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Bekanntmachung der nach § 3 Abs. 3 Nr. 4 der Schiffssicherheitsverordnung zu veröffentlichenden Liste der Fundstellen neuer, seit dem 1. Januar 2004 veröffentlichter schiffsbezogener Sicherheitsregelungen und -standards
Vom 20. Dezember 2004
(BAnz. Nr. 11 vom 18.01.2005 S. 759)
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen veröffentlicht nach § 3 Abs. 3 Nr. 4 der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) vom 18. September 1998 (BGBl. I S. 3013, 3023) jedes Jahr im Verkehrsblatt und anschließend im Bundesanzeiger eine Liste neuer Fundstellen schiffsbezogener Sicherheitsregelungen und -standards.
Die Liste der Fundstellen neuer, im Berichtsjahr 2004 veröffentlichter schiffsbezogener Sicherheitsregelungen und -standards wird im Anschluss an die für das Jahr 2003 im Verkehrsblatt und im Bundesanzeiger veröffentlichte Liste (vgl. VkBl. 2004 S. 328 und BAnz. 2004 S. 11 046) nachstehend veröffentlicht:
1. Zu Buchstabe a - Bekannt gemachte Richtlinien nach § 6 SchSV:
Bekanntmachung der Richtlinien über die Überwachung der Schiffsstabilität (VkBl. 2004 S. 5)
Richtlinie vom 26. April 2004 über die Besetzung von Forschungsschiffen im öffentlichen Dienst (VkBl. 2004 S. 329)
Änderung der Richtlinien für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes über die Durchführung der Aufgaben nach der Sportbootführerscheinverordnung-See (VkBl. 2004 S. 340)
Änderung der Richtlinien für den Deutschen Motoryachtverband e.V. und den Deutschen Segler-Verband e.V. über die Durchführung der Aufgaben nach § 4 der Sportbootführerscheinverordnung-See (VkBl. 2004 S. 341)
Richtlinie über die Sicherheitsanforderungen für offene und teilgedeckte Fischereifahrzeuge in der eingeschränkten passiven Küstenfischerei nach § 6 Absatz 1 Nummer 6 der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) (VkBl. 2004 S. 344)
2. Zu Buchstabe b - Bekanntmachungen über Seegebiete nach den Abschnitten A.II Nr. 1 und A.III Nr. 2 der Anlage 1 der SchSV:
Seegebiete gemäß Richtlinie 2003/25/EG "Besondere Stabilitätsanforderungen für Ro-Ro-Fahrgastschiffe" (NfS Nr. 12/04 S. 4.2 und www.bsh.de unter NfS)
Seegebiete gemäß Richtlinie 98/18/EG "Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe" (NfS Nr. 4/04 S. 4.1 und www.bsh.de unter NfS)
3. Zu Buchstabe c - Neueste für die Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs relevante IMO-Entscheidungen:
Bedingungen für die Prüfung der Aufstellung/Anbringung von Navigations- und Funkausrüstung sowie Ausrüstung nach COLREG 72 (BfA) (VkBl. 2004 S. 88)
Entschließung MSC.128(75) vom 20. Mai 2002 "Leistungsanforderungen für ein Wachalarmsystem auf der Kommandobrücke (BNWAS)" (VkBl. 2004 S. 243)
IMO-Anforderungen an Automatische Identifizierungssysteme (AIS-Systeme) (VkBl. 2004 S. 321)
Empfehlung für die Erstellung von Sicherheitserklärungen (Declaration of Security/DOS) im Sinne des ISPS-Codes nach dem SOLAS-Übereinkommen, Kapitel XI-2 (VkBl. 2004 S. 383)
Bekanntmachung der vorläufigen Richtlinien für die Ermächtigung anerkannter Stellen zur Gefahrenabwehr, die im Auftrag der Verwaltung und/oder der zuständigen Behörde einer Vertragsregierung tätig sind (MSC/Circ. 1074) (VkBl. 2004 S. 411)
Bekanntmachung der IMO-Entschließung A.959 (23) der Vollversammlung angenommen am 5. Dezember 2003 über das Format und die Richtlinien zur Führung der lückenlosen Stammdatendokumentation (VkBl. 2004 S. 414)
