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Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC

Entschliessung MEPC.185(59) *
Richtlinien für die Entwicklung eines VOC Management-Plans

Vom 17. April 2012
(VkBl. Nr. 9 vom 15.05.2012 S. 314)



(angenommen am 17. Juli 2009)

der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt,

Gestützt auf Artikel 38(a) des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt, die ihm vom Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe übertragen wurden,

Unter Hinweis darauf, dass die überarbeitete MARPOL Anlage VI durch die Entschließung MEPC. 176(58), die erwartungsgemäß am 01. Juli 2010 in Kraft treten wird, angenommen wurde,

Auch unter Hinweis darauf, dass die Regel 15.6 der überarbeiteten Anlage VI erfordert, dass auf Tankschiffen, die Rohöl befördern, ein von der Verwaltung zugelassener VOC Management-Plan mitzuführen und umzusetzen ist, und dass bei der Erstellung dieses Plans die von der Organisation ausgearbeiteten Richtlinien zu berücksichtigen sind,

Nach der erfolgten Prüfung des Richtlinienentwurfs für die Entwicklung eines VOC Management-Plans, der vom Unterausschuss für flüssige und gasförmige Massengüter auf seiner dreizehnten Tagung erstellt wurde,

  1. Beschließt die Richtlinien für die Entwicklung eines VOC Management-Plans, wie sie in der Anlage zu vorliegender Entschließung wiedergegeben sind; und
  2. Fordert die Regierungen auf, die Richtlinien vom 1. Juli 2010 an umzusetzen.

Richtlinien für die Entwicklung eines VOC Management-Plans

1 Ziele

1. Das Ziel des VOC Management-Plans ist es, sicherzustellen, dass beim Betrieb eines Tankschiffes, für welches die Regel 15 der MARPOL Anlage VI gilt, VOC-Emissionen weitestgehend verhindert oder auf ein Mindestmaß reduziert werden.
2. VOC-Emissionen können folgendermaßen verhindert oder auf ein Mindestmaß reduziert werden:
1. durch die Optimierung von Arbeitsabläufen, um die Freisetzung von VOC-Emissionen zu reduzieren; und/oder
2. durch die Verwendung von Geräten, Ausrüstungen oder Konstruktionsänderungen, um VOC-Emissionen zu verhindern oder zu reduzieren.
3. Zur Einhaltung dieses Plans muss das Laden und Befördern von Ladungen, die VOC-Emissionen verursachen, ausgewertet und das Vorgehen festgehalten werden, um zu gewährleisten, dass der Betrieb eines Schiffes nach den besten Management-Praktiken erfolgt, so dass VOC-Emissionen weitestgehend verhindert oder auf ein Mindestmaß reduziert werden. Sollten zur Verhinderung oder Reduzierung von VOC-Emissionen Geräte, Ausrüstungen oder Konstruktionsänderungen zum Einsatz kommen, so müssen diese gegebenenfalls auch im VOC Management-Plan festgehalten und beschrieben werden.
4. Bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit des Schiffes muss der VOC Management-Plan die folgenden besten Management-Praktiken fördern und gegebenenfalls darlegen:
1. die Beladungsvorgänge müssen potentielle Gasfreisetzungen aufgrund von niedrigem Druck berücksichtigen und das Weiterleiten von Öl aus Rohöl-Ventilbatterien in die Tanks muss soweit wie möglich so erfolgen, dass eine übermäßige Drosselung und eine hohe Strömungsgeschwindigkeit in den Leitungen vermieden werden;
2. das Schiff muss einen Soll-Arbeitsdruck für die Ladetanks festsetzen. Dieser Druck muss so hoch sein, wie es in sicherer Weise möglich ist, und das Schiff muss darauf abzielen, die Tanks während der Beladung und der Beförderung der relevanten Ladung auf diesem Niveau zu halten;
3. ist eine Druckentlastung zur Reduzierung des Tankdrucks erforderlich, so muss die Druckreduzierung in den Tanks so gering wie möglich erfolgen, um den Tankdruck so hoch wie möglich zu halten;
4. die Menge des zugefügten Inertgases muss auf ein Mindestmaß reduziert werden. Ein Erhöhen des Tankdrucks durch Zufügen von Inertgas verhindert nicht die Freisetzung von VOC, es kann jedoch die Druckentlastung und somit auch die VOC-Emissionen erhöhen; und
5. wird Tankwaschen mit Rohöl in Erwägung gezogen, muss dessen Auswirkung auf die VOC-Emissionen berücksichtigt werden. VOC-Emissionen können durch eine kürzere Waschdauer oder durch die Anwendung eines geschlossenen Waschzyklus beim Tankwaschen mit Rohöl reduziert werden.

2 Zusätzliche Erwägungen

1. Eine für die Umsetzung des Plans verantwortliche Person
1. Im VOC-Management-Plan muss eine Person festgelegt werden, die für die Umsetzung des Plans verantwortlich ist. Diese Person kann geeignetes Personal mit der Ausführung der relevanten Aufgaben beauftragen;
2. Verfahren zur Verhinderung oder Reduzierung der VOC-Emissionen auf ein Mindestmaß
1. Schiffsspezifische Verfahren müssen schriftlich festgehalten oder modifiziert werden, um die betreffenden VOC-Emissionen zu berücksichtigen. Dies umfasst zum Beispiel die folgenden Arbeitsabläufe:
1. Beladen;
2. Beförderung der relevanten Ladung; und
3. Tankwaschen mit Rohöl
2.

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