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Entschließung MSC.317(89)
Beschlussfassung über Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See in seiner zuletzt geänderten Fassung
Vom 23. Juli 2012
(BGBl. II Nr. 23 vom 23.07.2012 S. 690)
Siehe 24. SOLAS-ÄndV *
(angenommen am 20. Mai 2011)
(Übersetzung)
Der Schiffssicherheitsausschuss -
in Anbetracht des Artikels 28 Buch - stabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses;
ferner in Anbetracht von Artikel VIII Buchstabe b des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des mensch - lichen Lebens auf See ( SOLAS) (im Folgenden als "Übereinkommen" bezeichnet) betreffend das Verfahren zur Änderung der Anlage des Übereinkommens mit Ausnahme von deren Kapitel I;
nach der auf seiner neunundachtzigsten Tagung erfolgten Prüfung von Änderungen des Übereinkommens, die nach dessen Artikel VIII Buchstabe b Ziffer i vorgeschlagen und weitergeleitet worden waren -
.
Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See in seiner zuletzt geänderten Fassung | Anlage |
Kapitel III
Rettungsmittel und -vorrichtungen
Nach dem bisherigen Absatz 4 wird folgender neuer Absatz 5 angefügt:
"5 Ungeachtet des Absatzes 4.2 gilt für alle Schiffe, dass spätestens bei der ersten vorgeplanten Dockung nach dem 1. Juli 2014, jedoch spätestens bis zum 1. Juli 2019, unter Last auszulösende Aussetzmechanismen für Rettungsboote, welche nicht den Absätzen 4.4.7.6.4 bis 4.4.7.6.6 des Codes entsprechen, durch Ausrüstung zu ersetzen sind, die dem Code entspricht."
ENDE |
(Stand: 29.08.2018)
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