Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Richtlinien für den Einbau von Abwasserrückhalteanlagen und genormten Abwasseranschlüssen an Bord vorhandener Fischereifahrzeuge, Arbeitsschiffe und Sportboote *

Vom 14. Februar 2008
(VkBl Nr. 5 vom 15.03.2008 S. 120)


I Anwendung

Die neue Regel 6 der Anlage IV zum Helsinki-Übereinkommen legt fest, dass alle Schiffe, einschließlich Sportboote, die vor dem 1. Januar 2000 gebaut wurden, die Bestimmungen der Absätze A, C und D von Regel 5 am 1. Januar 2005 erfüllen müssen. Das bedeutet, dass alle Schiffe, die über eine Toilette verfügen, eine Abwasserrückhalteanlage haben müssen, die in die Hafenauffanganlagen entleert werden kann.

Grundsätzlich müssen die im Schiff eingebauten Abwasserrückhalteanlagen und Abwasseranschlüsse gemäß der Internationalen Norm ISO 8099 1 ausgeführt sein. Bei Anwendung dieser Norm auf alle vorhandenen Sportboote, insbesondere Kleinfahrzeuge, ergeben sich allerdings technische Schwierigkeiten.

In diesen Richtlinien sind Anweisungen für den Einbau geeigneter Abwasserrückhalteanlagen und Abwasserabflussanschlüsse auf vorhandenen Schiffen enthalten, die über eine Toilette ohne Sammeltank oder über eine Toilette mit Sammeltank verfügen, der nur über Bord entleert wird. Tragbare Toiletten, tragbare Sammeltanks oder sonstige Lösungen, die ebenso wirksam wie Abwasserrückhalteanlagen sind, bleiben als Alternative zu fest eingebauten Anlagen bestehen.

Die Möglichkeit des Abflusses von Abwasser aus Sammeltanks direkt ins Wasser gemäß den Vorschriften für das Einleiten von Abwasser muss immer noch gegeben sein. In diesem Fall müssen die Borddurchlässe verschließbar sein.

II Begriffsbestimmungen

Abwasserrückhalteanlage bedeutet: Miteinander verbundene sanitäre Einrichtungen einschließlich Toilette, Schläuche, Rohrleitungen, ein Sammeltank und ein Deckanschluss, die zur Benutzung an Bord von Kleinfahrzeugen bestimmt sind und Abwässer aufnehmen, zurückhalten, belüften und entsorgen.

Deckanschluss bedeutet: Ein Anschluss an Deck, an den der Schlauch einer landseitigen Auffanganlage zum Abfluss von Abwasser angeschlossen werden kann.

Vorhandenes Schiff bedeutet: Alle Schiffe, einschließlich Fischereifahrzeuge, Arbeitsschiffe oder Sportboote, die vor dem 1.1.2000 gebaut wurden:

  1. mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 200 Tonnen;
  2. mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 200 Tonnen, die für die Beförderung von nicht mehr als 10 Personen zugelassen sind,
  3. mit keiner gemessenen Bruttoraumzahl, die für die Beförderung von nicht mehr 10 Personen zugelassen sind.

Ein tragbarer Tank bedeutet: Ein Tank, der so ausgeführt ist, dass er zur Entsorgung seines Inhalts fortbewegt werden muss.

III Technische Anforderungen für Abwasserrückhalteanlagen auf vorhandenen Schiffen

Die Abwasserrückhalteanlage soll, soweit durchführbar, gemäß ISO Norm 8099 Kleine Wasserfahrzeuge - Toiletten-Abfall-Sammelanlagen - ausgeführt sein.

Technische Anforderungen für Sammeltanks und Abflussschläuche

Der Innendurchmesser des Belüftungsrohrs soll je nach Fassungsvermögen des Tanks gemäß ISO-Norm 8099 so groß sein, dass es dem Saugdruck standhält oder wahlweise mit einem Verfahren ausgestattet sein, mit dem Außenluft mittels einer Tanköffnung, die während des Auspumpens geöffnet wird, zugeführt wird.

Bleibt Abwasser im Schlauch zurück, soll ein Spezialschlauch verwendet werden, der keine Gerüche durchlässt.

Technische Anforderungen für Deckanschlüsse

Für Abflussanschlüsse an Deck soll eine Öffnung mit einem Durchmesser von 38 mm verwendet werden (wenn sie mit einem Innengewinde versehen sind, soll G 11/2 gemäß ISO 228-1 verwendet werden). Alternativ sollen Öffnungen mit einem Durchmesser von 45 mm oder 50 mm anerkannt werden. Der Deckanschluss soll mit dem entsprechenden ISO-Symbol gekennzeichnet sein.

Der Deckanschlussschlauch soll mindestens 300 mm in gerader Linie vom Deckanschluss verlaufen, damit das Saugstück der Pumpe ordnungsgemäß arbeiten kann. Der Deckanschluss soll gemäß den Anweisungen des Herstellers eingebaut sein.

Sicherheit

Um zu vermeiden, dass Wasser durch den Borddurchlass in das Fahrzeug sickert, soll eine Saugrohrunterbrechung verwendet werden, wenn sich die Toilette unterhalb der Wasserlinie befindet, oder wenn die Gefahr besteht, dass der Toilettenrand unter die Wasserlinie gerät, wenn das Schiff krängt.

IV Einbau von Deckanschlüssen zur Entleerung von Abwasser aus Sammeltanks auf vorhandenen Schiffen

Die folgenden Abbildungen zeigen die gebräuchlichsten Alternativen für den Einbau von Deckanschlüssen. Die in Abbildung 1 dargestellte Anordnung kann als die technisch beste Lösung zur Entleerung von Sammeltanks angesehen werden, da die Y-Ventilanlage, wie in Abbildungen 2 und 3 dargestellt, verstopft sein oder aber auch ein Leck haben kann.

Abbildung 1.

Die Anordnung zum Entleeren eines Sammeltanks durch ein Prüfloch. Der Deckanschlussschlauch kann leicht an die Abdeckung des Prüflochs angebracht werden, ohne den Tank abzumontieren.

Abbildung 2.

Die Anordnung zum Entleeren eines Sammeltanks durch Einbau eines Y-Ventils zwischen der Tanköffnung und dem Anschluss durch den Schiffskörper.

Abbildung 3.

Die Anordnung zum Entleeren eines Sammeltanks, der mit einer Druckpumpe ausgestattet ist. Es muss ein verschließbares Y-Ventil verwendet werden, wenn die Pumpe dem Saugdruck nicht standhalten kann.

V Tragbare Toiletten und tragbare Sammeltanks

Alternativ ist eine tragbare Toilette oder ein tragbarer Sammeltank akzeptabel, vorausgesetzt, es ist möglich, diese in landseitigen Auffanganlagen zu einzuleiten.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 12.02.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion