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Entschließung MSC.402(96)
Anforderungen an Instandhaltung, eingehende Überprüfung, Funktionsprüfung, Überholung und Reparatur von Rettungsbooten und Bereitschaftsbooten, Aussetzvorrichtungen und Auslösemechanismen
Vom 5. Dezember 2016
(VkBl. Nr. 24 vom 30.12.2016 S. 869)
(angenommen am 19. Mai 2016)
Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *
Der Schiffssicherheitsausschuss,
gestützt auf Artikels 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,
sowie gestützt auf die von ihm angenommenen Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen mit Rettungsbooten (MSC.1/Rundschreiben 1206/Rev. 1) und Vorläufigen Empfehlungen über Bedingungen für die Autorisierung von Dienstleistern für Rettungsboote, Aussetzvorrichtungen und unter Last auslösbaren Heißhaken (MSC.1/Rundschreiben 1277),
in der Erkenntnis der Notwendigkeit, eine einheitliche, sichere und dokumentierte Norm für Instandhaltung, eingehende Überprüfung, Funktionsprüfung, Überholung und Reparatur von Rettungsbooten (einschließlich Freifall-Rettungsbooten) und Bereitschaftsbooten (einschließlich schnellen Bereitschaftsbooten), Aussetzvorrichtungen und Auslösemechanismen zu erstellen,
im Hinblick darauf, dass er mit Entschließung MSC.404(96) Änderungen an den Regeln III/ 3 und III/ 20 des Internationen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See ("das Übereinkommen") hinsichtlich Instandhaltung, eingehender Überprüfung, Funktionsprüfung, Überholung und Reparatur von Rettungsbooten und Bereitschaftsbooten, Aussetzvorrichtungen und Auslösemechanismen angenommen hat,
auch im Hinblick darauf, dass die obengenannte Rege III/ 20 des Übereinkommens vorsieht, dass die Instandhaltung, eingehende Überprüfung, Funktionsprüfung, Überholung und Reparatur gemäß den Anforderungen an Instandhaltung, eingehende Überprüfung, Funktionsprüfung, Überholung und Reparatur von Rettungsbooten und Bereitschaftsbooten, Aussetzvorrichtungen und Auslösemechanismen ("die Anforderungen") ausgeführt werden,
nach Erwägung der vom Unterausschuss Schiffssysteme und Ausrüstungen auf seiner dritten Tagung gemachten Empfehlung bei seiner sechsundneunzigsten Tagung
Anforderungen an Instandhaltung, eingehende Überprüfung, Funktionsprüfung, Überholung und Reparatur von Rettungsbooten und Bereitschaftsbooten, Aussetzvorrichtungen und Auslösemechanismen
1 Allgemeines
1.1 Die Zielsetzung dieser Anforderungen für Instandhaltung, eingehende Überprüfung, Funktionsprüfung, Überholung und Reparatur von Rettungsbooten und Bereitschaftsbooten, Aussetzvorrichtungen und Auslösemechanismen (die Anforderungen) ist es, eine einheitliche, sichere und dokumentierte Norm für Instandhaltung, eingehende Überprüfung, Funktionsprüfung, Überholung und Reparatur der in Absatz 2.1 aufgeführten Ausrüstung zu erstellen.
1.2 Die von diesen Anforderungen abgedeckten detaillierten Verfahren befinden sich in Abschnitt 6.
1.3 Diese Anforderungen beziehen sich auf die folgenden Regeln:
1.4 Das Unternehmen 1 soll sicherstellen, dass Instandhaltung, eingehende Überprüfung, Funktionsprüfung, Überholung und Reparatur an Bord seiner Schiffe in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen und Regel III/ 20
(Stand: 09.12.2019)
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