Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

Entschließung MSC.397(95)
Änderungen des Teils a des Codes für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-CODE)

Vom 9. Februar 2016
(VkBl. Nr. 4 vom 29.02.2016 S. 110, 03.03.2016 S. 244 zurückgezogen /aufgehoben)



Az.: 11-3-0
(angenommen am 11. Juni 2015)
Siehe Fn. *

Der Schiffssicherheitsausschuss -

eingedenk des Artikels 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,

sowie eingedenk des Artikels XII und der Regel I/ 1.2.3 des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW), ("das Übereinkommen"), betreffend das Verfahren zur Änderung von Teil a des Codes für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten ( STCW-Code),

nach der auf seiner fünfundneunzigsten Tagung erfolgten Prüfung der Änderungen von Teil a des STCW-Codes, die in Übereinstimmung mit Artikel XII Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i des Übereinkommens vorgeschlagen und zugeleitet wurden,

  1. beschließt nach Artikel XII Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iv des Übereinkommens Änderungen des STCW-Codes, deren Wortlaut in der Anlage zu dieser Entschließung wiedergegeben ist;
  2. bestimmt nach Artikel XII Absatz 1 Buchstabe a Ziffer vii Nummer 2 des Übereinkommens, dass diese Änderungen des STCW-Codes als am 1. Juli 2016 angenommen gelten, sofern nicht vor diesem Tag mehr als ein Drittel der Vertragsparteien oder aber Vertragsparteien, deren Handelsflotten insgesamt mindestens 50 von Hundert des Bruttoraumgehalts der Welthandelsflotte an Schiffen mit einem Bruttoraumgehalt von 100 oder mehr Registertonnen ausmachen, dem Generalsekretär der Organisation angezeigt haben, dass sie gegen die Änderungen Einspruch erheben;
  3. fordert die Vertragsparteien auf, zur Kenntnis zu nehmen, dass nach Artikel XII Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ix des Übereinkommens die in der Anlage enthaltenen Änderungen des STCW-Codes am 1. Januar 2017 in Kraft treten, nachdem sie gemäß obigem Absatz 2 als angenommen gelten;
  4. ersucht den Generalsekretär, in Übereinstimmung mit Artikel XII Absatz 1 Buchstabe a Ziffer v des Übereinkommens allen Vertragsparteien des Übereinkommens beglaubigte Abschriften dieser Entschließung und des Wortlauts der in der Anlage enthaltenen Änderungen zu übermitteln; und
  5. ersucht den Generalsekretär ferner, allen Mitgliedern der Organisation, die nicht Vertragsparteien des Übereinkommens sind, Abschriften dieser Entschließung und ihrer Anlage zu übermitteln.

Änderungen des Teils a des Codes für die Ausbildung, die Er teil ung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten ( STCW-CODE)

Kapitel V - Besondere Ausbildungsanforderungen für das Personal auf bestimmten Schiffstypen

1 Hinter dem bestehenden Abschnitt A-V/2 wird der folgende neue Abschnitt A-V/3 hinzugefügt:

" Abschnitt A-V/3
Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Schiffsoffizieren, Schiffsleuten und sonstigem Personal auf Schiffen, die dem Internationalen Code für die Sicherheit von gasbetriebenen Schiffen (IGF-Code) unterliegen

Grundausbildung für Schiffe, die dem IGF-Code unterliegen

1 Jeder Bewerber um ein Zeugnis über eine Grundausbildung für den Dienst auf Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen, muss:

1.1 entsprechend seiner Funktion, seinen Aufgaben und seiner Verantwortung nach Maßgabe von Tabelle A-V/3-1 die nach Regel V/3 Absatz 5 vorgeschriebene Grundausbildung erfolgreich abgeschlossen haben; und

1.2 einen Nachweis darüber erbringen, dass die vorgeschriebene Befähigungsnorm erfüllt worden ist; das Verfahren für den Nachweis der Befähigung und die Kriterien für die Beurteilung der Befähigung sind in den Spalten 3 und 4 von Tabelle A-V/3-1 zusammenfassend dargestellt; oder

2 eine angemessene Ausbildung und einen entsprechenden Nachweis gemäß den in Regel V/3 Absatz 6 niedergelegten Anforderungen für den Dienst auf Flüssiggastankschiffen erhalten haben.

