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Entschließung MSC.293(87) - Annahme von Änderungen des Internationalen Rettungsmittel-Codes (LSA-Code)
Vom 17. November 2011
(VkBl. Nr. 23 vom 15.12.2011 S. 949)
Siehe Fn. *
(angenommen am 21. Mai 2010)
Der Schiffssicherheitsausschuss -
gestützt auf Artikel 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,
in Kenntnis der Entschließung MSC.48(66), mit der er den Internationalen Rettungsmittel-Code (im Folgenden als "LSA-Code" bezeichnet) angenommen hat, der nach Kapitel III des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (im Folgenden als "das Übereinkommen" bezeichnet) verbindlich eingeführt wurde,
ferner in Kenntnis des Artikels VIII Buchstabe b und der Regel III/3.10 des Übereinkommens betreffend das Verfahren zur Änderung des LSA-Codes,
nach der auf seiner siebenundachtzigsten Tagung erfolgten Prüfung von Änderungen zum LSA-Code, die nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer i des Übereinkommens vorgeschlagen und weitergeleitet worden waren,
Änderungen des Internationalen Rettungsmittel-Codes ( LSA-Code)
Kapitel IV
Überlebensfahrzeuge
In den Absätzen 4.2.2.1, 4.2.3.3 und 4.3.3.3 wird die Angabe "75 Kilogramm" durch die Angabe "82,5 Kilogramm" ersetzt.
Bekanntmachung der Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC.293 (87)
"Annahme von Änderungen des Internationalen Rettungsmittel-Codes (LSA-Code)"
Vom 17. November 2011
(VkBl. Nr. 23 vom 15.12.2011 S. 949)
Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses Entschließung MSC.293 (87), "Annahme von Änderungen des Internationalen Rettungsmittel-Codes (LSACode)", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
ENDE |
(Stand: 18.02.2022)
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