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  Glossar der Benennungen Anhang B
Bemerkung:
Die Vorschriften dieses Anhangs sind völkerrechtlich nicht rechtsverbindlich.
Hinweis:
Dieses Glossar dient nur der Information und darf nicht zum Zweck der Einstufung benutzt werden.
AIRBAG-GASGENERATOREN, PYROTECHNISCH oder AIRBAG-MODULE, PYROTECHNISCH oder GURTSTRAFFER, PYROTECHNISCH Gegenstände, die pyrotechnische Stoffe enthalten und die als Airbags oder Sicherheitsgurte verwendet werden.
ANZÜNDER Gegenstände, die einen oder mehrere explosive Stoffe enthalten und dazu dienen, eine Deflagration in einer Anzündoder Zündkette auszulösen. Sie können chemisch, elektrisch oder mechanisch ausgelöst werden. Die UN Nr. 0325 und UN Nr. 0454 schließen "elektrische Anzünder für Schwarzpulver zum Sprengen und schwarzpulverähnliche Sprengstoffe" ein.
ANZÜNDER, ANZÜNDSCHNUR Gegenstände unterschiedlichen Aufbaus, die zur Anzündung von Anzündschnur dienen und durch Reibung, Perkussion oder elektrisch ausgelöst werden.
ANZÜNDHUTOHEN Gegenstände, die aus Metall- oder Kunststoffkapseln bestehen, in denen eine kleine Menge eines Gemisches aus Zünd oder Anzündstoffen, die sich leicht durch Schlag entzünden lassen, enthalten ist. Sie dienen als Anzündmittel in Patronen für Handfeuerwaffen und als Perkussionsanzünder für Treibladungen.
ANZÜNDLITZE Gegenstand, der entweder aus Textilfäden, die mit Schwarz pulver oder einer anderen pyrotechnischen Mischungbedeckt sind und sich in einem biegsamen Schlauch befinden, oder aus einer Seele aus Schwarzpulver in einer biegsamen Textilumspinnung besteht. Er brennt entlang seiner Länge mit offener Flamme und dient der Übertragung der Anzündung von einer Einrichtung auf eine Ladung oder einen Anzünder.
ANZÜNDSCHNUR
(SICHERHEITSZÜNDSCHNUR)
Gegenstand, der aus einer Seele aus feinkörnigem Schwarzpulver besteht, die von einem biegsamen Textilgewebe mit einem oder mehreren äußeren Schutzüberzügen umhüllt ist. Der Gegenstand brennt nach dem Anzünden mit vorbestimmter Geschwindigkeit ohne jegliche explosive Wirkung ab.
ANZÜNDSCHNUR, rohrförmig, mit Metallmantel Gegenstand, der aus einer Metallröhre mit einer Seele aus deflagrierendem Explosivstoff besteht.
AUSLÖSEVORRICHTUNGEN,
MIT EXPLOSIVSTOFF
Gegenstände, die aus einer kleinen Explosivstoffladung, einem Zündmittel und einem Gestänge oder Verbindungsstück bestehen. Sie dienen dazu, Einrichtungen durch Durchtrennen des Gestänges oder Verbindungsstückes rasch auszulösen.
BESTANDTEILE, ZÜNDKETTE, N.A.G. Gegenstände mit Explosivstoff, die dazu bestimmt sind, eine Detonation oder eine Deflagration in einer Zündkette zu übertragen.
BOMBEN, BLITZLICHT (1) (UN Nr. 0037) Explosive Gegenstände, die aus Luftfahrzeugen abgeworfen werden, um eine kurzzeitig wirkende, intensive Lichtquelle für photographische Zwecke zu liefern. Sie enthalten eine Ladung detonierenden Explosivstoffs mit einem Zündmittel, das weniger als zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat.
BOMBEN, BLITZLICHT (2) (UN Nr. 0038) Explosive Gegenstände, die aus Luftfahrzeugen abgeworfen werden, um eine kurzzeitig wirkende, intensive Lichtquelle für photographische Zwecke zu liefern. Sie enthalten eine Ladung detonierenden Explosivstoffs ohne Zündmittel oder mit einem Zündmittel, das mindestens zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat.
BOMBEN, BLITZLICHT (3) (UN Nr. 0039 und UN Nr. 0299) Explosive Gegenstände, die aus Luftfahrzeugen abgeworfen werden, um eine kurzzeitig wirkende, intensive Lichtquelle für photographische Zwecke zu liefern. Sie enthalten einen Blitzsatz.
BOMBEN, DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT ENTHALTEN, mit Sprengladung Gegenstände, die aus Luftfahrzeugen abgeworfen werden und die aus einem Tank, der entzündbare Flüssigkeit enthält, und einer explosiven Sprengladung bestehen.
BOMBEN, mit Sprengladung (1) (UN Nr. 0033 und UN Nr. 0291) Explosive Gegenstände, die aus Luftfahrzeugen abgeworfen werden, und mit einem Zündmittel, das weniger als zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat, befördert werden.