Fortbildung für Schiffe, die dem IGF-Code unterliegen

2 Jeder Bewerber um ein Zeugnis über eine Fortbildung für den Dienst auf Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen, muss:

1.1 entsprechend seiner Funktion, seinen Aufgaben und seiner Verantwortung nach Maßgabe von Tabelle A-V/3-2 die nach Regel V/3 Absatz 8 vorgeschriebene Fortbildung erfolgreich abgeschlossen haben; und

1.2 einen Nachweis darüber erbringen, dass die vorgeschriebene Befähigungsnorm erfüllt worden ist; das Verfahren für den Nachweis der Befähigung und die Kriterien für die Beurteilung der Befähigung sind in den Spalten 3 und 4 von Tabelle A-V/3-2 zusammenfassend dargestellt; oder

2 eine angemessene Ausbildung und einen entsprechenden Nachweis gemäß den in Regel V/3 Absatz 9 niedergelegten Anforderungen für den Dienst auf Flüssiggastankschiffen erhalten haben.

Befreiungen

3 Erachtet die Verwaltung in Anbetracht der Größe eines Schiffes sowie in Anbetracht der Länge oder der Art seiner Reise die Anwendung der vollständigen Vorschriften dieses Abschnitts auf Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 500 für unzweckmäßig oder nicht praktikabel, so kann sie die Seeleute auf einem solchen Schiff oder auf Schiffen dieser Klasse von der Pflicht zur Erfüllung bestimmter Vorschriften befreien; dabei sind die Sicherheit der Personen an Bord, des Schiffes und sonstiger Sachwerte sowie der Schutz der Meeresumwelt zu berücksichtigen; diese Befreiungsregelung findet keine Anwendung auf Fahrgastschiffe.

Tabelle A-V/3-1 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in der Grundausbildung für Schiffe, die dem IGF-Code unterliegen

Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4
Befähigung Kenntnisse, Verständnis und Fachkunde Verfahren für den Nachweis der Befähigung Kriterien für die Beurteilung der Befähigung
Persönlicher Beitrag zum sicheren Betrieb eines Schiffes, das dem IGF-Code unterliegt Kenntnisse über Entwurf und betriebliche Kennwerte von Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen

Grundkenntnisse über Schiffe, die dem IGF-Code unterliegen, ihre Kraftstoffsysteme und Systeme zur Kraftstofflagerung:

  1. vom IGF-Code behandelte Kraftstoffe
  2. Arten von Kraftstoffsystemen, die dem IGF-Code unterliegen
  3. Kraftstofflagerung an Bord von Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen, bei atmosphärischem Druck, tiefgekühlt oder bei Überdruck
  4. die allgemeine Anordnung von Systemen zur Lagerung von Kraftstoff an Bord von Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen
  5. Gefahrenzonen und -bereiche
  6. einen typischen Brandschutzplan

Grundkenntnisse über Kraftstoffe und den Betrieb von Systemen zur Lagerung von Kraftstoff an Bord von Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen:

  1. Rohrleitungssysteme und Ventile
  2. Lagerung bei atmosphärischem Druck, tiefgekühlt oder bei Überdruck
  3. Entlastungssysteme und Schutzabschirmungen
  4. grundlegende Bunkervorgänge und Systeme für das Bunkern
  5. Schutz gegen Unfälle durch Tieftemperatur
  6. Überwachung und Erkennung von Kraftstoffleckagen

Grundkenntnisse der physikalischen Eigenschaften von Kraftstoffen an Bord von Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen, insbesondere in folgenden Bereichen:

  1. Eigenschaften und Kennwerte
  2. Druck und Temperatur, einschließlich der Beziehung zwischen
    Dampfdruck und Temperatur

Kenntnisse über die und Verständnis der Sicherheitsanforderungen an Bord von Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen, und Fähigkeit zu deren praktischer Umsetzung

Prüfung und Beurteilung von nachweisbaren Leistungen, die auf eine oder mehrere der nachstehenden Arten erbracht wurden:
  1. anerkannte im regulären Dienstbetrieb gewonnene Erfahrung
  2. anerkannte auf einem Ausbildungsschiff gewonnene Erfahrung
  3. eine zugelassene Ausbildung am Simulator
  4. ein zugelassenes Ausbildungsprogramm
Im jeweiligen Verantwortungsbereich werden Nachrichten deutlich und wirksam übermittelt

Dank der Durchführung der auf Schiffe, die dem IGF-Code unterliegen, bezogenen Tätigkeiten entsprechend allgemein anerkannten Grundsätzen und Verfahrensweisen werden sichere Betriebsabläufe gewährleistet

Vorsichtsmaßnahmen zur Gefahrenvermeidung auf einem Schiff, das dem IGF-Code unterliegt Grundkenntnisse über die mit dem Betrieb auf Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen, verbundenen Gefahren, insbesondere über:
  1. Gesundheitsgefahren
  2. Umweltgefahren
  3. Gefahren aufgrund der Reaktion mehrerer Stoffe untereinander
  4. Korrosionsgefahren
  5. Entzündungs- Explosions- und Brandgefahren
  6. Zündquellen
  7. Gefahren aufgrund elektrostatischer Aufladung
  8. Vergiftungsgefahren
  9. undichte Stellen, durch die Gase und Dämpfe austreten können, sowie Gas- und Dampfwolken
  10. Gefahren aufgrund extrem niedriger Temperaturen
  11. Gefahren aufgrund hohen Druckes
  12. Unterschiede zwischen verschiedenen Kraftstoffchargen

