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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

Entschließung MSC.237(82)
Annahme von Änderungen des Codes für die sichere Beförderung von Ladungen und Personen an Bord von Offshore-Versorgern
(CM-CODE)

Vom 22. September 2010
(VkBl. Nr. 19 vom 15.10.2010 S. 456)


Siehe Fn. *

(angenommen am 1. Dezember 2006)

Der Schiffssicherheitsausschuss,

GESTÜTZT AUF Artikel 28(6) des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,

FERNER GESTÜTZT AUF Entschließung A.863(20) über den Code für die sichere Beförderung von Ladungen und Personen an Bord von Offshore-Versorgern (05V-Code), der von der Versammlung auf ihrer zwanzigsten Tagung angenommen worden ist,

IM HINBLICK DARAUF, dass die Versammlung den Schiffssicherheitsausschuss ersucht hat, den Code regelmäßig zu überprüfen und notwendige Änderungen gegebenenfalls vorzunehmen,

NACH PRÜFUNG der vom Unterausschuss "Gefährliche Güter, Container und feste Ladungen" auf seiner elften Tagung ausgesprochenen Empfehlung,

  1. BESCHLIESST die Änderungen des Codes für die sichere Beförderung von Ladungen und Personen an Bord von Offshore-Versorgern (OSV-Code), deren Wortlaut in der Anlage zu der vorliegenden Entschließung wiedergegeben ist,
  2. FORDERT die Regierungen AUF, die beigefügten Änderungen allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

Annahme von Änderungen des Codes für die sichere Beförderung von Ladungen und Personen an Bord von Offshore-Versorgern
(CM-CODE)

Kapitel 1
Allgemeines

1.1 Begriffsbestimmungen

1. Am Ende des Absatzes 1.1.3 wird folgender neuer Satz angefügt:

"Schiffe, die mit einer Anlage zur dynamischen Positionierung ausgerüstet sind, müssen den von der Organisation* entwickelten Richtlinien entsprechen.
______
*) Auf die Richtlinien für Wasserfahrzeuge mit Anlagen zur dynamischen Positionierung (MSC-Rundschreiben 645) und die Richtlinien für die Ausbildung von Bedienungspersonal für Anlagen zur dynamischen Positionierung (MSC-Rundschreiben 738) wird verwiesen.

1.4 Ladungsumschlag und Stabilität

2. In Absatz 1.4.6 werden die Wörter "Richtlinien für Entwurf und Konstruktion von Fahrzeugen zur Verorgung meerestechnischer Einrichtungen (Offshore-Versorgern) (IMO-Entschließung A.469(XII)) in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt durch die Wörter "Richtlinien von 2006 für den Entwurf und den Bau von Offshore-Versorgern (Entschließung MSC.235(82))".


Bekanntmachung der Entschließung MSC. 237(82) "Annahme von Änderungen des Codes für die sichere Beförderung von Ladungen und Personen an Bord von Offshore-Versorgern (OSV-Code)"

Vom 22. September 2010
(VkBl. Nr. 19 vom 15.10.2010 S. 456)

Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung MSC. 237(82) "Annahme von Änderungen des Codes für die sichere Beförderung von Ladungen und Personen an Bord von Offshore-Versorgern (OSV-Code)", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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