BOMBEN, mit Sprengladung (2) (UN Nr. 0034 und UN Nr. 0035) Explosive Gegenstände, die aus Luftfahrzeugen abgeworfen werden, und ohne Zündmittel oder mit einem Zündmittel, das mindestens zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat, befördert werden.
FALLLOTE, MIT EXPLOSIVSTOFF (1) (UN Nr. 0296 und UN Nr. 0204) Gegenstände, die aus einer Ladung detonierenden Explosivstoffs bestehen, mit einem Zündmittel, das weniger als zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat. Sie werden von Schiffen über Bord geworfen und explodieren entweder in vorbestimmter Wassertiefe oder wenn sie auf dem Meeresboden auftreffen.
FALLLOTE, MIT EXPLOSIVSTOFF (2) (UN Nr. 0374 und UN Nr. 0375) Gegenstände, die aus einer Ladung detonierenden Explosivstoffs bestehen, ohne Zündmittel oder mit einem Zündmittel, das mindestens zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat. Sie werden von Schiffen über Bord geworfen und explodieren entweder in vorbestimmter Wassertiefe oder wenn sie auf dem Meeresboden auftreffen.
FEUERWERKSKÖRPER Pyrotechnische Gegenstände, die für Unterhaltungszwecke bestimmt sind.
FÜLLSPRENGKÖRPER Gegenstände, die aus einer kleinen entfernbaren Verstärkungsladung bestehen, die in Höhlungen von Geschossen zwischen Zünder und Hauptsprengladung eingesetzt werden.
GEFECHTSKÖPFE, RAKETE, mit Zerleger oder Ausstoßladung (1) (UN Nr. 0370) Gegenstände, die aus einer inerten Nutzlast und einer kleinen Ladung aus detonierendem oder deflagrierendem Explosivstoff bestehen, ohne Zündmittel oder mit einem Zündmittel, das mindestens zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat. Sie sind dazu bestimmt, mit einer Rakete verbunden zu werden, um das inerte Material zu zerstreuen. Unter diese Benennung fallen auch Gefechtsköpfe für Lenkflugkörper.
GEFECHTSKÖPFE, RAKETE, mit Zerleger oder Ausstoßladung (2) (UN Nr. 0371) Gegenstände, die aus einer inerten Nutzlast und einer kleinen Ladung aus detonierendem oder deflagrierendem Explosivstoff bestehen, mit einem Zündmittel, das weniger als zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat. Sie sind dazu bestimmt, mit einer Rakete verbunden zu werden, um das inerte Material zu zerstreuen. Unter diese Benennung fallen auch Gefechtsköpfe für Lenkflugkörper.
GEFECHTSKÖPFE, RAKETE, mit Sprengladung (1) (UN Nr. 0286 und UN Nr. 0287) Gegenstände, die aus detonierenden Explosivstoffen bestehen, ohne Zündmittel oder mit einem Zündmittel, das mindestens zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat. Sie sind dazu bestimmt, mit einer Rakete verbunden zu werden. Unter diese Benennung fallen auch Gefechtsköpfe für Lenkflugkörper.
GEFECHTSKÖPFE, RAKETE, mit Sprengladung (2) (UN Nr. 0369) Gegenstände, die aus detonierendem Explosivstoff bestehen, mit einem Zündmittel, das weniger als zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat. Sie sind dazu bestimmt, mit einer Rakete verbunden zu werden. Unter diese Benennung fallen auch Gefechtsköpfe für Lenkflugkörper.
GEFECHTSKÖPFE, TORPEDO, mit Sprengladung Gegenstände, die aus detonierenden Explosivstoffen bestehen, ohne Zündmittel oder mit einem Zündmitteln, das mindestens zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat. Sie sind dazu bestimmt, mit einem Torpedo verbunden zu werden.
GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, EXTREM UNEMPFINDLICH (GEGENSTÄNDE, EEI) Gegenstände, die nur extrem unempfindliche detonierende Stoffe (EIDS) enthalten, die bei normalen Beförderungsbedingungen nur eine geringfügige Wahrscheinlichkeit einer unbeabsichtigten Zündung oder Fortpflanzung aufweisen, und die die UN Prüfserie 7 bestanden haben (siehe 2.1.3.1).
GEGENSTÄNDE, PYROPHOR Gegenstände, die einen pyrophoren Stoff (selbstentzündungsfähig in Berührung mit Luft) und einen Explosivstoff oder eine explosive Komponente enthalten. Diese Bezeichnung schließt Gegenstände aus, die weißen Phosphor enthalten.
GEGENSTÄNDE, PYROTECHNISCH, für technische Zwecke Gegenstände, die pyrotechnische Stoffe enthalten und für technische Anwendungszwecke, wie Wärmeentwicklung, Gasentwicklung oder Theatereftekte usw., verwendet werden.
GESCHOSSE, inert, mit Leuchtspurmitteln Gegenstände wie inert gefüllte Granaten, Vollgeschosse oder Kugeln, die aus Kanonen oder anderen Artilleriegeschützen, Gewehren oder anderen Handfeuerwaffen abgefeuert werden.
