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Entschließung MEPC.239(65)
Änderungen der Richtlinien von 2012 für die Durchführung der Anlage V von MARPOL
Vom 27. Mai 2014
(VkBl. Nr. 12 vom 30.06.2014 S. 533)
Siehe Fn. *
(angenommen am 17. Mai 2013)
Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt -
gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben, die dem Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (Ausschuss) durch internationale Übereinkünfte zur Verhütung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung übertragen werden;
sowie gestützt darauf, dass Anlage V des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe in der Fassung des Protokolls von 1978 (MARPOL) zu diesem Übereinkommen Regeln zur Verhütung der Verschmutzung durch Schiffsmüll enthält;
im Hinblick darauf, dass der Ausschuss auf seiner zweiundsechzigsten Tagung die revidierte Anlage V von MARPOL mit der Entschließung MEPC. 201(62) angenommen hat, die am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist;
ferner im Hinblick darauf, dass der Ausschuss auf seiner dreiundsechzigsten Tagung die Richtlinien von 2012 für die Durchführung der Anlage V von MARPOL mit der Entschließung MEPC.219(63) angenommen hat;
nach der auf seiner fünfundsechzigsten Tagung erfolgten Prüfung der vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinien von 2012 für die Durchführung der Anlage V von MARPOL -
Änderungen der Richtlinien von 2012 für die Durchführung der Anlage V von MARPOL
1. In Absatz 2.4.3 wird ein neuer Punkt angefügt:
"• an Bord anfallender Elektronikschrott (z.B. elektronische Karten, Geräte, Instrumente und Ausrüstung, Computer, Druckerpatronen usw.)."
2. Folgender neuer Absatz 5.2.8 wird angefügt:
"Elektronikschrott, wie zum Beispiel elektronische Karten, Geräte, Instrumente und Ausrüstung, Computer, Druckerpatronen usw."
*) Am 17. Mai 2013 hat der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation mit der Entschließung MEPC.239(65) Änderungen der Richtlinien von 2012 für die Durchführung der Anlage V von MARPOL (VkBl. 2012, S. 795) beschlossen.
Die Entschließung MEPC.239(65) wird nachstehend in deutscher Fassung amtlich bekannt gemacht.
ENDE |
(Stand: 29.08.2018)
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