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in der Seeschifffahrt und in Hafenanlagen
Beschluss des Unterausschusses Suche und Rettung (COMSAR 8) über die Hörwache auf UKW-Kanal 16 durch SOLAS-Schiffe (NfS Nr. 46/04 S. 4.2)
4. Zu Buchstabe d - Bekanntmachungen der Muster von Zeugnissen und sonstigen Bescheinigungen nach Abschnitt A. Nr. 1 bis 3 der Anlage 2 der SchSV:
Bedingungen für die Anerkennung als Einrichtung zur Durchführung von Besichtigungen und Laboreinzelprüfungen im Auftrag des BSH (BfE) (VkBl. 2004 S. 86)
Anordnung über Abweichungen vom Musterungserfordernis (VkBl. 2004 S. 342)
Grundsätze für eine sichere Schiffsbesetzung und Muster des Schiffsbesatzungszeugnisses A.890 (21) (VkBl. 2004 S. 342)
Veröffentlichung der Modellkurse 3.19 "Beauftragter zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff" und 3.20 "Beauftragter zur Gefahrenabwehr im Unternehmen" der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) vom 8. September 2004 (VkBl. 2004 S. 519)
5. Zu Buchstabe e - Änderungen der Schiffssicherheitsverordnung:
Die Schiffssicherheitsverordnung vom 9. September 1998 wurde geändert durch Artikel 5 der Elften Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Februar 2004 (BGBl. I S. 300)
6. Zu Buchstabe f - Nach § 12 des Schiffssicherheitsgesetzes zu berücksichtigende Beschlüsse:
Bekanntmachung über die Anwendung von Modellversuchen im Zusammenhang mit der Erfüllung des Übereinkommens über die besonderen Stabilitätsanforderungen an Ro-Ro-Fahrgastschiffe vom 10. April 1997 (VkBl. 2004 S. 433)
Abwehr äußerer Gefahren auf See - Maritime Security (IMO, Änderungen und Erweiterungen von SOLAS V, XI, ISPS-Code) (NfS Nr. 41/04 S. 4.2)
Harmonisierung der Anforderungen an GMDSS hinsichtlich der Installation von Funkanlagen an Bord von SOLAS-Schiffen (NfS Nr. 41/04 S. 4.2)
7. Zu Buchstabe g - Änderungen der Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz:
Die Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2860) wurde geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes zur Ausführung der im Dezember 2002 vorgenommenen Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Internationalen Codes für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen vom 25. Juni 2004 (BGBl. I S. 1389)
Artikel 4 der Elften Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Februar 2004 (BGBl. I S. 300)
8. Zu Buchstabe h - Nach § 9d des Seeaufgabengesetzes zugrunde zu legende internationale Standards:
Bedingungen für die Planprüfung der vorgesehenen Aufstellung, Anbringung bzw. des Einbaus von Navigations- und Funkausrüstung sowie Ausrüstung nach COLREG 72 (BfP) (VkBl. 2004 S. 91)
Bekanntmachung der IMO-Entschließung A.956(23) zur Änderung der Richtlinien für den bordseitigen Betrieb vom automatischen Schiffsidentifizierungssystem (AIS) - IMO-Entschließung A.917 (22) (NfS Nr. 20/04 S. 4.2)
Bekanntmachung der Beschlussfassung über die Änderungen der Standards für die Qualifizierung von Schiffbauwerkstoffen für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge als feuerhemmende Werkstoffe MSC.90 (71) (VkBl. 2004 S. 241)
Bekanntmachungen der See-Berufsgenossenschaft: Verschiedene MSC-Rundschreiben bezüglich Brandschutz auf Seeschiffen (VkBl. 2004 S. 362)
9. Zu Buchstabe i - Bekanntmachungen des Inkrafttretens internationaler Schiffssicherheitsregelungen:
(Stand: 20.07.2022)
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