GESCHOSSE, mit Sprengladung (1) (UN Nr. 0167 und UN Nr. 0324) Gegenstände wie Granaten oder Kugeln, die aus Kanonen oder anderen Artilleriegeschützen abgefeuert werden. Sie enthalten ein Zündmittel, das weniger als zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat.
GESCHOSSE, mit Sprengladung (2) (UN Nr. 0168, UN Nr. 169 und UN Nr. 0344) Gegenstände wie Granaten oder Kugeln, die aus Kanonen oder anderen Artilleriegeschützen abgefeuert werden. Sie enthalten kein Zündmittel oder ein Zündmittel, das mindestens zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat.
GESCHOSSE, mit Zerleger oder Ausstoßladung (1) (UN Nr. 0346 und UN Nr. 0347) Gegenstände wie Granaten oder Kugeln, die aus Kanonen oder anderen Artilleriegeschützen abgefeuert werden. Sie enthalten kein Zündmittel oder ein Zündmittel, das mindestens zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat. Sie dienen dem Verteilen von Farbstoffen für Markierungszwecke oder von anderen inerten Stoffen.
GESCHOSSE, mit Zerleger oder Ausstoßladung (2) (UN Nr. 0426 und UN Nr. 0427) Gegenstände wie Granaten oder Kugeln, die aus Kanonen oder anderen Artilleriegeschützen abgefeuert werden. Sie enthalten ein Zündmittel, das weniger als zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat. Sie dienen dem Verteilen von Farbstoffen für Markierungszwecke oder von anderen inerten Stoffen
GESCHOSSE, mit Zerleger oder Ausstoßladung (3) (UN Nr. 0434 und UN Nr. 0435) Gegenstände wie Granaten oder Kugeln, die aus Kanonen oder anderen Artilleriegeschützen, Gewehren oder anderen Handfeuerwaffen abgefeuert werden und einen Zünder enthalten können. Sie dienen dem Verteilen von Farbstoffen für Markierungszwecke oder von anderen inerten Stoffen.
GRANATEN, Hand oder Gewehr, mit Sprengladung (1) (UN Nr. 0284 und UN Nr. 0285) Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit der Hand geworfen oder aus einem Gewehr abgefeuert zu werden. Sie enthalten kein Zündmittel oder ein Zündmittel, das mindestens zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat.
GRANATEN, Hand oder Gewehr, mit Sprengladung (2) (UN Nr. 0292 und UN Nr. 0293) Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit der Hand geworfen oder aus einem Gewehr abgefeuert zu werden. Sie enthalten ein Zündmittel, das weniger als zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat.
GRANATEN, UBUNG, Hand oder Gewehr Gegenstände ohne Hauptsprengladung, die dazu bestimmt sind, mit der Hand geworfen oder aus einem Gewehr abgefeuert zu werden. Sie enthalten die Anzündeinrichtung und können eine Markierungsladung haben.
HOHLLADUNGEN, ohne Zündmittel Gegenstände, die aus einem Gehäuse mit einer Ladung aus detonierendem Explosivstoff mit einer Höhlung, welche mit festem Material ausgekleidet ist, ohne Zündmittel, bestehen. Sie sind dazu bestimmt, einen starken, materialdurchschlagenden Hohlladungseffekt zu erzeugen.
KARTUSCHEN FUR TECHNISCHE ZWECKE Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mechanische Wirkungen hervorzurufen. Sie bestehen aus einem Gehäuse mit einer Ladung aus deflagrierendem Explosivstoff und Anzündmittel. Die gasförmigen Deflagrationsprodukte dienen zum Aufblasen, erzeugen lineare oder rotierende Bewegung oder bewirken die Funktion von Unterbrechern, Ventilen oder Schaltern oder stoßen Befestigungselemente oder Löschmittel aus.
KARTUSCHEN, ERDÖLBOHRLOCH Gegenstände, die aus einem dünnwandigen Gehäuse aus Pappe, Metall oder anderem Material bestehen und ausschließlich Treibladungspulver enthalten und die dazu dienen, gehärtete Projektile auszustoßen, um damit Verrohrungen von Erdölbohrlöchern zu perforieren.
LEUCHTKÖRPER (LUFTFAHRZEUG) Gegenstände, die pyrotechnische Stoffe enthalten und dazu bestimmt sind, für Beleuchtungs-, Erkennungs-, Signal- oder Warnzwecke aus Luftfahrzeugen abgeworfen zu werden. Diese Gegenstände können sehr schnell und mit großer Hitze abbrennen.
LEUCHTKÖRPER, BODEN Gegenstände, die pyrotechnische Stoffe enthalten und dazu bestimmt sind, auf der Erdoberfläche für Beleuchtungs-, Erkennungs-, Signal- oder Warnzwecke verwendet zu werden. Diese Gegenstände können sehr schnell und mit großer Hitze abbrennen.
LEUCHTSPURKÖRPER FÜR MUNITION Gegenstände, die pyrotechnische Stoffe enthalten und dazu dienen, die Flugbahnen von Geschossen sichtbar zu machen.
LOCKERUNGSSPRENGGERÄTE MIT EXPLOSIVSTOFF, für Erdölbohrungen, ohne Zündmittel Gegenstände, die aus einem Gehäuse mit detonierendem Explosivstoff bestehen, ohne Zündmittel. Sie werden zur Auflockerung des Gesteins in der Umgebung eines Bohrlochs eingesetzt, um dadurch den Austritt des Rohöls aus dem Gestein zu erleichtern.
MINEN, mit Sprengladung (1) (UN Nr. 0136 und UN Nr. 0294) Gegenstände, die im allgemeinen aus Behältern aus Metall oder kombinierten Materialien bestehen, die detonierenden Explosivstoff enthalten, mit einem Zündmittel, das weniger als zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat. Sie sind dazu bestimmt, beim Passieren von Schiffen, Fahrzeugen oder Personen ausgelöst zu werden. Unter diese Benennung fallen auch "Bangalore Torpedos".
MINEN, mit Sprengladung (2) (UN Nr. 0137 und UN Nr. 0138) Gegenstände, die im allgemeinen aus Behältern aus Metall oder kombinierten Materialien bestehen, die detonierenden Explosivstoff enthalten, ohne Zündmittel oder mit einem Zündmittel, das mindestens zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat. Sie sind dazu bestimmt, beim Passieren von Schiffen, Fahrzeugen oder Personen ausgelöst zu werden. Unter diese Benennung fallen auch "Bangalore Torpedos".
MUNITION, AUGENREIZSTOFF, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung Munition, die einen Augenreizstoff enthält. Sie enthält außerdem eine oder mehrere der folgenden Komponenten: einen pyrotechnischen Stoff, eine Treibladung mit Treibladungsanzünder und Anzündladung, einen Zünder mit Zerleger oder Ausstoßladung.
MUNITION, BRAND, mit flüssigem oder geliertem Brandstoff, mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung Munition, die einen flüssigen oder gelförmigen Brandstoff enthält. Sie enthält außerdem eine oder mehrere der folgenden Komponenten: eine Treibladung mit Treibladungsanzünder und Anzündladung, einen Zünder mit Zerleger oder Ausstoßladung.
MUNITION, BRAND, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung Munition, die einen Brandstoff enthält. Sie kann eine oder mehrere der folgenden Komponenten enthalten: eine Treibladung mit Treibladungsanzünder und Anzündladung, einen Zünder mit Zerleger oder Ausstoßladung.
MUNITION, BRAND, WEISSER PHOSPHOR, mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung Munition, die weißen Phosphor als Brandstoff enthält. Sie enthält außerdem eine oder mehrere der folgenden Komponenten: eine Treibladung mit Treibladungsanzünder und Anzündladung, einen Zünder mit Zerleger oder Ausstoßladung. Weißer Phosphor entzündet sich spontan beim Zutritt von Luft und jeglicher freigewordener Stoff muss unter Wasser gesetzt werden.
MUNITION, GIFTIGER WIRKSTOFF, mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung Munition, die einen giftigen Wirkstoff enthält. Sie enthält außerdem einen oder mehrere der folgenden Komponenten: einen pyrotechnischen Stoff; eine Treibladung mit Treibladungsanzünder und Anzündladung; einen Zünder mit Zerleger oder Ausstoßladung.
MUNITION, LEUCHT, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung Munition, die eine einzige intensive Lichtquelle erzeugen kann, die zur Beleuchtung eines Gebietes bestimmt ist. Der Begriff schließt Leuchtgranaten und Leuchtgeschosse sowie Leuchtbomben und Zielerkennungsbomben mit ein.
MUNITION, NEBEL, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung Munition, die Rauch erzeugt, der giftig sein kann und in geschlossenen Räumen erstickend wirkt. Die Munition kann außerdem eine oder mehrere der folgenden Komponenten enthalten: eine Treibladung mit Treibladungsanzünder und Anzündladung; einen Zünder mit Zerleger oder Ausstoßladung. Diese Benennung schließt Nebelgranaten mit ein.
MUNITION, NEBEL, WEISSER PHOSPHOR, mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung Munition, die weissen Phosphor als Nebelstoff enthält. Sie enthält außerdem eine oder mehrere der folgenden Komponenten: eine Treibladung mit Treibladungsanzünder und Anzündladung, einen Zünder mit Zerleger oder Ausstoßladung. Diese Benennung schließt Nebelgranaten mit ein. Weißer Phosphor entzündet sich spontan beim Zutritt von Luft und jeglicher freigewordener Stoff muss unter Wasser gesetzt werden
MUNITION, PRÜF Munition, die pyrotechnische Stoffe enthält und die zur Prüfung der Funktionsfähigkeit und Stärke neuer Munition, Waffenteile oder Waffensysteme dient.
MUNITION, ÜBUNG Munition, ohne Hauptsprengladung, aber mit Zerleger oder Ausstoßladung. Im allgemeinen enthält die Munition auch einen Zünder und eine Treibladung.