Grundkenntnisse über Verfahren zur Eindämmung oder Ausschaltung von Gefahren:

  1. Entleeren, Inertisieren, Trocknungsmittel und Überwachungsverfahren
  2. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung
  3. Belüftung
  4. Trennung unterschiedlicher Kraftstoffe
  5. Verminderung der Reaktionsfähigkeit
  6. Maßnahmen zur Verhinderung von Entzündung, Brand und Explosion
  7. Überwachung und Beeinflussung der Umgebungsluft
  8. Prüfung von Stellen an Bord auf das Vorhandensein gefährlicher Gase oder Dämpfe
  9. Schutz gegen Schäden durch Tieftemperatur (LNG)

Verständnis der Kraftstoffeigenschaften auf Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen, anhand der Angaben in Sicherheitsdatenblättern (SDS)

Prüfung und Beurteilung von nachweisbaren Leistungen, die auf eine oder mehrere der nachstehenden Arten erbracht wurden:
  1. anerkannte im regulären Dienstbetrieb gewonnene Erfahrung
  2. anerkannte auf einem Ausbildungsschiff gewonnene Erfahrung
  3. eine zugelassene Ausbildung am Simulator
  4. ein zugelassenes Ausbildungsprogramm
Es werden die in einem Sicherheitsdatenblatt (SDS) angegebenen Gefahren für das Schiff und die Personen an Bord zutreffend erkannt und entsprechend allgemein anerkannten Verfahren die zweckdienlichen Maßnahmengetroffen.

Das Erkennen einer gefährlichen Situation und die Maßnahmen, die getroffen werden, wenn eine gefährliche Situation bemerkt wird, entsprechen allgemein anerkannten Verfahrensweisen und der nach allgemeinem Dafürhalten besten Vorgehensweise.

Anwendung von Vorsichtsmaßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung Gewisse Kenntnisse über Gasmessgeräte und ähnliche Ausrüstung:
  1. Prüfung von Stellen an Bord auf das Vorhandensein gefährlicher Gase oder Dämpfe hin

Kenntnisse über die richtige Verwendung von spezieller Sicherheitsausrüstung und Schutzvorrichtungen, insbesondere von:

  1. Atemschutzgeräten
  2. Schutzkleidung
  3. Wiederbelebungsgeräten
  4. Bergungs- und Fluchtgerät

Grundkenntnisse über sichere Arbeitsverfahren nach Maßgabe der für Schiffe, die dem IGF-Code unterliegen, geltenden gesetzlichen Vorschriften, den Arbeitsschutzrichtlinien der Wirtschaft und den an Bord geltenden persönlichen Sicherheitsbestimmungen, insbesondere:

  1. Vorsichtsmaßnahmen beim Betreten gefährlicher Räume und Zonen
  2. Vorsichtsmaßnahmen vor und während Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten
  3. Sicherheitsmaßnahmen beim Schweißen, Drehen und Fräsen

Grundkenntnisse über Erste Hilfe mit Bezug auf Sicherheitsdatenblätter (SDS)

Prüfung oder Beurteilung von nachweisbaren Leistungen, die auf eine oder mehrere der nachstehenden Arten erbracht wurden:
  1. anerkannte im regulären Dienstbetrieb gewonnene Erfahrung
  2. anerkannte auf einem Ausbildungsschiff gewonnene Erfahrung
  3. eine zugelassene Ausbildung am Simulator
  4. ein zugelassenes Ausbildungsprogramm
Es werden jederzeit Verfahren eingehalten, die dem Zweck dienen, Menschen und das Schiff vor Schaden zu bewahren.

Es wird die jeweils passende Sicherheits- und Schutzausrüstung gewählt und sachgerecht verwandt.

Es wird darauf geachtet, was beim Leisten von

Erster Hilfe unbedingt zu tun ist und was auf keinen Fall gemacht werden darf.

Durchführung von Brandbekämpfungsmaßnahmen an Bord eines Schiffes, das dem IGF-Code unter- liegt Fähigkeit zum Organisieren von Brandschutzmaßnahmen sowie Kenntnis der auf Schiffen, die dem IGF-Code unter- liegen, zu treffenden Maßnahmen

Kenntnisse über besondere Gefahren im Zusammenhang mit Kraftstoffsystemen und dem Umgang mit Kraftstoff auf Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen

Kenntnisse über die Brandbekämpfungsmittel und -methoden, die zum Löschen von Schadfeuern benutzt wer- den, welche durch die verschiedenen Kraftstoffe unterhalten werden, die an Bord von Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen, vorzufinden sind

Fähigkeit zum Betrieb von Anlagen zur Brandbekämpfung

Nachweis durch Unterweisung und praktische Übungen unter zugelassenen und wirklich wirklichkeitsnahen Übungsbedingungen (zum Beispiel am Simulator erzeugte Bordbedingungen) sowie nach Möglichkeit bei Dunkelheit Die Sofortmaßnahmen, die getroffen werden, wenn eine Notfallsituation bemerkt wird, und die Folgemaßnahmen entsprechen allgemein anerkannten Vorgehens-

und Verfahrensweisen.

Die Maßnahmen, die beim Erkennen des Signals zum Melden am Sammelplatz getroffen werden, sind dem zugrundeliegenden Notfall angemessen und werden entsprechend allgemein anerkannten Verfahrens- weisen durchgeführt.

Bekleidung und Ausrüstung sind der Art der Brandbekämpfungsmaßnahmen angemessen.

Zeitlicher Ablauf und Aufeinanderfolge der einzelnen Maßnahmen sind den herrschenden Umständen und Verhältnissen angemessen.

Brände werden durch Anwendung zweckmäßiger Vorgehensweisen, Techniken und Löschmittel gelöscht

Reaktionen auf Notfallsituationen Grundkenntnisse über Notfallverfahren, insbesondere über die Notabschaltung Prüfung und Beurteilung von nachweisbaren Leistungen, die auf eine oder mehrere der nachstehenden Arten erbracht wurden:
  1. anerkannte im regulären Dienstbetrieb gewonnene Erfahrung
  2. anerkannte auf einem Ausbildungsschiff gewonnene Erfahrung
  3. eine zugelassene Ausbildung am Simulator
  4. ein zugelassenes Ausbildungsprogramm
Art und Intensität des Notfalls werden sofort richtig erkannt und die als Reaktion darauf getroffenen Maßnahmen entsprechen den einschlägigen Notfallverfahren und -plänen
Vorsichtsmaßnahmen zur Verhütung einer Verschmutzung der Umwelt durch das Freisetzen von Kraftstoffen, wie sie auf Schiffen zu finden sind, die dem IGF-Code unter- liegen Grundkenntnisse über die im Fall von Kraftstoffleckage/-ausfluss/-abblasung von Schiffen, die dem IGF-Code unter- liegen, zu treffenden Maßnahmen, ins- besondere über die Notwendigkeit,
  1. die zuständigen Personen mit den einschlägigen Informationen zu versorgen
  2. gewisse Kenntnisse der schiffsseitigen Verfahren zur Bekämpfung von Ausflüssen/Leckagen/ Abblasungen
  3. gewisse Kenntnisse über geeignete persönliche Schutzausrüstung bei der Bekämpfung eines Ausflusses/einer Leckage von durch den IGF-Code behandelten Kraftstoffen
Prüfung oder Beurteilung von nachweisbaren Leistungen, die auf eine oder mehrere der nachstehenden Arten erbracht wurden:
  1. anerkannte im regulären Dienstbetrieb gewonnene Erfahrung
  2. anerkannte auf einem Ausbildungsschiff gewonnene Erfahrung
  3. eine zugelassene Ausbildung am Simulator
  4. ein zugelassenes Ausbildungsprogramm
Es werden jederzeit die Verfahren eingehalten, die dem Zweck dienen, die Umwelt vor Schaden zu bewahren.

Tabelle A-V/3-2 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in der Fortbildung für Schiffe, die dem IGF-Code unterliegen

Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4
Befähigung Kenntnisse, Verständnis und Fachkunde Verfahren für den Nachweis der Befähigung Kriterien für die Beurteilung der Befähigung
Vertrautheit mit den physikalischen und chemischen Eigenschaften von Kraftstoffen an Bord von Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen Grundkenntnisse und Verständnis der einfachen Chemie und Physik sowie der einschlägigen Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit dem sicheren Bunkern und der Verwendung der an Bord von Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen, verwendeten Kraftstoffe, insbesondere Kenntnisse über:
  1. die chemische Struktur verschiedener an Bord von Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen, verwendeter Kraftstoffe
  2. die Eigenschaften und Kennwerte von an Bord von Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen, verwendeten Kraftstoffen, insbesondere über
    2.1 die einfachen physikalischen Gesetzmäßigkeiten
    2.2Aggregatzustände
    2.3 die Dichte von Gasen im flüssigen und im gasförmigen Zustand
    2.4 Abdampfen aus und Altern von
    tiefgekühlten Kraftstoffen
    2.5 die Komprimierung und Entspannung von Gasen
    2.6 kritische Drücke und Temperaturen von Gasen
    2.7 Flammpunkt, obere und untere Zündgrenze, Selbstentzündungstemperatur
    2.8 Verhältnis zwischen dem Druck des gesättigten Dampfes und der Referenztemperatur
    2.9 Taupunkt und Siedepunkt
    2.10 Hydratisierung
    2.11 Verbrennungseigenschaften: Heizwerte
    2.12 Beziehung zwischen Methanzahl und Klopfen
    2.13 Schadstoffeigenschaften von durch den IGF-Code behandelten Kraftstoffen
  3. die Eigenschaften unvermischter Flüssigkeiten
  4. das Wesen und die Eigenschaften von Lösungen
  5. thermodynamische Einheiten
  6. grundlegende thermodynamische Gesetzmäßigkeiten in Form von Texten und Zeichnungen
  7. Eigenschaften von Werkstoffen
  8. Auswirkungen niedriger Temperaturen bei flüssigen tiefgekühlten Kraftstoffen, insbesondere Sprödbruch Verständnis der in Sicherheitsdatenblättern (SDS) enthaltenen Angaben über vom IGF-Code behandelte Kraftstoffe
Prüfung und Beurteilung von nachweisbaren Leistungen, die auf eine oder mehrere der nachstehenden Arten erbracht wurden:
  1. anerkannte im regulären Dienstbetrieb gewonnene Erfahrung
  2. anerkannte auf einem Ausbildungsschiff gewonnene Erfahrung
  3. eine zugelassene Ausbildung am Simulator
  4. ein zugelassenes Ausbildungsprogramm
Die Informationsquellen für das Erkennen der Eigenschaften und Kennwerte von durch den IGF-Code behandelten Kraftstoffen sowie von deren Auswirkungen auf die Sicherheit, den Umweltschutz und den Schiffsbetrieb werden sinnvoll genutzt.
Bedienen der Steuerung des Kraftstoffs für die Antriebsanlage, der anderen maschinengetriebenen Anlagen, der Diensteinrichtungen sowie der Sicherheitseinrichtungen, auf Schiffen, die dem IGF- Code unterliegen Beherrschen der Grundlagen für die Bedienung von Maschinenanlagen an Bord von Schiffen

Kenntnisse über Hilfsmaschinen von Schiffen

Kenntnisse in der schiffstechnischen Fachterminologie

Prüfung und Beurteilung von nachweisbaren Leistungen, die auf eine oder mehrere der nachstehenden Arten erbracht wurden:
  1. anerkannte im regulären Dienstbetrieb gewonnene Erfahrung
  2. anerkannte auf einem Ausbildungsschiff gewonnene Erfahrung
  3. eine zugelassene Ausbildung am Simulator
  4. ein zugelassenes Ausbildungsprogramm
Haupt- und Hilfsmaschinen sowie sonstige technische Geräte werden jederzeit nach Maßgabe der Betriebsanweisungen und innerhalb sicherer Betriebsleistungsgrenzen betrieben
Fähigkeit zur sicheren Durchführung und zur Überwachung sämtlicher Tätigkeiten im Zusammenhang mit den an Bord von Schiffen, die dem IGF- Code unterliegen, verwendeten Kraftstoffen Kenntnisse über Entwurf und Kennwerte von Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen

Kenntnisse über den Entwurf von Schiffen sowie über deren Anlagen und Ausrüstung, wie sie auf Schiffen zu finden sind, die dem IGF-Code unterliegen, ins- besondere über

  1. Kraftstoffsysteme für verschiedene Antriebsmaschinen
  2. die allgemeine Anordnung und Bauweise
  3. Systeme zur Lagerung von Kraftstoff an Bord von Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen, ein- schließlich der Werkstoffe für ihren Bau und ihre Isolierung
  4. Einrichtungen und Messgeräte zum Umgang mit Kraftstoff an Bord von Schiffen
    4.1 Kraftstoffpumpen und Pumpvorrichtungen
    4.2Kraftstoffleitungen
    4.3 Expansionsventile
    4.4 die Flammenabweiser
    4.5 die Temperaturüberwachungsanlagen
    4.6 die Vorrichtungen zum Peilen des Füllstands der Kraftstofftanks
    4.7 die Vorrichtungen zur Überwachung und Regelung des Drucks in den Tanks
  5. die Vorrichtungen zur Aufrechterhaltung einer gleichbleibenden Temperatur und eines gleichbleibenden Drucks in Tanks für tiefgekühlten Kraftstoff
  6. die Anlagen für die Regelung der Atmosphäre im Kraftstoffsystem (zum Beispiel mit Inertgas oder Stickstoff als Betriebsmittel), insbesondere deren Lagerung, Erzeugung und Verteilung
  7. die Gasspüranlagen für giftige und entzündliche Gase
  8. das Notabschaltungssystem für die Kraftstoffzufuhr
Prüfung und Beurteilung von nachweisbaren Leistungen, die auf eine oder mehrere der nachstehenden Arten erbracht wurden:
  1. anerkannte im regulären Dienstbetrieb gewonnene Erfahrung
  2. anerkannte auf einem Ausbildungsschiff gewonnene Erfahrung
  3. eine zugelassene Ausbildung am Simulator
  4. ein zugelassenes Ausbildungsprogramm
Mitteilungen sind klar und werden verstanden.

Es wird ein erfolgreicher Schiffsbetrieb bei Verwendung von vom IGF-Code behandelten Kraftstoffen in sicherer Art und Weise sowie unter Berücksichtigung des Entwurfs, der Anlagen und der Ausrüstung des Schiffes durchgeführt

Pumpvorgänge werden nach allgemein anerkannten Grundsätzen und Verfahrensweisen durchgeführt und entsprechen der Art des Kraftstoffs

Dank Planung und Durchführung aller Tätigkeiten sowie dank des richtigen Umgangs mit den damit verbundenen Risiken entsprechend allgemein anerkannten Grundsätzen und Verfahrensweisen werden sichere Betriebsabläufe gewährleistet und eine Verschmutzung der Meeresumwelt verhütet.

Theoretisches Wissen über Kraftstoffsysteme und Kenntnis ihrer Kennwerte, insbesondere Kenntnisse über die verschiedenen typen von Pumpen im Kraftstoffsystem und über deren sicheren Betrieb an Bord von Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen
  1. Niederdruckpumpen
  2. Hochdruckpumpen
  3. Verdampfer
  4. Erhitzer
  5. Druckerzeugungseinheiten

Kenntnis sicherer Verfahrensweisen und Prüflisten im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme und der Außerbetriebnahme von Kraftstofftanks, insbesondere in folgenden Bereichen:

  1. Inertisieren (Verringerung des Sauerstoffgehalts, Herabsetzung des Taupunkts)
  2. Abkühlen
  3. Erstbefüllung
  4. Regelung des Drucks
  5. Erwärmung des Kraftstoffs
  6. Entleerung von Systemen
Planung und Überwachung des sicheren Bunkerns, Lagerns und Sicherns des Kraftstoffs an Bord von Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen Allgemeine Kenntnisse über Schiffe, die dem IGF-Code unterliegen

Fähigkeit, alle an Bord verfügbaren Daten zum Bunkern, Lagern und Sichern von durch den IGF-Code behandelten Kraftstoffen zu nutzen

Fähigkeit, deutliche und knappe Verständigungsmöglichkeiten zwischen dem Schiff einerseits und dem Terminal, Tanklastwagen oder Bunkerschiff andererseits zu schaffen;

Kenntnis der Sicherheits- und Notfallverfahren für den Betrieb von Maschinenanlagen, Kraftstoffsystemen und Steuerungssystemen auf Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen

Umfassende Erfahrung und Fertigkeit in der Bedienung von Systemen für das Bunkern an Bord von Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen, insbesondere

  1. Bunkerverfahren
  2. Notfallverfahren
  3. Schnittstellen zwischen Schiff und Land sowie zwischen zwei Schiffen
  4. Verhinderung von "Rollover" (Umschichtung des Tankinhalts mit starker Abdampfung)

Vertiefte Fähigkeit zur Durchführung von Messungen und Berechnungen bezüglich des Kraftstoffsystems, ins- besondere:

  1. Maximale Füllmenge
  2. Messung und Berechnung der an Bord mitgeführten Menge (, On Board Quantity = OBQ")
  3. Messung und Berechnung der an Bord verbleibenden Mindestmenge (, Remain On Board = ROB")
  4. Berechnungen des Kraftstoffverbrauchs

Fähigkeit zur Gewährleistung der sicheren Abwicklung des Bunkerns und sonstiger im Zusammenhang mit Kraftstoff gemäß IGF-Code stehender Betriebsabläufe bei gleichzeitig laufendem übrigen Bordbetrieb, sowohl im Hafen als auch auf See

