / See / MSC |
Entschließung MSC.410(97) - Änderungen des Internationalen Codes für Brandsicherheitssysteme (FSS Code)
(angenommen am 25. November 2016)
Vom 25. Juli 2017
(VkBl. Nr. 16 vom 31.08.2017 S. 770)
Der Schiffssicherheitsausschuss,
gestützt auf Artikel 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,
im Hinblick auf Entschließung MSC.98(73), mit welcher der Ausschuss den Internationalen Code für Brandsicherheitssysteme (im Folgenden als " FSS Code" bezeichnet) angenommen hat, der gemäß Kapitel II-2 des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (im Folgenden als " Übereinkommen" bezeichnet) rechtsverbindlich wurde,
auch im Hinblick auf Artikel VIII Buchstabe b und Regel II-2/3.22 des Übereinkommens betreffend das Verfahren für Änderungen des FSS Codes,
nach der auf seiner siebenundneunzigsten Tagung erfolgten Prüfung von Änderungen des FSS Codes, die gemäß Artikel VIII Buchstabe b Ziffer i des Übereinkommens vorgeschlagen und in Umlauf gebracht worden waren,
Änderungen des Internationalen Codes für Brandsicherheitssysteme (FSS Code) | Anlage |
Kapitel 13 Anordnung und Ausführung von Fluchtmöglichkeiten
In Absatz 2.1.2.2.2.1 wird der Wortlaut von Fall 2 durch den folgenden Wortlaut ersetzt:
alt | neu |
Fall 2: Gesellschaftsräume durch drei Viertel der Fahrgäste belegt; Gesellschaftsräume, Wirtschaftsräume und Besatzungsunterkünfte jeweils durch ein Drittel der Besatzungsmitglieder belegt. | "Fall 2: Fahrgäste in Gesellschaftsräumen, die zu drei Viertel ihres maximalen Fassungsvermögens belegt sind, ein Drittel der Besatzung in Gesellschaftsräumen verteilt; Wirtschaftsräume von einem Drittel der Besatzung belegt; und Besatzungsunterkünfte von einem Drittel der Besatzung belegt." |
Bekanntmachung der Änderungen des internationalen Codes für Brandsicherheitssysteme (FSS Code)
Hamburg, den 25. Juli 2017
Az.: 11-3-0
Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC.410(97), "Änderungen des Internationalen Codes für Brandsicherheitssysteme (FSS-Code)", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
ENDE |
(Stand: 09.12.2019)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion