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Regelwerk

Entschließung MEPC.342(77) - Schutz der Arktis vor Rußemissionen aus der Schifffahrt

(angenommen am 26. November 2021)
(VkBl. Nr. 5 vom 15.03.2023 S. 133)



DER AUSSCHUSS FÜR DEN SCHUTZ DER MEERESUMWELT,

GESTÜTZT AUF Artikel 38 Buchstabe a des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben, die dem Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt durch internationale Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung durch Schiffe übertragen werden,

AUCH GESTÜTZT DARAUF, dass MEPC 62 einem Arbeitsplan zugestimmt hat, der die Ermittlung angemessener Kontrollmaßnahmen zur Verringerung der Auswirkung von Rußemissionen aus der internationalen Seeschifffahrt auf die Arktis beinhaltet,

DES WEITEREN GESTÜTZT DARAUF, dass MEPC 77 die aktualisierten Leistungsbeschreibungen für die weitere Arbeit in Bezug auf die Verringerung der Auswirkung von Rußemissionen auf die Arktis beginnend mit Richtlinien zu zielgerichteten Kontrollmaßnahmen zur Verringerung der Auswirkung von Rußemissionen aus der internationalen Seeschifffahrt auf die Arktis angenommen hat,

IN ANERKENNUNG DER TATSACHE, dass Ruß ein starker, kurzlebiger Faktor zur Klimaerwärmung ist und als solcher in der vierten Treibhausgasstudie 2020 der IMO (Fourth IMO GHG Study 2020) behandelt wurde,

NACH PRÜFUNG der Gefahr, die von Rußemissionen von Schiffen für die Arktis ausgeht, und in dem Verständnis, dass die Entwicklung zielgerichteter Richtlinien und verpflichtender Kontrollmaßnahmen weitere Arbeit und Zeit erfordern wird,

IN ANERKENNUNG DER TATSACHE, dass die Emissionsfaktoren aus der vierten Treibhausgasstudie 2020 der IMO (Fourth IMO GHG Study 2020) zeigen, dass bei Verwendung desselben Motors ein Wechsel zu Destillat die Rußemissionen pro Kilogramm Brennstoffverbrauch reduziert,

ZUR ANREGUNG der Mitgliedstaaten, damit anzufangen, sich mit der Gefahr, die von Rußemissionen für die Arktis ausgeht, zu befassen, und Bericht über Maßnahmen und bewährte Verfahren zur Verringerung von Rußemissionen aus der Schifffahrt zu erstatten,

FORDERT die Mitgliedstaaten und Schiffsbetreiber MIT NACHDRUCK AUF, freiwillig Destillat oder andere sauberere alternative Brennstoffe oder Antriebsmethoden, die sicher für Schiffe sind und zur Verringerung der Rußemissionen von Schiffen beitragen könnten, zu verwenden, wenn sie in oder nahe der Arktis eingesetzt werden.

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Bekanntmachung der Entschließung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt MEPC.342(77) "Schutz der Arktis vor Rußemissionen aus der Schifffahrt", in deutscher Sprache

Vom 10. Februar 2023
(VkBl. Nr. 5 vom 15.03.2023 S. 133)

Az.: 11-3-0

Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt MEPC.342(77) "Schutz der Arktis vor Rußemissionen aus der Schifffahrt", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
ID: 230528

ENDE

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(Stand: 17.03.2023)

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