Prüfung und Beurteilung von nachweisbaren Leistungen, die auf eine oder mehrere der nachstehenden Arten erbracht wurden:
  1. anerkannte im regulären Dienstbetrieb gewonnene Erfahrung
  2. eine zugelassene Ausbildung am Simulator
  3. ein zugelassenes Ausbildungsprogramm
  4. eine zugelassene Ausbildung an Laborgeräten oder Beiwohnen von Bunkervorgängen
Die Bestimmung der Qualität und Menge des Kraftstoffs erfolgt unter Berücksichtigung der herrschenden Bedingungen und zur Abhilfe notwendige Sicherheitsmaßnahmen werden getroffen

Es werden Verfahren für die Überwachung der Sicherheitssysteme angewandt um sicherzustellen, dass alle Alarmsituationen sofort wahrgenommen werden und dass darauf entsprechend allgemein anerkannten Notfallverfahren reagiert wird.

Die Bedienung wird in Einklang mit den Handbüchern und Verfahren für das Umpumpen von Kraftstoff geplant und durchgeführt, um die Sicherheit des Betriebs zu gewährleisten und Schäden durch Ausfließen von Kraftstoff
sowie die Verschmutzung
der Meeresumwelt zu vermeiden.

Die Aufgabenzuweisung an die Beschäftigten und deren Unterrichtung über die einzuhaltenden Verfahrensweisen und Arbeitsnormen erfolgen in einer der jeweiligen Einzelperson angemessenen Art und Weise und berücksichtigen sichere Arbeitsverfahren.

Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschmutzung durch die Freisetzung von Kraftstoffen von Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen Kenntnisse über die Auswirkungen einer Verschmutzung auf Menschen sowie auf die Umwelt

Kenntnisse über die im Falle eines Ausflusses/ einer Leckage/einer Abblasung zu treffenden Maßnahmen,

Prüfung und Beurteilung von nachweisbaren Leistungen, die auf eine oder mehrere der nachstehenden Arten erbracht wurden:
  1. anerkannte im regulären Dienstbetrieb gewonnene Erfahrung
  2. anerkannte auf einem Ausbildungsschiff gewonnene Erfahrung
  3. eine zugelassene Ausbildung am Simulator
  4. ein zugelassenes Ausbildungsprogramm
Es werden jederzeit die Verfahren eingehalten, die dem Zweck dienen, die Umwelt vor Schaden zu bewahren.
Überwachung und Überprüfung der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften Kenntnis und Verständnis der einschlägigen Bestimmungen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) in seiner jeweils geltenden Fassung sowie sonstiger einschlägiger IMO Rechtsinstrumente, Richtlinien der Wirtschaft und der im jeweiligen Hafen gängigen Regelungen

Vertiefte Kenntnis im Gebrauch des IGF- Codes und damit zusammenhängender Unterlagen

Beurteilung von nachweisbaren Leistungen, die auf eine oder mehrere der nachstehenden Arten erbracht wurden:
  1. anerkannte im regulären Dienstbetrieb gewonnene Erfahrung
  2. anerkannte auf einem Ausbildungsschiffgewonnene Erfahrung
  3. eine zugelassene Ausbildung am Simulator
  4. eine zugelassene Ausbildung
Der Umgang mit Kraftstoffen an Bord von Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen, entspricht den einschlägigen IMO Rechtsinstrumenten sowie allgemein anerkannten Normen und Arbeitssicherheits-Richtlinien aus der Wirtschaft.

Betriebsabläufe werden nach zugelassenen Verfahren und den gesetzlichen Vorschriften geplant und durchgeführt

Vorsichtsmaßnahmen zur Gefahrenvermeidung Kenntnisse über und Verständnis der Gefahren im Zusammenhang mit dem Betrieb des Kraftstoffsystems an Bord von Schiffen, die dem IGF-Code unter- liegen, und der dagegen zu treffenden Maßnahmen, insbesondere über
  1. Brandgefahr
  2. Explosionsgefahr
  3. Vergiftungsgefahr
  4. Gefahren aufgrund der Reaktivität von Stoffen
  5. Gefahren aufgrund der Ätzwirkung von Stoffen
  6. Gesundheitsgefahren
  7. die Zusammensetzung von Inertgasen
  8. Gefahren aufgrund elektrostatischer Aufladung
  9. Gefahren von unter Druck stehenden Gasen
  10. Gefahren niedriger Temperatur

Vertiefte Fähigkeit zur Kalibrierung und Verwendung von einzelnen Überwachungs- und Spürgeräten für Kraftstoff sowie von größeren Anlagen dieser Art an Bord von Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen

Kenntnisse über und Verständnis der Gefahren, die sich aus der Nichtbefolgung einschlägiger Vorschriften und Regeln ergeben

Kenntnisse über die und Verständnis der Analyse mittels der Methode der Risikoabschätzung an Bord von Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen

Fähigkeit zur Ausarbeitung und Entwicklung von Analysen der an Bord von Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen, bestehenden Risiken

Fähigkeit zur Ausarbeitung und Entwicklung von Sicherheitsplänen und Sicherheitsanweisungen für Schiffe, die dem IGF-Code unterliegen

Kenntnisse über Schweißarbeiten, geschlossene Räume und das Betreten von Tanks, einschließlich der hierfür bestehenden Genehmigungsverfahren

Prüfung und Beurteilung von nachweisbaren Leistungen, die auf eine oder mehrere der nachstehenden Arten erbracht wurden:
  1. anerkannte im regulären Dienstbetrieb gewonnene Erfahrung
  2. anerkannte auf einem Ausbildungsschiff gewonnene Erfahrung
  3. eine zugelassene Ausbildung am Simulator
  4. ein zugelassenes Ausbildungsprogramm
Mit dem Betrieb an Bord von Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen, verbundene Gefahren für das Schiff und die Personen an Bord werden zutreffend erkannt und es werden sachgerechte Gegenmaßnahmen getroffen

Der Gebrauch der Gasspürgeräte für brennbare und giftige Gase erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Handbücher und nach guter Fachpraxis.

Anwendung von Vorsichtsmaßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung an Bord eines Schiffes, das dem IGF-Code unterliegt Kenntnisse über die richtige Verwendung von Sicherheitsausrüstung und Schutzvorrichtungen, insbesondere von
  1. Atemschutzgeräten und Ausrüstung für das Räumen von Gefahrenzonen
  2. Schutzkleidung und Schutzausrüstung
  3. Wiederbelebungsgeräten
  4. Bergungs- und Fluchtgerät

Kenntnisse über sichere Arbeitsverfahren nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, der Arbeitsschutzrichtlinien der Wirtschaft und der an Bord geltenden persönlichen Sicherheitsbestimmungen, insbesondere

  1. Vorsichtsmaßnahmen vor, während und nach der Durchführung von Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an im IGF-Code be- handelten Kraftstoffsystemen
  2. Sicherheit beim Umgang mit elektrischem Strom (siehe IEC 600079-17)
  3. Sicherheits-Prüfliste für die Schnittstellen zwischen Schiff und Land

Grundkenntnisse über Erste Hilfe mit Bezug auf Sicherheitsdatenblätter (SDS) für vom IGF-Code behandelte Kraftstoffe

Prüfung und Beurteilung von nachweisbaren Leistungen, die auf eine oder mehrere der nachstehenden Arten erbracht wurden:
  1. anerkannte im regulären Dienstbetrieb gewonnene Erfahrung
  2. anerkannte auf einem Ausbildungsschiff gewonnene Erfahrung
  3. eine zugelassene Ausbildung am Simulator
  4. ein zugelassenes Ausbildungsprogramm
Es wird die jeweils passende Sicherheits- und Schutzausrüstung gewählt und sachgerecht verwandt.

Es werden jederzeit die Verfahren eingehalten, die dem Zweck dienen, das Schiff und die Personen an Bord vor Schaden zu bewahren.

Die gepflogene Arbeitsweise stimmt mit gesetzlichen Vorschriften, Verhaltenscodices und Arbeitserlaubnissen überein und trägt dem Umweltschutzgedanken Rechnung.

Es wird darauf geachtet, was beim Leisten von Erster Hilfe unbedingt zu tun ist und was auf keinen Fall gemacht werden darf

Kenntnisse über die Verhütung, Eindämmung und Bekämpfung von Bränden und über Feuerlöschsysteme an Bord von Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen Kenntnisse über die Methoden und Ausrüstungen zum Melden, Eindämmen und Löschen von Bränden von durch den IGF-Code behandelten Kraftstoffen Prüfung und Beurteilung von nachweisbaren Leistungen, die auf eine oder mehrere der nachstehenden Arten erbracht wurden:

anerkannte im regulären Dienst-

  1. betrieb gewonnene Erfahrung
  2. anerkannte auf einem
    Ausbildungsschiff gewonnene Erfahrung
  3. eine zugelassene Ausbildung am Simulator
  4. ein zugelassenes Ausbildungsprogramm
Art und Umfang des Problems werden sofort richtig erkannt und die getroffenen Sofortmaßnahmen entsprechen den geltenden Notfallverfahren für durch den IGF-Code behandelte Kraftstoffe

Die Verfahren für das Räumen von Gefahrenzonen, für die Notabschaltung und die Verhütung weiterer Luftzufuhr sind den vom IGF-Code behandelten Kraftstoffen angemessen.

*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC.397(95), "Änderungen Teil a des Codes für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Code)", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 29.08.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion