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Regelwerk

Änderungstext

Redaktionelle Änderungen der amtlichen Übersetzung des Internationalen Codes für die Beförderung von Schüttgut über See (IMSBC Code)

Vom 27.07.2023
(VkBl. Nr. 14 vom 31.07.2023 S. 432)



Durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr werden hiermit redaktionelle Änderungen der amtlichen Übersetzung der Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC.462(101) "Änderungen des Internationalen Codes für die Beförderung von Schüttgut über See (IMSBC Code), Amendement 05-19", bekannt gemacht.

Bonn, den 27. Juni 2023

Redaktionelle Änderungen der amtlichen Übersetzung des Internationalen Codes für die Beförderung von Schüttgut über See (IMSBC Code)

Die amtliche Übersetzung des Internationalen Codes für die Beförderung von Schüttgut über See ( IMSBC Code) vom 02.12.2020 (Vkbl. 2020, S. 852) wird wie folgt geändert:

Fundstelle Fehler Berichtigung
Mustervordruck für Angaben zur Ladung für Schüttgüter (nach Ziffer 4.2.3) Flüssigkeitsgrenze für die Beförderung Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung
Ziffer 9.2.3.5.2 UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien, Teil III, 33.41 UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien, Teil III, 33.4.1
Stoffblattseite

" FISCHMEHL (FISCHABFÄLLE), STABILISIERT; UN 2216", betrifft nur den im Deutschen stets mitabgedruckten engl. Stoffblattseitentitel

FISH MEAL (FISHSCRAP), STABILIZED UN 2216 FISH MEAL (FISH SCRAP), STABILIZED UN 2216
Anhang 4 (Verzeichnis) Zinc sulphide (blende) Zinksulfid (Blende) Blende (zinc sulphide) Blende (Zinksulfid)

ID: 231544

ENDE

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(Stand: 20.09.2023)

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