PATRONEN FÜR HANDFEUERWAFFEN Munition, die aus einer Treibladungshülse mit Zentral- oder Randfeuerung besteht und die sowohl eine Treibladung als auch ein Geschoss enthält. Sie ist dazu bestimmt, aus Waffen mit einem Kaliber von höchstens 19,1 mm abgefeuert zu werden. Schrotpatronen jeglichen Kalibers sind in dieser Benennung enthalten.
PATRONEN FÜR HANDFEUERWAFFEN, MANÖVER Siehe "PATRONEN FÜR WAFFEN, MANÖVER"
PATRONEN FÜR WAFFEN, MANÖVER Munition, die aus einer geschlossenen Treibladungshülse mit Zentral- oder Randfeuerung und einer Ladung aus Treibladungspulver oder Schwarzpulver besteht, aber ohne Geschosse. Sie dient zur Erzeugung eines lauten Knalls und wird für Übungszwecke, zum Salutschießen, als Treibladung und für Starterpistolen usw. verwendet. Unter diese Benennung fällt auch Munition, Manöver.
PATRONEN FÜR WAFFEN, MIT INERTEM GESCHOSS Munition, die aus einem Geschoss ohne Sprengladung und einer Treibladung mit oder ohne Treibladungsanzünder besteht. Sie kann ein Leuchtspurmittel enthalten, vorausgesetzt, die Hauptgefahr rührt von der Treibladung her. Unter diesen Begriff fallen auch Patronen ohne Ladungswahl, Patronen mit Ladungswahl und getrennt zu ladende Rohrwaffenmunition, sofern sie zusammengepackt sind.
PATRONEN FÜR WAFFEN, mit Sprengladung
(1) (UN Nr. 0005, UN Nr. 0007 und UN Nr. 0348)
Munition, die aus einem Geschoss mit Sprengladung und einer Treibladung mit oder ohne Treibladungsanzünder besteht, mit einem Zündmittel, das weniger als zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat. Unter diese Benennung fallen auch Patronen ohne Ladungswahl, Patronen mit Ladungswahl und getrennt zu ladende Rohrwaffenmunition, sofern sie zusammengepackt sind.
PATRONEN FÜR WAFFEN, mit Sprengladung
(2)
(UN Nr. 0006, UN Nr. 0321 und UN Nr. 0412)
Munition, die aus einem Geschoss mit Sprengladung und einer Treibladung mit oder ohne Treibladungsanzünder besteht, ohne Zündmittel oder mit einem Zündmittel, das mindestens zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat. Unter diese Benennung fallen auch Patronen ohne Ladungswahl, Patronen mit Ladungswahl und getrennt zu ladende Rohrwaffenmunition, sofern sie zusammengepackt sind.
PATRONEN, BLITZLICHT Gegenstände, die aus einem Gehäuse, einem Anzündelement und einem Blitzsatz bestehen, alle zu einer Einheit vereinigt und fertig zum Abschuss.
PATRONEN, SIGNAL Gegenstände, die dazu bestimmt sind, farbige Lichtzeichen oder andere Signale auszustoßen und aus Signalpistolen usw. abgefeuert zu werden.
PERFORATIONSHOHLLADUNGS-
TRÄGER, GELADEN, für Erdölbohrlöcher, ohne Zündmittel
Gegenstände, die aus Stahlrohren oder Metallbändern bestehen, in die durch Sprengschnur miteinander verbundene Hohlladungen eingesetzt sind, ohne Zündmittel.
RAKETEN, FLÜSSIGTREIBSTOFF
mit Sprengladung
Gegenstände, die flüssige Treibstoffe enthalten, mit einem Gefechtskopf. Der Gefechtskopf darf mit einem Zündmittel versehen sein, das normalerweise wirksame Sicherungsvorrichtungen besitzt. Unter diese Benennung fallen auch Lenkflugkörper.
RAKETEN, LEINENWURF Gegenstände, die aus einem Raketenmotor bestehen und dazu bestimmt sind, eine Leine hinter sich her zu schleppen.
RAKETEN, mit Ausstoßladung Gegenstände, die aus einem Raketenmotor und einer Ausstoßladung zum Ausstoßen der Nutzlast aus dem Raketenkopf bestehen. Unter diese Benennung fallen auch Lenkflugkörper.
RAKETEN, mit inertem Kopf Gegenstände, die aus einem Raketenmotor und einem inerten Raketenkopf bestehen. Unter diese Benennung fallen auch Lenkflugkörper.
RAKETEN, mit Sprengladung
(1) (UN Nr. 0180 und UN Nr. 0295)
Gegenstände, die aus einem Raketenmotor und einem Gefechtskopf bestehen, mit einem Zündmittel, das weniger als zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat. Unter diese Benennung fallen auch Lenkflugkörper.
