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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

Entschließung MSC.169(79)
Normen für die Überprüfung und Instandhaltung von Lukendeckeln auf Massengutschiffen durch Reedereien

Vom 29. Mai 2006
(VkBl. Nr. 12 vom 30.06.2006 S. 515)


(angenommen am 9. Dezember 2004)

der Schiffssicherheitsausschuss,

GESTÜTZT auf Artikel 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,

IM HINBLICK auf Kapitel XII von SOLAS über Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für Massengutschiffe, das durch die SOLAS-Konferenz von 1997 mit dem Ziel der Erhöhung der Sicherheit von Schiffen, die feste Massengüter befördern, angenommen wurde,

FERNER IM HINBLICK darauf, dass unter Berücksichtigung der Notwendigkeit der weiteren Verbesserung der Sicherheit von Massengutschiffen in allen Aspekten ihrer Bauart, Bauausführung, Ausrüstung und ihres Betriebs er die Ergebnisse verschiedener Studien der Formalen Sicherheitsbewertung in Bezug auf die Sicherheit von Massengutschiffen untersucht hat,

IN DER ERKENNTNIS, dass auf der Grundlage der Ergebnisse der oben genannten Studien der Formalen Sicherheitsbewertung das Austauschen von Lukendeckeln bei vorhandenen Massengutschiffen nicht kostenwirksam wäre, und dass stattdessen den Sicherungsmechanismen bei Lukendeckeln und der Horizontalbelastung, insbesondere im Hinblick auf die Instandhaltung und die Häufigkeit von Überprüfungen mehr Beachtung geschenkt werden sollte,

IM HINBLICK darauf, dass er auf seiner 77. Sitzung durch die Annahme des MSC/Circ. 1071 - Richtlinien für die Besichtigung von Lukendeckeln von Massengutschiffen und Überprüfungen und Instandhaltung durch die Reedereien - die Mitgliedsregierungen aufgefordert hat, dafür Sorge zu tragen, dass den Unternehmen im Sinne des ISM-Codes, die Massengutschiffe unter ihrer Flagge betreiben, die Notwendigkeit der Durchführung regelmäßiger Instandhaltungs- und Überprüfungsverfahren der Verschlussmechanismen von Lukendeckeln bei Massengutschiffen bewusst gemacht wird, um jederzeit einen ordnungsgemäßen Betrieb und die Leistungsfähigkeit sicherzustellen,

IM HINBLICK auf Entschließung MSC.170(79), durch die er unter anderem Änderungen zu Regel XII/7 des Übereinkommens (Besichtigung und Unterhaltung von Massengutschiffen), in der auf die vorgeschriebenen Normen für die Überprüfung und Instandhaltung von Lukendeckeln von Massengutschiffen durch die Reedereien verwiesen wird, angenommen hat,

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der auf seiner 47. Sitzung vom Unterausschuss "Schiffsentwurf und Ausrüstung" gemachten Empfehlungen,

  1. BESCHLIESST zum Zweck der Anwendung von Regel XII/7 des Übereinkommens die Normen für die Überprüfung und Instandhaltung von Lukendeckeln von Massengutschiffen durch die Reedereien, die in der Anlage dieser Entschließung enthalten sind;
  2. FORDERT die Vertragsparteien AUF, zur Kenntnis zu nehmen, dass die beigefügten Normen am 1. Juli 2006 mit dem Inkrafttreten des überarbeiteten Kapitels XII des Übereinkommens wirksam werden;
  3. ERSUCHT den Generalsekretär, allen Vertragsparteien des Übereinkommens beglaubigte Abschriften dieser Entschließung sowie des Wortlauts der in der Anlage enthaltenen Normen zuzuleiten;
  4. ERSUCHT den Generalsekretär FERNER, den Mitgliedern der Organisation, die nicht Vertragsparteien des Übereinkommens sind, beglaubigte Abschriften dieser Entschließung und des Wortlauts der in der Anlage enthaltenen Normen zuzuleiten.

.

  Normen für die Überprüfung und Instandhaltung von Lukendeckeln von Massengutschiffen durch die Reedereien Anlage

1 Anwendung

Diese Normen legen Anforderungen für die Überprüfung und Instandhaltung von Lukendeckeln an Bord von Massengutschiffen durch die Reedereien fest.

2 Instandhaltung von Lukendeckeln und Lukenöffnungs-, Verschluss-, Sicherungs- und Dichtungssystemen

2.1 Mangelnde Wetterdichtigkeit kann zurückgeführt werden auf:

  1. normale Abnutzung des Lukendeckelsystems: Verformung des Lukensülls oder -deckels durch Stoß; Abnutzung eventuell angebrachter Reibungsauflager, Abnutzung und Verschleiß der Verschlussvorrichtungen oder
  2. mangelnde Instandhaltung: Korrosion der Beplattung und Versteifungen aufgrund der Abnutzung der Beschichtung, mangelnde Schmierung der beweglichen Teile, Verschlussvorrichtungen, Fugendichtungen und Gummiauflager, die ausgetauscht werden müssten oder durch Ersatzteile mit falschen technischen Merkmalen ersetzt wurden.

2.2 Unsichere Lukendeckel können insbesondere auf Beschädigung oder Abnutzung der Sicherungseinrichtungen oder falsche Einstellung und falsche Vorspannung und Lastverteilung der Verschlussvorrichtungen zurückzuführen sein.

2.3 Die Reedereien und Schifffahrtsgesellschaften stellen daher einen Instandhaltungsplan auf. Die Instandhaltungsmaßnahmen zielen ab auf:

  1. den Schutz freiliegender Oberflächen der Beplattung von Lukendeckeln und -süllen und deren Versteifungen zur Erhaltung der gesamten baulichen Festigkeit;
  2. die Erhaltung der Oberfläche von Spurbahnen rollender Deckel und von Druckstangen und sonstigen Stahlteilen, die auf Dichtungen und Reibungsbelägen aufliegen, wobei zu beachten ist, dass die glatte Oberfläche und das richtige Profil wichtige Voraussetzungen zur Verringerung der Abnutzung bei diesen Bauteilen sind;
  3. die Instandhaltung hydraulisch oder mechanisch betriebener Öffnungs-, Verschließ-, Sicherungssysteme oder Verschlussvorrichtungen gemäß den Empfehlungen des Herstellers;

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