RAKETEN, mit Sprengladung
(2) (UN Nr. 0181 und UN Nr. 0182)
Gegenstände, die aus einem Raketenmotor und einem Gefechtskopf bestehen, ohne Zündmittel oder mit einem Zündmittel, das mindestens zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat. Unter diese Benennung fallen auch Lenkflugkörper
RAKETENMOTORE Gegenstände, die aus einer Treibladung, im allgemeinen einem Festtreibstoff, bestehen. Sie sind dazu bestimmt, eine Rakete oder einen Lenkflugkörper anzutreiben.
RAKETENMOTOREN, FLÜSSIGTREIBSTOFF Gegenstände, die Flüssigtreibstoffe enthalten. Sie sind dazu bestimmt, eine Rakete oder einen Lenkflugkörper anzutreiben.
RAKETENTRIEBWERKE MIT HYPERGOLEN,
mit oder ohne Ausstoßladung
Gegenstände, die flüssigen Treibstoff und flüssiges Oxidationsmittel enthalten. Sie sind dazu bestimmt, eine Rakete oder einen Lenkflugkörper anzutreiben.
SCHNEIDLADUNG, BIEGSAM, GESTRECKT Gegenstände, die aus einer V-förmigen Seele. aus detonierendem Explosivstoff in einem biegsamen Mantel bestehen.
SCHNEIDVORRICHTUNG, KABEL, MIT EXPLOSIVSTOFF Gegenstände, die aus einer messerartigen Vorrichtung bestehen, die durch eine kleine Ladung deflagrierenden Explosivstoffs auf ein Widerlager gepresst wird.
SIGNALKÖRPER (KNALLKAPSELN),
EISENBAHN
Gegenstände, die einen pyrotechnischen Stoff enthalten, der bei Zerstörung des Gegenstandes mit lautem Knall explodiert. Sie sind dazu bestimmt, auf Eisenbahngleise gelegt zu werden.
SIGNALKÖRPER, HAND Tragbare und in der Hand zu haltende Gegenstände, die pyrotechnische Stoffe enthalten und sichtbare Signale oder Warnzeichen aussenden. Unter diese Benennung fallen auch kleine Leuchtkörper, Eisenbahnfackeln oder kleine Seenotfackeln.
SIGNALKÖRPER, RAUCH Gegenstände, die pyrotechnische Stoffe enthalten, die farbigen Rauch erzeugen. Wenn sie mit Knalleinrichtung versehen sind, erzeugen sie auch hörbare Signale.
SIGNALKÖRPER, SEENOT, für Schiffe Gegenstände, die pyrotechnische Stoffe enthalten und dazu bestimmt sind, Signale in Form von Knall, Flammen oder Rauch oder einer Kombination davon auszusenden.
SPRENGKAPSELN, ELEKTRISCH Gegenstände, die insbesondere zur Auslösung gewerblicher Sprengstoffe bestimmt sind. Es kann sich um Sprengkapseln mit oder ohne Verzögerungselement handeln. Elektrische Sprengkapseln werden durch elektrischen Strom ausgelöst.
SPRENGKAPSELN, NICHTELEKTRISCH Gegenstände, die insbesondere zur Auslösung gewerblicher Sprengstoffe bestimmt sind. Es kann sich um Sprengkapseln mit oder ohne Verzögerungselement handeln. Nicht elektrische Sprengkapseln werden durch Stoßrohr, Anzündschlauch, Anzündschnur, andere Anzündmittel oder schmiegsame Sprengschnur ausgelöst. Unter diese Benennung fallen auch Verbindungsstücke ohne Sprengschnur.
SPRENGKÖRPER Gegenstände, die eine Ladung aus einem detonierenden Explosivstoff in einem Gehäuse aus Pappe, Kunststoff, Metall oder einem anderen Material enthalten. Die Gegenstände enthalten kein Zündmittel oder ein Zündmittel, das mindestens zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat.
SPRENGLADUNG, KUNSTSTOFFGEBUNDEN Gegenstände, die aus einer kunststoffgebundenen Ladung eines detonierenden Explosivstoffs bestehen, in spezieller Form ohne Umhüllung hergestellt sind und kein Zündmittel enthalten. Sie dienen als Bestandteil von Munition, z.B. Gefechtsköpfen.
SPRENGLADUNGEN, GEWERBLICHE, ohne Zündmittel Gegenstände, die aus einer Ladung eines detonierenden Explosivstoffs ohne Zündmittel bestehen und zum Sprengschweißen, Sprengplattieren, Sprengverformen oder für andere metallurgische Prozesse verwendet werden.
SPRENGNIETE Gegenstände, die aus einer kleinen Explosivstoffladung innerhalb eines Metallniets bestehen.
SPRENGSCHNUR MIT GERINGER WIRKUNG,
mit Metallmantel
Gegenstand, der aus einer Seele aus detonierendem Explosivstoff mit Metallmantel in einem Rohr aus weichem Metall, mit oder ohne Schutzbeschichtung, besteht. Die Menge an Explosivstoff ist so begrenzt, dass nur eine geringe Wirkung nach außen auftritt.
SPRENGSCHNUR, biegsam Gegenstand, der aus einer Seele aus detonierendem Explosivstoff in einer Umspinnung aus Textilfäden besteht, mit Überzug aus Kunststoff oder anderem Material, sofern die Umspinnung nicht staubdicht ist.
SPRENGSCHNUR, mit Metallmantel Gegenstand, der aus einer Seele aus detonierendem Explosivstoff in einem Rohr aus weichem Metall, mit oder ohne Schutzbeschichtung, besteht.
SPRENGSTOFF, TYP A Stoffe, die aus flüssigen organischen Nitraten wie Nitroglycerin oder einer Mischung derartiger Stoffe bestehen, mit einem oder mehreren der folgenden Bestandteile: Nitrocellulose; Ammoniumnitrat oder andere anorganische Nitrate; aromatische Nitroverbindungen oder brennbare Stoffe wie Holzmehl oder Aluminiumpulver. Sie können außerdem inerte Bestandteile, wie Kieselgur, oder geringfügige Zuschläge, wie Farbstoffe oder Stabilisatoren, enthalten. Diese Sprengstoffe haben pulverförmige, gelatinöse oder elastische Konsistenz. Unter diese Benennung fallen auch Dynamite, Sprenggelatine, Gelatinedynamite.
SPRENGSTOFF, TYP B Stoffe, die aus
  1. einer Mischung von Ammoniumnitrat oder anderen anorganischen Nitraten mit Explosivstoffen, wie Trinitrotoluen (TNT), mit oder ohne anderen Stoffen, wie Holzmehl und Aluminiumpulver, oder
  2. einer Mischung aus Ammoniumnitrat oder anderen anorganischen Nitraten mit anderen brennbaren, nicht explosiven Stoffen bestehen.

Diese Sprengstoffe dürfen kein Nitroglycerin oder ähnliche flüssige organische Nitrate und keine Chlorate enthalten.

SPRENGSTOFF, TYP C Stoffe, die aus einer Mischung aus Kalium- oder Natriumchlorat oder Kalium-, Natrium- oder Ammoniumperchlorat mit organischen Nitroverbindungen oder brennbaren Stoffen, wie Holzmehl, Aluminiumpulver oder Kohlenwasserstoffen, bestehen. Diese Sprengstoffe dürfen kein Nitroglycerin oder ähnliche flüssige organische Nitrate enthalten.
SPRENGSTOFF, TYP D Stoffe, die aus einer Mischung organischer nitrierter Verbindungen und brennbarer Stoffe, wie Kohlenwasserstoffe und Aluminiumpulver, bestehen. Diese Sprengstoffe dürfen kein Nitroglycerin oder ähnliche flüssige organische Nitrate, keine Chlorate und kein Ammoniumnitrat enthalten. Unter diese Benennung fallen im Allgemeinen die Plastiksprengstoffe.
SPRENGSTOFF, TYP E Stoffe, die aus Wasser als Hauptbestandteil und einem hohen Anteil an Ammoniumnitrat oder anderen Oxidationsmitteln, die ganz oder teilweise gelöst sind, bestehen. Die anderen Bestandteile können Nitroverbindungen, wie Trinitrotoluen, Kohlenwasserstoffe oder Aluminiumpulver, sein. Unter diese Benennung fallen die Emulsionssprengstoffe, die Slurry-Sprengstoffe und wie ≪Wassergele≫.
TORPEDOS MIT FLÜSSIGTREIBSTOFF,
mit oder ohne Sprengladung
Gegenstände, die entweder aus einem flüssigen, explosiven Antriebssystem bestehen, das den Torpedo durch das Wasser bewegt, mit oder ohne Gefechtskopf, oder aus einem flüssigen, nicht explosiven Antriebssystem, das den Torpedo durch das Wasser bewegt, mit einem Gefechtskopf. Der Gefechtskopf darf mit einem Zündmittel versehen sein; ist er damit ausgerüstet, so besitzt das Zündmittel normalerweise wirksame Sicherungsvorrichtungen.
TORPEDOS, MIT FLÜSSIGTREIBSTOFF,
mit inertem Kopf
Gegenstände, die aus einem flüssigen explosiven Antriebssystem, das den Torpedo durch das Wasser bewegt, und einem inerten Kopf bestehen.
TORPEDOS, mit Sprengladung
(1) (UN Nr. 0329)
Gegenstände, die aus einem explosiven Antriebssystem bestehen, das den Torpedo durch das Wasser bewegt, mit einem Gefechtskopf ohne Zündmittel oder mit einem Zündmittel, das mindestens zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat.
TORPEDOS, mit Sprengladung
(2) (UN Nr. 330)
Gegenstände, die aus einem explosiven oder nicht explosiven Antriebssystem bestehen, das den Torpedo durch das Wasser bewegt, und einem Gefechtskopf mit einem Zündmittel, das weniger als zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat.
TORPEDOS, mit Sprengladung
(3) (UN Nr. 0451)
Gegenstände, die aus einem nicht explosiven Antriebssystem bestehen, das den Torpedo durch das Wasser bewegt, mit einem Gefechtskopf ohne Zündmittel oder mit einem Zündmittel, das mindestens zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat.
TREIBLADUNGEN FÜR GESCHÜTZE Treibladungen in jeglicher Form für getrennt zu ladende Geschützmunition.
TREIBLADUNGSANZÜNDER Gegenstände, die aus einem Anzündmittel und einer zusätzlichen Ladung aus deflagrierendem Explosivstoff wie Schwarzpulver bestehen und als Anzünder für Treibladungen in Treibladungshülsen für Geschütze dienen.
TREIBLADUNGSHÜLSEN, LEER,
MIT TREIBLADUNGSANZÜNDER
Gegenstände, die aus einer Treibladungshülse aus Metall, Kunststoff oder einem anderen nichtentzündbaren Material bestehen, deren einziger explosiver Bestandteil der Treibladungsanzünder ist.
TREIBLADUNGSHÜLSEN, VERBRENNLICH, LEER, OHNE TREIBLADUNGSANZÜNDER Gegenstände, die aus einer Treibladungshülse bestehen, die teilweise oder vollständig aus Nitrocellulose hergestellt ist.
TREIBSÄTZE Gegenstände, die aus einer Treibladung in beliebiger Form bestehen, mit oder ohne Umhüllung; sie werden als Bestandteile von Raketenmotoren und zur Reduzierung des Luftwiderstandes von Geschossen verwendet.
VORRICHTUNGEN, DURCH WASSER AKTIVIERBAR, mit Zerleger-, Ausstoß-
oder Treibladung
Gegenstände, deren Funktion von einer Reaktion ihres Inhalts mit Wasser oder vom Druck abhängt. Kontakt mit Wasser muss während der Beförderung verhindert werden.
WASSERBOMBEN Gegenstände, die aus einem Fass oder einem Geschoss bestehen, mit einer Ladung eines detonierenden Explosivstoffs, ohne Zündmittel oder mit einem Zündmittel, das mindestens zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen hat. Sie sind dazu bestimmt, unter Wasser zu detonieren.
ZERLEGER, mit Explosivstoff Gegenstände, die aus einer kleinen Explosivstoffladung ohne Zündmittel bestehen und der Zerlegung von Geschossen oder anderer Munition dienen, um deren Inhalt zu zerstreuen.
ZÜNDEINRICHTUNGEN, für Sprengungen,
NICHT ELEKTRISCH
Nichtelektrische Sprengkapseln, die aus Anzündschnur, Stoßrohr, Anzündschlauch oder Sprengschnur bestehen und durch diese ausgelöst werden. Dies können Zündeinrichtungen mit oder ohne Verzögerung sein. Unter diese Benennung fallen auch Verbindungsstücke, die eine Sprengschnur enthalten.
ZÜNDER, NICHT SPRENGKRÄFTIG Gegenstände mit explosiven Bestandteilen, die dazu bestimmt sind, eine Deflagration in Munition auszulösen. Sie enthalten mechanisch, elektrisch, chemisch oder hydrostatisch aktivierbare Einrichtungen zur Auslösung der Deflagration. Sie haben im allgemeinen Sicherungsvorrichtungen.
ZÜNDER, SPRENGKRÄFTIG Gegenstände mit explosiven Bestandteilen, die dazu bestimmt sind, eine Detonation in Munition auszulösen. Sie enthalten mechanisch, elektrisch, chemisch oder hydrostatisch aktivierbare Einrichtungen zur Auslösung der Detonation. Sie haben im allgemeinen Sicherungsvorrichtungen
ZÜNDER, SPRENGKRAFTIG, mit Sicherungsvorrichtungen Gegenstände mit explosiven Bestandteilen, die dazu bestimmt sind, eine Detonation in Munition auszulösen. Sie enthalten mechanisch, elektrisch, chemisch oder hydrostatisch aktivierbare Einrichtungen zur Auslösung der Detonation. Die sprengkräftigen Zünder müssen mindestens zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen haben.
ZÜNDKAPSELN (DETONATOREN)
FÜR MUNITION
Gegenstände, die aus einem kleinen Metall- oder Kunststoffrohr bestehen und Explosivstoffe wie Bleiazid, PETN oder Kombinationen von Explosivstoffen enthalten. Sie sind zur Auslösung von Zündketten bestimmt.
ZÜNDSCHNUR,
NICHT SPRENGKRÄFTIG
Gegenstand, der aus Baumwollfäden besteht, die mit feinem Schwarzpulver imprägniert sind. Der Gegenstand brennt mit offener Flamme und wird in Anzündketten für Feuerwerkskörper usw. verwendet.
ZUNDVERSTÄRKER,
MIT DETONATOR
Gegenstände, die aus detonierendem Explosivstoff und einem Zündmittel mit Zünd- oder Anzündstoffen ohne zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen bestehen. Sie dienen der Verstärkung des Zündimpulses eines Detonators oder einer Sprengschnur.
ZÜNDVERSTÄRKER,
ohne Detonator
Gegenstände, die aus detonierendem Explosivstoff ohne Zündmittel bestehen. Sie dienen der Verstärkung des Zündimpulses eines Detonators oder einer Sprengschnur.
Index .

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